Transitionspläne - Bericht der EU-Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen

Aus unserer Blogreihe “Net-Zero-Transitionspläne”

Die „EU Platform on Sustainable Finance“ hat einen Bericht veröffentlicht, der als Leitfaden für Finanzmarktteilnehmer und die EU-Kommission dient, um die Glaubwürdigkeit klimabezogener Transitionspläne zu bewerten. Der Bericht hebt die zentralen Elemente eines Transitionsplans hervor, darunter wissenschaftlich fundierte Ziele, Minderungsmaßnahmen und Dekarbonisierungshebel, Finanzplanung und Governance-Strukturen. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir diese Qualitätsmerkmale und gehen auf die drängenden Fragen ein: Wie unterstützt der Bericht Finanzmarktteilnehmer bei der Erstellung von Transitionsplänen? Welche Empfehlungen werden der Europäischen Kommission zur Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben?

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Am 23. Januar 2025 veröffentlichte die „EU Platform on Sustainable Finance“ einen Bericht “Building trust in transition: core elements for assessing corporate transition plans” zur Bewertung von klimabezogenen Transitionsplänen[1]. Die Plattform ist ein Expertengremium, das die Europäische Kommission hinsichtlich eines nachhaltigen Finanzwesens berät.

Der Bericht bietet zum einen Finanzmarktteilnehmern (Financial Market Participants, FMPs) Orientierungshilfe, um die Glaubwürdigkeit und Belastbarkeit der Transitionspläne von Unternehmen zu beurteilen. Zum anderen enthält der Bericht Empfehlungen an die Europäische Kommission zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen. 

Fokus auf Finanzmarktteilnehmer

Die Empfehlungen an FMPs basieren auf vier Kernelementen, die mit bestehenden EU-Regulierungen (insbesondere CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)) im Einklang sind: 

I) Wissenschaftlich fundierte und zeitgebundene Ziele

  • Unternehmen sollten Referenzszenarien nutzen, die wissenschaftlich und auf öffentlich zugänglichen Annahmen beruhen und mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens von 1,5 °C übereinstimmen. Außerdem sollten diese Szenarien transparent sein und regelmäßig aktualisiert werden. Darüber hinaus sollte bei der Beurteilung der Zielsetzung eine “Do No Significant Harm” (DNSH) Prüfung hinsichtlich anderer Umweltziele berücksichtigt werden.
  • Die Zielsetzung zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Erreichung von Netto-Null sollte wissenschaftlich fundiert sein, mittelfristige Ziele (z.B. bis 2030) einschließen und alle relevanten Emissionsquellen (Scope 1, 2, 3) beinhalten. Bruttoemissionsziele sollten in absoluten Zahlen angegeben werden, während Intensitätsziele ergänzend offengelegt werden können (sofern vorhanden).
  • Die Angabe von Carbon Removal sollte getrennt von Treibhausgasemissionen erfolgen. Carbon Credits können gemäß den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) eingesetzt werden, wobei eine Reduktion von 90-95 % der Treibhausgasemissionen vor dem Einsatz von Carbon Offsets erreicht werden muss.

II)   Maßnahmen zur Minderung von Emissionen und Dekarbonisierungshebel

  • Maßnahmen zur Emissionsminderung und Dekarbonisierungshebeln sollten sowohl qualitativ als auch quantitativ bewertet werden. Die bereits umgesetzten oder geplanten Maßnahmen sollten quantitativ zur Zielsetzung beitragen und mit der Ambition der gesetzten Ziele übereinstimmen. Dabei ist es wichtig, externe Abhängigkeiten (z. B. geografische und politische Faktoren) zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Maßnahmen keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf andere Umwelt- und Sozialziele haben. Zur Beurteilung können die DNSH-Kriterien der EU-Taxonomie sowie die Mindestkriterien für soziale Schutzmaßnahmen (Minimum Safeguards) herangezogen werden.
  • FMPs sollten prüfen, ob Unternehmen eine Strategie zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Einklang mit dem Netto-Null Szenario des IAE Global Energy and Climate Model verfolgen und keine neuen Investitionen in fossile Brennstoffe tätigen, einschließlich Kohlereserven, Öl- und Gasfelder, Betrieb oder Produktion.
  • Informationen über potenzielle “Locked-in” Emissionen und Wertminderungen von Vermögenswerten, die Gefahr laufen, wertlos zu werden, sind besonders wichtig für emissionsintensive Sektoren, in denen geografische und ressourcenbezogene Abhängigkeiten den Fortschritt der Dekarbonisierung beeinflussen können.

III) Finanzplanung

  • FMPs sollten prüfen, ob die Finanzierung des Transitionplans im Finanzplan des Unternehmens integriert ist. Dabei sollten Kapitalausgaben (CapEx), Betriebsausgaben (OpEx) und Betriebskapital (Working Capital) mit den Übergangszielen und KPIs übereinstimmen, insbesondere in Bezug auf Minderungsmaßnahmen und Dekarbonisierungshebel zur Erreichung kurz- und mittelfristiger Ziele.
  • Zudem sollten FMPs die EU-Taxonomie-Ausrichtung von Kapitalausgaben (CapEx) prüfen, um festzustellen, ob ein Unternehmen ausreichende finanzielle Mittel für seine Übergangsziele bereitstellt und ob es in neue fossile Brennstoffinfrastrukturen investiert. Die Betriebsausgaben (OpEx) sollten hinsichtlich der Bemühungen in Forschung, Entwicklung und Innovation überprüft werden.

IV) Governance

  • Der Vorstand sollte die Aufsicht über den Transitionsplan übernehmen inkl. über die Freigabe des Transitionsplans. Zudem sollten die Nachhaltigkeitsziele mit den leistungsabhängigen Vergütungsbestandteilen der Vorstandsvergütungen verknüpft werden.
  • Der Prüfungsausschuss ist dafür verantwortlich, dass die Genauigkeit der Berichterstattung sichergestellt ist, das internen Kontrollsystem die Integrität von Nachhaltigkeitsinformationen gewährleistet, und dass externe Prüfer objektive Bewertungen durchführen können.
  • Das Engagement mit internen und externen Stakeholdern sowie die politische Interessenvertretung sollte im Einklang mit den Klimazielen des Unternehmens stehen. Besonders wichtig ist die Reduzierung von Scope-3-Emissionen in der Wertschöpfungskette. Externe Aktivitäten, einschließlich der Mitgliedschaft in branchenspezifischen Verbänden sollten darauf abzielen, die globalen Emissionen bis 2030 um mindestens 50 % zu senken und bis 2050 Netto-Null zu erreichen.

Empfehlungen an die EU-Kommission

Die Empfehlungen basieren auf den bereits bestehenden Transparenzanforderungen für Nachhaltigkeit in der EU und sollen keine zusätzlichen Berichtspflichten für Unternehmen nach sich ziehen.

Zu den Empfehlungen an die Europäische Kommission gehören:

  • Entwicklung sektoraler Transitionspfade und Technologiefahrpläne für emissionsintensive Sektoren auf EU-Ebene.
  • Bereitstellung von Leitlinien zur Auswahl von Szenarien, die Unternehmen bei der wissenschaftlich fundierten Zielsetzung und Übergangsplanung unterstützen.
  • Erarbeitung eines Kriterienkatalogs zur Qualifizierung von Zielen als glaubwürdig und wissenschaftlich fundiert.
  • Nutzung robuster Transitionspläne als Informationsquelle für Diskussionen über Dekarbonisierungsinitiativen und Infrastrukturplanung.
  • Berücksichtigung der Abschreibung von Vermögenswerten, die Gefahr laufen, wertlos zu werden, und der Auswirkungen von Emissionen in fossilen Brennstoffreserven.
  • Entwicklung eines Überwachungsrahmens oder eines öffentlichen Registers für Emissionsreduktionsdaten pro Sektor zur Verfolgung der Umsetzung von Transitionsplänen.
  • Entwicklung einer einheitlichen Vorlage für Transitionspläne von nicht-finanziellen Unternehmen, die in verschiedenen EU-Rechtsvorschriften genutzt werden kann.

Weiterführende Links:


[1] Nachfolgend abgekürzt als “Transitionsplan”

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