CSRD-Benchmarking: Kennzahlen aus der Versicherungsbranche

Aus unserer Blogreihe „CSRD-Reporting im Finanzsektor im ersten Berichtsjahr“

In unserer Blogreihe „CSRD-Reporting im ersten Berichtsjahr” liefern wir spannende Einblicke in die ersten Nachhaltigkeitsberichte gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Unser aktueller Beitrag analysiert die Berichterstattung von zehn nationalen und internationalen Versicherungsunternehmen für ausgewählte Kennzahlen

  • Wurden Klimaziele festgelegt? Welche Kategorien der Scope-3- Kategorien werden berichtet?
  • Wie hoch ist der Gender-Pay-Gap und wie fallen die berichteten Werte für die höchstbezahlteste Einzelperson aus? Wie viele Diskriminierungsfälle gibt es?
  • Wie viele Korruption- und Bestechungsvorfälle wurden gemeldet?

Im Rahmen unserer CSRD-Benchmarking-Analyse haben wir die CSRD-Berichte von zehn nationalen und internationalen Versicherungsunternehmen analysiert, die ihre Nachhaltigkeitsinformationen bereits größtenteils im Rahmen ihres Lageberichts im Geschäftsbericht veröffentlichen. Die Analyse konzentriert sich auf große, teilweise börsennotierte Unternehmen, deren Mutterkonzerne überwiegend in Deutschland ansässig sind. Trotz der noch ausstehenden Umsetzung der CSRD in nationales Recht berichtet ein Großteil dieser Versicherer vollständig (60%) oder teilweise (40%) nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Darüber hinaus umfasst die Analyse auch Versicherer aus Italien und Frankreich, wo die CSRD bereits in nationales Recht überführt wurde.

In diesem Beitrag legen wir ein besonderes Augenmerk auf die veröffentlichten Kennzahlen aus den Standards E1 – Klimawandel, S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens und G1 – Unternehmensführung der Versicherungsunternehmen.

Berichterstattung zum Klimawandel (ESRS E1)

Alle analysierten Versicherungsunternehmen haben den Standard E1 zum Klimawandel für ihre Versicherungstechnik sowie auch für die Kapitalanlagen als wesentlich identifiziert. Darüber hinaus erachten 90% den Standard auch für den eigenen Betrieb als wesentlich. Dieses umfangreiche Kapitel im CSRD-Bericht, das bei den analysierten Versicherern im Median etwa 19 Seiten umfasst, ist für Stakeholder von besonderer Bedeutung. Es beleuchtet die strategische Ausrichtung der Versicherer in Bezug auf Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung. Dabei werden unter anderem die Themen Transitionspläne, Emissionsreduktionsziele und wesentliche Scope-3-Kategorien beschrieben.

Transitionsplan

Ein Transitionsplan dient als Fahrplan für den Übergang zu einer CO2-armeren Wirtschaft. Er umfasst spezifische Ziele, Maßnahmen und Mittel, die das Unternehmen einsetzt, um die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Da es sich bei der CSRD lediglich um eine Transparenzvorschrift handelt, besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Transitionsplans. Es muss lediglich offengelegt werden, ob ein entsprechender Plan besteht und wenn ja, wie dieser ausgestaltet ist. Entsprechend zeigt die Analyse, dass lediglich zwei der betrachteten Versicherungsunternehmen bereits über einen Transitionsplan im Sinne der ESRS verfügen. Alle weiteren acht Versicherungsunternehmen haben noch keinen Tansitionsplan veröffentlicht und nennen oft vage Zeitrahmen für dessen Umsetzung, wie „künftig“ oder „in den nächsten Jahren.“ Sobald auch kleinere Versicherer in die Analyse einbezogen werden, ist absehbar, dass der Prozentsatz der Unternehmen, die noch nicht über einen Transitionsplan verfügen, noch deutlich höher ausfallen wird.

Auch wenn es sich bei der CSRD lediglich um eine Transparenzvorschrift handelt, ist zu erwarten, dass Versicherer künftig verstärkt Transitionspläne entwickeln. 

Zielsetzungen 

Im Kontext globaler Klimaschutzbemühungen werden die Begriffe „Net Zero“ und „Klimaneutralität“ häufig synonym verwendet, obwohl sie sich deutlich im Ambitionsniveau zur Emissionsreduktion unterscheiden: Ein „Net Zero“-Ziel i.S.d. ESRS erfordert umfassende Maßnahmen zur tatsächlichen Reduzierung von Emissionen, da maximal 10% der verbleibenden Emissionen durch Kompensationsmaßnahmen wie dem Kauf von Emissionsgutschriften ausgeglichen werden dürfen.  „Klimaneutralität“ hingegen bietet mehr Flexibilität, da auch deutlich höhere Kompensationsmaßnahmen eingesetzt werden können, um die Emissionen auszugleichen.

Lediglich zwei der betrachteten Versicherungsunternehmen haben sich im Bereich ihres eigenen Geschäftsbetriebs und drei im Bereich der Kapitalanlagen Net-Zero-Ziele gesetzt. Versicherungsunternehmen sollten ihre Zielsetzungen daraufhin überprüfen, ob diese mit den vorgesehenen Maßnahmen realistisch umsetzbar sind. Besonders kleinere Versicherer sollten die Präzision ihrer Definitionen sowie ihre kommunizierten Ziele und Selbstverpflichtungen einer erneuten Prüfung unterziehen und auf die konsistente Nutzung von Definitionen achten.

Berichtete Scope-3-Kategorien

Scope-3-Emissionen umfassen alle indirekten Emissionen, die aus den Aktivitäten eines Unternehmens resultieren und aus Quellen stammen, die das Unternehmen weder besitzt noch kontrolliert. Diese Emissionen machen in der Regel den größten Teil (ca. 99%) des CO2-Fußabdrucks eines Unternehmens aus. Sie umfassen Aspekte wie die Beschaffung, den Transport und Vertrieb von Waren, die Nutzung von Produkten sowie deren Entsorgung am Ende des Lebenszyklus, aber auch das Pendeln der Mitarbeitenden zu ihrer Betriebstätte. 

Versicherungsunternehmen müssen die Emissionen der Scope-3-Kategorien offenlegen, die sie im Rahmen einer Signifikanzanalyse als wesentlich identifiziert haben. Bei der Analyse müssen folgende Aspekte beachtet werden:  

  • Tragen die Emissionen einzelner Kategorien signifikant zu den Gesamtemissionen bei? 
  • Hat das Unternehmen einen Einfluss auf die Minderung der Emissionen? 
  • Sind diese Informationen für die Stakeholder von besonderem Interesse?

Alle analysierten Versicherungsunternehmen stufen die Kategorien 15 (Investitionen), 1 (Erworbene Waren und Dienstleistungen, zu denen bspw. der Papierverbrauch, Emissionen aus Veranstaltungen oder Gebäudeumbauten gehören) und 6 (Geschäftsreisen) als wesentlich ein. Hervorzuheben ist, dass die finanzierten Emissionen der Kategorie 15 mit einem Anteil von 99% den weitaus größten Teil der Emissionen ausmachen.

Zusätzlich haben 70% der Versicherer die Kategorien 3 (Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie) und 7 (Pendlerverkehr) sowie 60% die Kategorie 5 (Abfallaufkommen in Betrieben) als signifikant bewertet. Vier Versicherungsunternehmen machen Angaben zur optionalen Unterkategorie „Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste“. Lediglich jeweils ein Versicherungsunternehmen berichtet die Emissionsdaten zu den Kategorien 4 (Vorgelagerter Transport und Vertrieb), 10 (Verarbeitung verkaufter Produkte), 12 (Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer) und 14 (Franchise). Manche Kategorien sind aufgrund des Geschäftsmodells nicht von Versicherungsunternehmen anwendbar – daher wurde bspw. die Kategorie 11 (Verwendung verkaufter Produkte) von keinem der analysierten Versicherungsunternehmen berichtet.

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Ein direkter Vergleich der Emissionsmengen zwischen den Unternehmen ist aufgrund ihrer unterschiedlichen Größe und Ausrichtung schwierig. Eine mögliche Kennzahl zur Verbesserung der Vergleichbarkeit wäre die THG-Intensität, bei der die Emissionen durch die Nettoumsatzerlöse geteilt werden. Die ESRS enthalten keine versicherungsspezifische Auslegung von Nettoumsatzerlösen. Vor dem Hintergrund wurde die Kennzahl unterschiedlich interpretiert. Teilweise werden lediglich die gebuchten Bruttobeiträge angegeben, teilweise jedoch auch die Erträge aus Kapitalanlagen hinzugerechnet. Darüber hinaus werden in einigen Fällen die Nettoumsatzerlöse in Millionen EUR und in anderen Fällen in EUR in die Berechnung einbezogen, sodass sich auch hierdurch unterschiedliche Ergebnisse ergeben. Entsprechend ist die Vergleichbarkeit stark eingeschränkt. Die Werte reichen von 0,00 bis über 200. 

Finanzierte Emissionen

Die Emissionen aus Kategorie 15 Investitionen leisten bei Finanzunternehmen den mit großem Abstand größten Beitrag zu den Gesamtemissionen. Aufgrund der hohen Relevanz der Kennzahl berichten alle der analysierten Versicherungsunternehmen weitere Detailinformationen über die Zusammenstellung der finanzierten Emissionen. Diese reichen von qualitativen Angaben bis zu ausführlichen Tabellen, in denen der Beitrag der relevanten Assetklassen an den Gesamtemissionen transparent dargelegt wird.

In Bezug auf die Höhe und Zusammensetzung der finanzierten Emissionen zeigt sich im Versicherungsmarkt ein heterogenes Bild. Zum einen wird dies durch die großen Unterschiede in Bezug auf die berichteten absoluten Emissionen deutlich. Zum anderen zeigt sich auch, dass diese nicht anhand des Kapitalanlagevolumens erklärt werden können, da die Emissionsintensitäten stark abweichen. Dies ist unter anderem auf unterschiedliche Datenabdeckung und Interpretationen der Regulatorik zurückzuführen. Ableiten lässt sich, dass die Haupttreiber der finanzierten Emissionen Investitionen in den öffentlichen Sektor- sowie Unternehmensfinanzierungen sind. Besonders relevant ist hierbei, ob die Scope-3 Emissionen der Unternehmen einbezogen werden, da diese die Emissionen erheblich erhöhen.

Berichterstattung zu den Arbeitskräften des Unternehmens (ESRS S1)

Der Standard S1, der neben Arbeitsbedingungen auch die Themen Chancengleichheit und Gleichbehandlung umfasst, wird von allen analysierten Unternehmen als wesentlich identifiziert. Neben qualitativen Angaben zu Strategien und Maßnahmen werden auch diverse Kennzahlen offengelegt. Im Rahmen der Analyse wurden Versicherungsunternehmen einbezogen mit einer Anzahl von 3.000 bis zu über 154.000 eigenen Mitarbeitenden. Sieben Unternehmen nutzen die Phased-In Möglichkeit und berichten noch nicht über Fremdarbeitskräfte.

Diversitätskennzahlen

Bei den analysierten Versicherungsunternehmen variiert der Frauenanteil zwischen 44% und 58%, wobei der Durchschnitt bei einem Wert von 52% liegt. Trotz dieser nahezu gleichmäßigen Verteilung von Frauen und Männern innerhalb der Unternehmen zeigt sich ein deutliches Ungleichgewicht in den Führungspositionen. So liegt der Anteil von Frauen in der ersten Führungsebene im Median bei 24% sowie im Vorstand bei 21%.

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Vergütungskennzahlen

Die Veröffentlichung der Vergütungs-Kennzahlen ist ein wichtiger Schritt, um sowohl interne als auch externe Stakeholder über die Fortschritte und Herausforderungen in Bezug auf Gleichstellung und faire Vergütungspraktiken zu informieren.

Gender-Pay-Gap

Der Begriff Gender-Pay-Gap beschreibt das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle und zeigt die Differenz zwischen dem Durchschnittseinkommen von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern auf. Neben dem Grundgehalt fließen auch Geldleistungen wie Bonuszahlungen, Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge und Provisionen sowie Sachleistungen, wie Firmenwagen, in die Berechnung ein.

In der Versicherungsbranche besteht ein Gender-Pay-Gap, mit einem Median-Verdienstunterschied von 24%. Die Spannweite reicht von einem Minimum von 14% bis zu einem Maximum von 32%. Methodische Unterschiede bei der Ermittlung können die Vergleichbarkeit der Kennzahl beeinflussen.  

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Verhältnis höchstbezahlteste Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeitnehmer

Mit dem Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller anderen Arbeitnehmenden soll das Einkommensgefälle zwischen den Spitzenverdienern und dem durchschnittlichen Mitarbeitenden eines Unternehmens verdeutlicht werden. Das niedrigste Verhältnis liegt bei 13, während das höchste Verhältnis bei 187 liegt. Der Median beträgt 101. Besonders bei börsennotierten und internationalen Unternehmen zeigt sich ein größeres Gefälle.

Analog zur Gender-Pay-Gap müssen bei der Berechnung dieser Kennzahl neben dem Grundgehalt auch Bonuszahlungen, Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, Provisionen und Sachleistungen wie Firmenwagen berücksichtigt werden.

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Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Diskriminierungsfälle

Im Gegensatz zu den Kennzahlen bezüglich des Verdienstgefälles zeigt sich bei der im Berichtszeitraum gemeldeten Anzahl von Diskriminierungsfällen keine erhebliche Varianz innerhalb der analysierten Unternehmen. Obwohl das Spektrum von 0 bis zu 107 Fällen reicht, berichten 78% von neun Versicherungsunternehmen eine Anzahl zwischen 0 und 30 gemeldeten Fällen. Der Median liegt bei einem Wert von 5.

Größere Unternehmen berichten tendenziell über mehr Diskriminierungsfälle, was sowohl auf eine höhere Mitarbeiterzahl als auch auf unterschiedliche etablierte Meldeprozesse zurückzuführen sein könnte. 

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Berichterstattung zur Unternehmensführung (ESRS G1)

Korruption und Bestechung

Das Thema Korruption und Bestechung wird von neun Versicherungsunternehmen in der Peer-Group als wesentlich eingestuft. Eine Analyse der offengelegten Daten zeigt jedoch, dass kein Unternehmen tatsächliche Fälle von Korruption und Bestechung meldet. Analog liegt die Höhe der Geldstrafen wegen Verstößen gegen Korruption- und Bestechungsvorschriften bei allen Versicherungsunternehmen bei null. 

Die Ergebnisse der analysierten Versicherungsunternehmen könnten auf die strengen Regulierungen und effektiven Präventionsmaßnahmen zurückzuführen sein. Die umfassenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und Compliance-Anforderungen verpflichten die Unternehmen, robuste Systeme zur Verhinderung von Korruption und Bestechung zu implementieren. Die Diskrepanz zwischen der Einstufung dieser Themen als wesentlich und den tatsächlich gemeldeten Fällen deutet darauf hin, dass die Präventionsmechanismen wirksam sind.

Fazit und Ausblick

In unserer Analyse der CSRD-Berichterstattung von 10 nationalen und internationalen Versicherungsunternehmen zeigt sich:

E1 – Klimawandel

  • Transitionsplan: Nur zwei Versicherungsunternehmen verfügen über einen Transitionsplan. 
  • Net-Zero und Klimaneutralitäts-Zielsetzungen: Ebenfalls haben sich lediglich zwei Versicherungsunternehmen für ihren eigenen Geschäftsbetriebs und drei im Bereich der Kapitalanlagen Net-Zero-Ziele gesetzt. Es ist zu beachten, dass die ESRS eine exakte Definition von „Net-Zero“ vorgeben. Dies sollten bei der Formulierung neuer Zielsetzungen auf jeden Fall beachtet werden.
  • Scope 3-Emissionen: Versicherungsunternehmen müssen über die signifikanten Scope 3-Emissionen berichtet. Die finanzierten Emissionen in Kategorie 15 umfassen 99% der Gesamtemissionen. Andere bedeutende Kategorien – wie 1, 3, 6 und 7 – werden ebenfalls weitgehend erfasst. Methodische Unterschiede erschweren die Vergleichbarkeit der Emissionsdaten.

S1- Arbeitskräfte des Unternehmens

  • Gender-Pay-Gap und Vergütungsverhältnis: Beide Kennzahlen zeigen eine große Bandbreite bei den Minimal- und Maximalwerten. Methodische Unterschiede in der Berechnung könnten die Vergleichbarkeit der Daten beeinträchtigen.
  • Diskriminierungsfälle: Größere Unternehmen berichten tendenziell über mehr Diskriminierungsfälle, was sowohl auf eine höhere Mitarbeiterzahl als auch auf effektivere Meldeprozesse zurückzuführen sein könnte.

G1 - Unternehmensführung

  • Korruption und Bestechung: Obwohl als wesentlich eingestuft, meldet kein Versicherungsunternehmen tatsächliche Fälle von Korruption oder Bestechung. Dies deutet darauf hin, dass die Präventionsmechanismen wirksam sind.

In unseren künftigen Beiträgen werden wir das bereits in diesem Artikel kurz angerissene Thema Transitionspläne vertiefen sowie die Berichterstattung rund um wesentliche ESG-Risiken näher beleuchten und somit weitere Insights zur Weiterentwicklung von Best Practices in der Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten.

Weiterführende Links: 

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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Frankfurt am Main

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