Taxonomieberichterstattung: Banken veröffentlichen erstmals ihre Taxonomiequoten

Erstmals veröffentlichen Banken europaweit gemäß der Taxonomieverordnung ihre Quoten zur Taxonomiefähigkeit

Ab dem 01.01.2024 folgt die Reportingpflicht zur Taxonomiekonformität. Die Daten, die zur so genannten Green Asset Ratio herangezogen werden, können zukünftig unter anderem als Steuerungsimpuls zur CO2-Reduzierung genutzt werden. Aufgrund von unterschiedlichen Erhebungsmethoden sind die veröffentlichten Daten jedoch nur schwer vergleichbar. Dies liegt unter anderem daran, dass es im ersten Jahr der Erhebung für Banken noch Herausforderungen bei der Datenverfügbarkeit gibt. Zudem entfällt durch die Ausnahme von KMUs aus der Taxonomieverordnung ein Anreiz zur Finanzierung erneuerbarer Energien. Für die externe Prüfung der Daten müssen die Erhebungsmethoden vereinheitlicht werden, um die Qualität und Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen. Gemeinsam mit meinem Co-Autor Kerim Bilican analysiere ich im Folgenden die ersten veröffentlichten Taxonomiequoten der Banken in Deutschland.

Regulatorische Vorgaben

Seit Anfang des Jahres gilt für Banken die Pflicht, über die Taxonomiefähigkeit ihres Portfolios zu berichten, ab dem 01.01.2024 (per 31.12.2023) folgt die Reportingpflicht zur Taxonomiekonformität. Die Daten, die zur so genannten Green Asset Ratio herangezogen werden, können zukünftig u.a. als Steuerungsimpuls zur CO2-Reduzierung genutzt werden.

Im Rahmen der schrittweisen Einführung der EU-Taxonomie-Verordnung geht es im ersten Schritt der Prüfung der Taxonomiefähigkeit lediglich darum, festzustellen, zu welchem Anteil die Bank Aktivitäten finanziert, die von der Taxonomie-Verordnung erfasst sind. Hierbei soll die Systematik der NACE-Codes angewandt werden.

Die Überprüfung des wesentlichen Beitrags der Unternehmensaktivitäten zu einem der beiden Klimaziele der Taxonomie anhand der technischen Kriterien sowie der “Do no significant harm”-Kriterien für das andere Klimaziel wird im Rahmen der Taxonomiekonformität erst ab 2024 fällig. Darüber hinaus muss hierfür die Einhaltung der in der Taxonomie festgeschriebenen Minimum Social Safeguards gegeben sein. Ende 2023 wird voraussichtlich außerdem ein weiterer delegierter Rechtsakt in Kraft treten, der die technischen Kriterien für die übrigen vier EU-Umweltziele, darunter Kreislaufwirtschaft und Biodiversität, festschreibt und Unternehmen damit zu weiteren Offenlegungspflichten veranlasst.

Europaweit veröffentlichen Banken nun nach Art. 10 (EU) 2021/2178 die Quoten hinsichtlich der Taxonomiefähigkeit ihres Portfolios. Dabei ist zu beobachten, dass die Banken den Text des Art. 10 unterschiedlich interpretieren und auslegen. Dies führt dazu, dass verschiedene Analyse- und Berechnungsmethoden angewandt wurden und die Ergebnisse sich teilweise unterscheiden und nicht vergleichen lassen.

Herausforderungen bei der Datenverfügbarkeit

Banken standen im ersten Jahr vor der Herausforderung, dass sie noch nicht auf die Taxonomieberichte der Unternehmen in ihrem Portfolio zurückgreifen können, da diese selber zum ersten Mal ihre Taxonomiequoten offenlegen. Zusätzlich sind die Vorgaben durch die EU an der ein oder anderen Stelle nicht konkret genug und erlauben einen größeren Interpretationsspielraum. Auch die klare Abgrenzung von Unternehmen, die unter die EU-Direktive zur nichtfinanziellen Berichterstattung fallen, ist für Banken nicht einfach und führt zu unterschiedlichen Vorgehensweisen. Hinzu kommt, dass die EU-Kommission die Nutzung von Schätzwerten für die verpflichtende Berichterstattung untersagt hat. Quoten, die unter anderem auf Schätzwerten basieren, können in einer freiwilligen, aber separaten Berichterstattung aufgeführt werden.

Die verpflichtende Berichterstattung von Banken enthält daher in diesem Jahr größtenteils taxonomiefähige Kredite gegenüber großen Unternehmen und Hypothekendarlehen an Privathaushalte, für die Banken eigene Daten erheben. Wertpapiere und Schuldverschreibungen von Unternehmen werden erst im Folgejahr miteinfließen. Ab 2023 werden sich die Taxonomiequoten von Banken voraussichtlich erhöhen, wenn sie auf die Taxonomiequoten der Unternehmen, in die sie investiert sind, zurückgreifen können.

Verschiedene Erhebungsmethoden

Die bisher von 18 deutschen Banken veröffentlichten Taxonomiefähigkeitsquoten liegen in einer Range von 0 - 35%. Dabei werden unterschiedliche Erhebungsmethoden angewandt. Manche Häuser legen ihre gesamten Aktiva in den Nenner und kommen so mit taxonomiefähigen und nichttaxonomiefähigen Quoten auf 100%, andere legen aber nur einen Teil ihres Portfolios in den Nenner, da bspw. die Daten für die Wertpapiere für die verpflichtende Berichterstattung noch nicht vorliegen. Darüber hinaus werden manche KPIs zusammengefasst veröffentlicht und/oder Doppelungen nicht bereinigt.

Im Hinblick auf die Prüfung müssen die Methoden vereinheitlicht werden, um vergleichbare und qualitativ hochwertige Daten zur Verfügung zu haben. Hierzu bedarf es weitererer Konkretisierungen durch die EU.

Falsche Anreize

Finanzunternehmen müssen auch die Quote nicht-taxonomiefähiger Vermögenswerte in ihrem Portfolio ausweisen. Die aktuell geltende Ausnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) aus der Taxonomieverordnung geschah ursprünglich in der guten Absicht, kleineren Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung zusätzlicher Reportingpflichten einzuräumen. Problematisch hieran ist jedoch, dass dadurch Anreize gesetzt werden, die dem Ziel der Taxonomieverordnung, Finanzströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, widersprechen. Denn Windkraft- und Photovoltaikprojekte werden oftmals von kleineren Unternehmen umgesetzt. Somit können Finanzinstitute, die Kreditgeber von kleineren Windkraft- und Photovoltaikprojektentwicklern sind, diese Kredite nicht in die Taxonomiequote mitzählen, wohingegen Banken, die große Atom- oder Gaskonzerne im Portfolio haben, diese vrstl. ab 2023 als taxonomiekonform deklarieren können. Dadurch entfällt ein Anreiz zur Finanzierung erneuerbarer Energien.

Solange KMUs von der verpflichtenden Berichterstattung ausgenommen sind, könnten Banken ihre Kredite an kleinere Unternehmen in die freiwillige Berichterstattung aufnehmen, so dass sie für externe Stakeholder sichtbar sind.

Ausblick

Eine wirkliche Lenkungswirkung wird erst durch die Offenlegung der Taxonomiekonformitätsquoten im nächsten Jahr erzielt werden. Denn mit diesen Daten können Portfoliomanager:innen den Nachhaltigkeitsgrad ihrer Investitionen steuern. Um die Aussagekraft der Daten noch weiter zu erhöhen, wäre es sinnvoll die Taxonomie auf weitere Sektoren wie beispielsweise im Transportwesen Flugzeuge auszuweiten. Daher sollten Banken die Green Asset Ratio als Chance begreifen und als Steuerungsinstrument u.a. zur CO2-Reduzierung ihres Portfolios nutzen.

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