Erste Einblicke in die CSRD-Berichterstattung von Banken und Versicherern

Aus unserer Blogreihe „CSRD-Reporting im Finanzsektor im ersten Berichtsjahr“

In unserer Blogreihe „CSRD-Reporting im Finanzsektor im ersten Berichtsjahr” liefern wir Einblicke in die ersten Nachhaltigkeitsberichte gemäß der CSRD.

Unser aktueller Beitrag untersucht die Berichterstattung von 14 Banken und 9 Versicherungsunternehmen

  • Welche Berichterstattungsansätze wählen die Finanzinstitute? 
  • Wie variieren die Berichte im Umfang und welche Phase-In-Optionen werden genutzt? 
  • Wie werden Stakeholder in die Wesentlichkeitsanalyse eingebunden? 

In den kommenden Blogbeiträgen werden wir die Berichterstattung zu ESRS 2-, E1- und S1-Kennzahlen sowie ESG-Risiken beleuchten. 

Nutzen Sie diese Erkenntnisse, um Best Practices abzuleiten!

Im Rahmen unserer CSRD-Benchmarking-Analyse haben wir die CSRD-Berichte von 23 führenden europäischen Finanzinstituten (14 Banken und 9 Versicherungsunternehmen) analysiert, welche ihre Nachhaltigkeitsinformationen, größtenteils im Rahmen ihres Lageberichts, bereits veröffentlicht haben. Die Analyse konzentriert sich auf große, teilweise börsennotierte Unternehmen, die in Ländern wie Deutschland, Spanien und den Niederlanden trotz der noch ausstehenden Umsetzung der CSRD in nationales Recht zum Teil freiwillig die Anforderungen der ESRS erfüllt haben. Die Analyse schließt auch Institute aus Italien und Frankreich ein, wo die CSRD bereits in nationales Recht überführt wurde.

In diesem Beitrag legen wir ein besonderes Augenmerk auf die formalen Berichtsaspekte sowie die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und die Einbindung von Stakeholdern. 

Banken: Berichtsumfang und Details zur Berichterstattung

Fast alle untersuchten Banken (93%) haben vollständig nach ESRS berichtet und den CSRD-Bericht als Teil des Geschäftsberichts veröffentlicht. Bei einer der analysierten Banken geht aufgrund des gewählten Wordings „unter Berücksichtigung der ESRS“ nicht klar hervor, ob der Bericht gemäß der von Institut der Wirtschaftsprüfer vorgegebenen Optionen der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 in teilweiser oder vollständiger Anwendung oder nur in Anlehnung an die ESRS erstellt wurde.

Seitenanzahl (exkl. Taxonomie-Angaben)

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Der CSRD-Bericht ist im Median der Peer Group ohne Taxonomie-Berichterstattung 118 Seiten lang. Die Seitenzahl variiert stark; Sie liegt bei mindestens 50 Seiten und umfasst vereinzelt bis zu 203 Seiten. Diese Varianz kann auch durch Schriftgröße, Schriftart und verwendete Grafiken begründet werden, zeigt aber grundsätzlich die Heterogenität der Berichte bezüglich der Detailtiefe der offengelegten Informationen auf.

Im Hinblick auf den Umfang fallen insbesondere ESRS 2 sowie die Angaben zu den thematischen ESRS E1 und ESRS S1 besonders ins Gewicht; die Angaben zu den übrigen Standards sind grundsätzlich überschaubar. Dies gilt insbesondere für den thematischen Standard ESRS G1 und die Umweltstandards ESRS E2-E5. Dies liegt zum einen, an den z.T. umfangreicheren (quantitativen) Offenlegungspflichten von ESRS E1 und ESRS S1, aber auch daran, dass insbesondere bei den Umweltstandards E2-E5 größtenteils noch keine umfangreichen Ziele, Konzepte oder Maßnahmen vorhanden sind, welche die Institute offenlegen könnten. 

Übergangsbestimmungen

Im Rahmen der Berichterstattung werden von fast allen Instituten (93%) Übergangsbestimmungen in Anspruch genommen. Zum Teil werden alle vorhandenen Übergangsbestimmungen verwendet. Mehrheitlich konnten wir insbesondere eine Inanspruchnahme der Übergangsbestimmungen im Hinblick auf ESRS 2 SBM-1 (Aufschlüsselung der Gesamterlöse nach den wichtigsten ESRS-Sektoren) und SBM-3 (erwartete finanzielle Effekte) sowie E1-9 (erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzieller klimabezogener Chancen) feststellen. Im Hinblick auf die S-Standards wurden insbesondere die Übergangsbestimmungen aus ESRS S1-7 (Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens) und S1-14 (Berichterstattung über Fremdarbeitskräfte zum Thema Gesundheitsschutz und Sicherheit sowie Datenpunkte zu arbeitsbedingten Erkrankungen und zur Zahl der Ausfalltage aufgrund von Verletzungen, Unfällen, Todesfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen) genutzt.

Banken: Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalysen

Wesentliche Standards

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Hinweis: E1 – Klimawandel / E2 – Umweltverschmutzung / E3 – Wasser- und Meeresressourcen / E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme / E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft / S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens /  S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / S3 – Betroffene Gemeinschaften /        S4 – Verbraucher und Endnutzer / G1 – Unternehmensführung

Der Fokus der ESRS liegt auf den themenspezifischen Standards, die unterschiedliche Bereiche der Nachhaltigkeit abdecken. Unternehmen haben über die wesentlichen Themen zu berichten, die sich aus der Analyse der doppelten Wesentlichkeit (DWA) ergeben. Bei den von uns analysierten Instituten wurde die Wesentlichkeitsanalyse in der Regel in den Dimensionen Geschäftsbetrieb und Bankgeschäft durchgeführt, wobei die einzelnen Standards nicht immer in jeder Dimension als wesentlich bewertet wurden.

In unserer Analyse haben alle analysierten Institute die Standards E1 (Klimawandel), S1 (Arbeitskräfte des Unternehmens), S4 (Verbraucher und Endnutzer) und G1 (Unternehmensführung) als wesentlich eingestuft. Auffällig ist dabei, dass E1 im Geschäftsbetrieb, von nur ca. 57% der Banken in der Peer Group als wesentlich eingeschätzt wird. Unserer Erfahrung nach wird dagegen bei kleineren Banken E1 regelmäßig sowohl auf Ebene des Bankgeschäfts als auch auf Ebene des Geschäftsbetriebs als wesentlich erachtet.

Nur eine geringe Anzahl von Instituten stuft neben dem Klimastandard E1 die Umweltstandards als wesentlich im Bankgeschäft ein, mit Ausnahme von ESRS E1 und E4, der sich dem Thema Biologische Vielfalt widmet. Ein Grund dafür könnte die eingeschränkte Messbarkeit wesentlicher IROs im Vergleich zu Klimathemen des ESRS E1 sein, die oft bereits durch regulatorische Vorgaben (z.B. Klimastresstest) quantifiziert sind.

Bei den sozialen Standards bewerten lediglich 29% der Institute ESRS S2, der sich mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette befasst, als wesentlich und zwar ausschließlich in dem Bankgeschäft. Bei den deutschen Instituten, die Teil der Analyse sind, könnten insbesondere die Ergebnisse der Risikoanalyse gemäß dem Lieferkettengesetz dazu führen, dass keine wesentlich negativen Auswirkungen im Geschäftsbetrieb festgestellt wurden. Weniger als die Hälfte (36%) bewertet den Standard ESRS S3 für betroffene Gemeinschaften als wesentlich. ESRS S4 zu Verbrauchern und Endnutzern wird zwar in der Peer Group von allen als wesentlich eingeschätzt, einige, im Vergleich kleinere Banken, sehen diesen Standard jedoch nicht als wesentlich an. Dadurch, dass der Fokus bei Verbrauchern auf natürlichen Personen liegt, ist der Standard für Unternehmen mit ausschließlich gewerblichen/ institutionellen Kunden unter Umständen nur bedingt anwendbar.

Impacts, Risiken und Chancen – IROs

Die Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) steht im Zentrum der DWA, da hierdurch der Berichtsumfang und die zu berichtenden Themen festgelegt werden. Die Anzahl an wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) der analysierten Institute variiert erheblich. Einige Institute haben bis zu 88 wesentliche IROs identifiziert, andere Unternehmen haben nur 12 wesentliche IROs ermittelt. Im Median wurden 31 wesentliche IROs identifiziert. Zwei Institute haben ihre wesentlichen IROs nicht im Detail veröffentlicht und berichten lediglich ihre wesentlichen (Sub-)Themen. Bei den Formulierungen der IROs zeigen sich ebenfalls sehr starke Unterschiede. Während einige Institute ihre IROs sehr detailliert und spezifisch formuliert haben, verwenden andere eher oberflächliche, knappe und allgemeine Formulierungen, die grundsätzlich auf eine Vielzahl an Banken Anwendung finden könnten. Dies verdeutlich, dass sich noch kein Marktstandard im Hinblick auf die Definition der IROs entwickelt hat.

Unternehmen sind dazu angehalten, unternehmensspezifische IROs zu formulieren, sofern sie wesentliche Themen identifizieren, die im Berichtsstandard nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die Mehrheit der analysierten Institute (71%) hat unternehmensspezifische IROs definiert, wobei insbesondere Compliance-Themen wie Finanzkriminalität, Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Vordergrund stehen. 4 Institute haben das Thema Cybersecurity als wesentlich eingeschätzt. Inhaltlich stehen diese Themen dem ESRS S4 und ESRS G1 am nächsten. Auffällig ist, dass viele dieser Themen auch unter die vordefinierten Themen und Unterthemen gemäß ESRS subsumiert werden könnten (zum Beispiel gehört Cybersecurity zum Thema Datenschutz). Dennoch wurden sie von den Instituten als so bedeutend angesehen, dass sie separat herausgestellt wurden.

Stakeholder-Einbezug

Die Einbindung relevanter Stakeholder in die DWA ist entscheidend, um deren Perspektiven und Bedürfnisse zu identifizieren und eine zielgerichtete DWA durchführen zu können. 43% der analysierten Banken setzen auf bereits etablierte Stakeholder-Engagements und haben zusätzlich interne Vertreter als Sprachrohr für die Anspruchsgruppen im Rahmen von Interviews oder Workshops eingebunden. Nur 36% der Banken haben speziell für die DWA zusätzliche Fragebögen an externe Stakeholder versendet oder Interviews mit externen Stakeholdern durchgeführt, was mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden ist. Eine analysierte Bank sticht bei der Einbindung von Stakeholdern deutlich heraus; sie hat im Rahmen der Wesentlichkeitsbeurteilung mit über 1.000 Stakeholdern Umfragen durchgeführt. Bei 21% der analysierten Institute fehlt in den Berichten eine Beschreibung der konkreten Einbindung der Stakeholder. 

Versicherer: Berichtsumfang und Details zur Berichterstattung

Ein Großteil der Versicherungsunternehmen berichtet trotz Nicht-Umsetzung der CSRD, bereits vollständig (67%) oder teilweise (33%) nach den ESRS. Zwei der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Ländern, in denen die CSRD bereits in nationales Recht umgesetzt wurde. In der Peer Group von neun internationalen und nationalen Versicherungsunternehmen veröffentlichen alle ihren CSRD-Bericht als Teil ihres Geschäftsberichts. 

Seitenzahl (exkl. Taxonomie-Angaben)

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Die CSRD-Berichte weisen einen Medianumfang von 122 Seiten auf. Die Länge der Berichte variiert jedoch deutlich und reicht von kompakten 59 Seiten bis zu ausführlichen 153 Seiten. Dies ist teilweise auf die Komplexität und Größe der Versicherungsunternehmen zurückzuführen, ebenso wie auf die Standards, die als wesentlich identifiziert wurden. Während Unterschiede aufgrund der genannten Faktoren zu erwarten waren, verdeutlicht die Heterogenität dennoch, dass die Entwicklung von Best Practices in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gerade erst beginnt.

Analog zu den Berichten der Banken fallen hinsichtlich des Umfangs insbesondere ESRS 2 sowie die thematischen Standards ESRS E1 (Klimawandel) und ESRS S1 (Arbeitskräfte des Unternehmens) auf, da Unternehmen zu diesen Themen gewöhnlich umfassender berichten. Die übrigen Standards, insbesondere der Standard zur Unternehmensführung G1 und die Umweltstandards ESRS E2 bis E5 – sofern sie als wesentlich identifiziert wurden – sind in der Regel deutlich kürzer. Dies ist zum einen auf die umfangreicheren quantitativen Offenlegungspflichten der Standards ESRS E1 und ESRS S1 zurückzuführen, aber auch darauf, dass insbesondere bei den Umweltstandards E2 bis E5 oft noch keine umfassenden Ziele, Konzepte oder Maßnahmen vorhanden sind.

Übergangsbestimmungen

Alle analysierten Versicherer nutzen die Übergangsbestimmungen, wobei 22% alle Phase-In-Optionen in Anspruch nehmen. Am häufigsten werden die Übergangsbestimmungen jedoch in Bezug auf ESRS 2 SBM-1 (Aufschlüsselung der Gesamterlöse nach den führenden ESRS-Sektoren), SBM-3 (erwartete finanzielle Effekte) sowie E1-9 (prognostizierte finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer und Übergangsrisiken sowie potenzieller klimabezogener Chancen) angewendet. 56% der Versicherer nutzen die Möglichkeit zudem in Bezug auf die Fremdarbeitskräfte. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass noch keine ausreichenden Prozesse in den Unternehmen implementiert sind, um diese Kennzahlen zu erfassen. 

Versicherer: Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalysen

Wesentliche Standards

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Hinweis: E1 – Klimawandel / E2 – Umweltverschmutzung / E3 – Wasser- und Meeresressourcen / E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme / E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft / S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / S3 – Betroffene Gemeinschaften /        S4 – Verbraucher und Endnutzer / G1 – Unternehmensführung

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse haben alle analysierten Versicherer die Standards E1, S1 und G1 als wesentlich identifiziert. Zudem berichtet ein Großteil der Unternehmen auch zu Standard S4. In der Regel wurde die Wesentlichkeitsanalyse in den drei Dimensionen Versicherungstechnik, Kapitalanlage und eigener Betrieb durchgeführt, wobei die einzelnen Standards nicht immer in jeder Dimension wesentlich sind. 

Mit Blick auf die Umweltstandards wird der Standard E1 zum Thema Klimawandel von allen Unternehmen als wesentlich für die Versicherungstechnik, die Kapitalanlagen und größtenteils auch für den eigenen Betrieb eingestuft. Zudem bewerten 56% der betrachteten Unternehmen den Standard E4 zur Biodiversität als wesentlich und 33% den Standard E5 zur Kreislaufwirtschaft. Zu beachten ist jedoch, dass bislang hauptsächlich große, internationale Unternehmen berichtet haben und diese Ergebnisse entsprechend in die Analyse eingeflossen sind. Bei Einbeziehung kleinerer Versicherer in die Analyse wird erwartet, dass sich der Anteil der Unternehmen, die E4 als wesentlich identifizieren, reduziert. Dies liegt daran, dass die Messbarkeit der Themen für die Standards E2 bis E5 im Vergleich zum Thema Klimawandel, oft weniger weit entwickelt ist. Während Klimathemen häufig über etablierte Metriken und Methoden zur Datenerhebung verfügen, fehlt es den Bereichen der Standards E2 bis E5 an standardisierten Messverfahren und zuverlässigen Datenquellen. 

Bei den Standards im Kontext Soziales bewerten 44% der Versicherer den Standard S2 in Bezug auf die Kapitalanlagen und 78% den Standard S4 in Bezug auf die Versicherungstechnik als wesentlich. Der Standard S3 wird von lediglich zwei Unternehmen als wesentlich erachtet.

Impacts, Risiken und Chancen – IROs 

Die Anzahl an wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) variiert erheblich, mit einem Maximum von über Hunderte und einem Minimum von unter 10 wesentlichen IROs. Diese Bandbreite spiegelt auch die Heterogenität in den Ansätzen der Unternehmen wider: Während einige Versicherungsunternehmen ihre IROs in detaillierter und spezifischer Form formulieren, nutzen andere allgemeine und knapp gehaltene Beschreibungen. Zudem wählen die Unternehmen unterschiedliche Ansätze zur Darstellung der IROs, was den Vergleich der Berichte erschweren kann. Tabellen, die wesentliche Themen, Unterthemen und die entsprechenden IROs klar und übersichtlich präsentieren, können den Leser:innen maßgeblich dabei helfen, die identifizierten Themen besser zu überblicken.

Sofern Unternehmen wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen identifizieren, die vom Berichtsstandard nicht ausreichend abgedeckt werden, sind sie verpflichtet, unternehmensspezifische Angaben zu machen. Von allen analysierten Versicherern wurden unternehmensspezifische IROs identifiziert. Dabei dominieren insbesondere Compliance-Themen, wie Cybersecurity und Datenschutz. 

Insurance Associated Emissions (IAE) stellen einen wesentlichen Bestandteil der Treibhausgasemissionen von Versicherern dar. Obwohl die ESRS derzeit keine explizite Offenlegungspflicht für diese Emissionen beinhalten, haben bereits 44% der größeren Versicherer IAE als unternehmensspezifisches Thema identifiziert und berichten über Emissionen aus dem Gewerbesektor sowie dem KFZ-Bereich. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Zahl nicht zwingend repräsentativ für die gesamte Branche ist. Sobald auch kleinere Unternehmen berichten und in das Benchmarking einfließen, kann die Häufigkeit der Berichterstattung von IAE abnehmen.

Stakeholder-Einbezug

Im Zentrum der CSRD-Berichterstattung steht der Prozess, durch den Unternehmen wesentliche IROs in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen identifizieren. Ein wesentlicher Aspekt zur Ermittlung dieser IROs ist die Einbeziehung von Stakeholdern im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse. Dabei wurde eine erhebliche Heterogenität sowohl in der Durchführung als auch in der Beschreibung der Wesentlichkeitsanalyse festgestellt. Insbesondere der Umfang und die Tiefe der Erläuterungen zur Einbeziehung von Stakeholdern variieren stark zwischen den analysierten Unternehmen.

Grundsätzlich werden bei allen Versicherern interne Expert:innen aus bestimmten Fachbereichen als Vertreter:innen der Stakeholder benannt. Diese fungieren als Vertreter:innen der betreffenden Anspruchsgruppen und werden im Rahmen von Workshops aktiv eingebunden. Zudem haben 78% der analysierten Versicherer angegeben, dass sie speziell für die Wesentlichkeitsanalyse zusätzliche Fragebögen oder Interviews mit externen Stakeholdern durchgeführt haben. Da bisher hauptsächlich große, internationale Versicherer im Benchmarking betrachtet wurden, ist es möglich, dass die Einbindung externer Stakeholder nicht repräsentativ für den gesamten Markt ist. Mit der Ausweitung der Analyse auf kleinere Unternehmen ist zu erwarten, dass diese - aufgrund von begrenzten Ressourcen - weniger externe Stakeholder einbeziehen. 

Fazit und Ausblick

In unserer Analyse der CSRD-Berichterstattung von 23 führenden europäischen Finanzinstituten zeigt sich, dass fast alle Unternehmen bereits vollständig gemäß den ESRS berichten, jedoch auch in fast allen Fällen Übergangsbestimmungen genutzt werden. Die Berichterstattung umfasst sowohl bei Banken als auch bei Versicherungsunternehmen insbesondere die Standards E1 – Klimawandel, S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens und G1 – Unternehmensführung. 

In unseren künftigen Beiträgen werden wir spezifische Themen wie die Kennzahlen in den einzelnen Standards sowie ESG-Risiken näher beleuchten und somit weitere Insights zur Weiterentwicklung von Best Practices in der Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten.

Weiterführende Links:

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