EFRAG veröffentlicht Entwurf für Implementation Guidance zu Net-Zero-Transitionsplänen
Ziel der TP IG ist es, die sektorübergreifenden Anforderungen zur Darstellung des Transitionplans im Nachhaltigkeitsbericht detailliert zu beschreiben.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fordert von Finanzinstituten und Unternehmen die Erstellung eines Net-Zero-Transitionsplans, d.h. die Formulierung von Klimazielen sowie die Erstellung einer Roadmap mit Maßnahmen und Milestones zur Zielerreichung. Der europäische Standardsetzer EFRAG arbeitet nun an Richtlinien für Finanzinstitute und Unternehmen für die Erstellung eines Net-Zero-Transitionsplans. In der EFRAG Sustainability Reporting Technical Expert Group (SR TEG) wurde nun ein Entwurf für die Implementation Guidance zu Transitionsplänen (TP IG) vorgestellt.
Nach der Genehmigung des EFRAG Sustainability Reporting Boards (SRB) und der EFRAG SR TEG soll der Entwurf im Januar/Februar 2025 zur öffentlichen Konsultation gestellt werden, mit dem Ziel einer Finalisierung in Q2 2025.
Ziel der TP IG ist es, die sektorübergreifenden Anforderungen zur Darstellung des Transitionplans im Nachhaltigkeitsbericht detailliert zu beschreiben. Eine ergänzende Veröffentlichung der “Reference Practices on Climate Transition Planning” ist ausstehend. Die detaillierten Datenpunkte, die mit dem Transitionsplan verbunden sind, sind im “ESRS Workbook” enthalten bzw. werden hier ergänzt.
Spezifische Vorgaben für Finanzinstitute werden im Rahmen der sektorspezifischen Standards erwartet.
Die TP IG ist in fünf Kapitel gegliedert:
- Kapitel 1: Einleitung und Hintergrund des Dokuments
- Kapitel 2: Darstellung des EU-Regulierungsrahmen und der Transparenzanforderungen im Zusammenhang mit Transitionsplänen. Zudem wird der Zusammenhang des Transitionsplans mit weiteren Nachhaltigkeitsaspekten (e.g. “just transition“ oder Biodiversität) dargestellt.
- Kapitel 3: Detaillierte Erläuterung der Anforderungen des ESRS E1-1 sowie dessen Verbindung zu anderen Disclosure Requirements. Ein Fokus liegt auf der Beziehung zwischen dem ESRS E1-1 §16(a) und dem E1-4 §34(e), bspw. wie man die Kompatibilität der Emissionsreduktionsziele mit dem 1.5°C-Ziel darstellen soll.
- Kapitel 4 (noch in Bearbeitung): Darstellung wie andere europäische und internationale Rahmenwerke bei der Erstellung von ESRS-Offenlegungen berücksichtigt werden können und sollten, e.g., CSDDD, CRD/CRR, EU-Taxonomie, Solvency II. Der Umfang der Berücksichtigung ist noch in Diskussion.
- Kapitel 5: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs). Insbesondere wird klargestellt, dass Transitionspläne Emissionsreduktionsziele beinhalten können, die nicht mit einem 1.5°-Ziel kompatibel sind.
Weiterführende Links:
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