Nachhaltigkeit im Fokus: Die ESG-Säule-3-Offenlegungsstudie 2024

Offenlegung von ESG-Risiken gemäß Artikel 449a CRR

 

Ein steiniger Weg zu mehr Transparenz nachhaltiger Informationen: Nachdem europäische Kreditinstitute erstmals zum 31. Dezember 2022 Informationen zum Umgang mit ESG-Risiken nach Artikel 449a CRR offengelegt hatten, gingen sie zum 31. Dezember 2023 in die dritte Runde. Doch wie sieht die Lage ein Jahr nach der ersten verpflichtenden Offenlegung aus? Konnten die Institute die Herausforderungen, die bei der erstmaligen Offenlegung aufgetreten sind, bereits bewältigen, oder sind neue Schwierigkeiten hinzugekommen? Gibt es weiterhin Transparenzdefizite, die behoben werden müssen, um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt unserer aktuellen Untersuchung, die an unsere letztjährige Studie anknüpft. Unsere ESG-Säule-3-Offenlegungsstudie 2024 durchleuchtet nicht nur den Fortschritt der Institute im Vergleich zum Vorjahr, sondern analysiert, auch die Umsetzung der neu hinzugekommenen Anforderungen der DVO (EU) 2022/2453. Im Vergleich zur Vorjahresstudie haben wir den Kreis der untersuchten Kreditinstitute erweitert, um ein umfassenderes Bild der ESG-Offenlegungspraxis in der Branche zu erhalten.  

ESG als fester Anker im Bankenaufsichtsrecht

In der Transformation hin zu einer verantwortungsvolleren und auch nachhaltigeren Wirtschaft, übernimmt die Finanzbranche eine entscheidende Rolle. Sich dieser Rolle bewusst, kann durch gezielte Investitionen, die einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Wirtschaft leisten, wesentliche Fortschritte für eine nachhaltige Entwicklung erzielt werden. Diese Transformation bringt jedoch Herausforderungen mit sich, angefangen beim Druck, wirtschaftlichen Erfolg sicherzustellen, über die Einhaltung neuer regulatorischer ESG-Anforderungen bis hin zur gesellschaftlichen Verpflichtung, nachhaltigere Geschäftspraktiken umzusetzen. Gleichzeitig eröffnet die Transformation auch vielversprechende Chancen, insbesondere durch die wachsende Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten, die neue und vielversprechende Produktmöglichkeiten und neue Marktpotenziale schafft. Damit gehen auch Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (sogenannte „ESG-Risiken“) einher, die die Aufsicht verstärkt in allen drei Säulen einbezieht.

Um Nachhaltigkeit in der Geschäftstätigkeit der Institute vergleichbar zu machen, legt Artikel 449a CRR in Verbindung mit der DVO (EU) 2022/2453 klare Offenlegungspflichten zu ESG-Risiken fest, die drei qualitative Tabellen und zehn detaillierte quantitative Meldebögen zu ESG-Risiken umfassen.  

35 europäische Institute im Fokus der Untersuchung

Unsere aktuelle Studie untersucht Offenlegungsberichte von 35 Instituten aus 11 Ländern zum Stichtag 31. Dezember 2023. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Kreis der untersuchten Institute gezielt erweitert, um ein differenziertes Bild über die Fortschritte und Herausforderungen der Branche zu erhalten. Um tiefe Einblicke in die Umsetzung der Offenlegungsanforderungen zu ermöglichen, wurde ein standardisiertes Fragenset mit über 130 Fragen entwickelt, der sich in die folgenden fünf Themenfelder gliedert:  

  • Qualitative Offenlegung,
  • Benchmarking der Berichte,  
  • Analyse der angewandten Methoden und Herangehensweisen,
  • Überprüfung der Einhaltung der regulatorischen Anforderung, sowie
  • Auswertung der genutzten Datenquellen bzw. der externen Datenanbieter. 

Mit dieser erneuten und erweiterten Analyse bietet die Studie wertvolle Erkenntnisse zur Qualität und Vergleichbarkeit der ESG-Offenlegungen in der europäischen Finanzbranche. Die Ergebnisse ermöglichen es, aktualisierte Empfehlungen und Best Practices zu formulieren, die Institute bei der Weiterentwicklung ihrer Offenlegungsberichte unterstützen.

Erhebliche Fortschritte, dennoch Tranzparenzdefizite vorhanden

Die aktuelle Offenlegungsstudie zeigt deutlich: Die Institute bemühen sich, den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Im Vergleich zur Vorjahresstudie ist erkennbar, dass Umfang und Tiefe der offengelegten Informationen zugenommen hat. Es sind dennoch zahlreiche Diskrepanzen erkennbar, die eine vollständige Erfüllung der Anforderungen der DVO behindern:

  • Formatfehler: Vorgegebene äußere Darstellungsform wird wissentlich oder unwissentlich verändert.
  • Unvollständiger Inhalt: Eine oder mehrere Anforderungen des EBA ITS werden nicht vollständig erfüllt, wie beispielsweise die Nicht-Offenlegung einzelner Meldebögen ohne Angaben einer Begründung.  
  • Inkonsistenzen: Die offengelegten Zahlen enthalten Inkonsistenzen, sowohl innerhalb einzelner Meldebögen als auch zwischen den Meldebögen. 

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Wesentliche Key Facts der Studie 

Die Studie zeigt klare Fortschritte bei der Transparenz und Methodik der Berichterstattung europäischer Institute, weist jedoch weiterhin auf Defizite und Herausforderungen hin, die von den Instituten noch nicht angegangen sind. Diese lassen sich in folgende wesentliche Key Facts zusammenfassen, die in der Studie weiter ausgeführt werden:  

  1. Qualitative Offenlegung von ESG-Risiken: Trotz erheblicher Fortschritte bleibt die Offenlegung über soziale und Governance-Risiken stark ausbaufähig.  
  2. Fortschritte bei den Energieausweisdaten: Positive Entwicklungen sind erkennbar, doch eine einheitliche Methodik zur Schätzung der EPC-Daten fehlt weiterhin.  
  3. Validierungen und Cross Checks: Eine deutliche Verbesserung zeigt sich darin, dass die meisten Institute bei der Offenlegung zum Stichtag 31. Dezember 2023 die im Februar 2023 veröffentlichten EBA Q&A berücksichtigt haben.
  4. Herausforderungen bei Daten und Vergleichbarkeit der GAR: Es zeigten sich Herausforderungen bei der einheitlichen Anwendung von Methoden und Datenquellen sowie unterschiedliche Interpretationen des GAR-Nenners
  5. Datenverfügbarkeit: Trotz einiger Verbesserungen in der Datenerhebung, besteht weiterhin eine Abhängigkeit von Daten-Schätzungen.  

Optimierungspotenziale für künftige Offenlegungen  

Die Studie bietet nicht nur eine Bestandsaufnahme der aktuellen Offenlegungen, sondern identifiziert auch gezielte Optimierungspotenziale.  

Wie können Institute den Erwartungen der EZB, die sie im Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken niedergeschrieben hat, bestmöglich erfüllen? Welche Herausforderungen bieten zugleich Chancen zur Weiterentwicklung der Methodik? Aus der Analyse heraus entwickelten wir konkrete Handlungsempfehlungen, die hilfreiche erste Impulse für die Weiterentwicklung der Säule 3 ESG-Offenlegung geben.

Schlusswort

Lassen Sie sich von der Welt der ESG-Offenlegung durch die neue PwC-Studie fesseln und seien Sie gespannt auf weitere Handlungsempfehlungen sowie umfassende Analysen aller Tabellen und Meldebögen. Insbesondere die Einführung der Green Asset Ratio bringt neue Analysemöglichkeiten der Berichte und ermöglicht weitere Erkenntnisse der nachhaltigen Tätigkeiten der Institute. Durch die Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse aus dem vergangenen Jahr konnten wir unsere Analyse weiter verfeinern und bieten damit noch tiefere Einblicke in Welt der ESG-Offenlegung.

Als PwC sind wir stolz darauf, nicht nur Einblicke zu liefern, sondern auch Ihr vertrauenswürdiger Partner zu sein, um alle Institute bestmöglich auf diesem wegweisenden Weg zur ESG-Offenlegung zu unterstützen und zu beraten.  

Weiterführende Links:

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Martin Weirich

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