Veröffentlichung der ESRS im EU-Amtsblatt

Am 22. Dezember 2023 wurden die sektorübergreifenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im EU-Amtsblatt veröffentlicht und sind ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden.

Sie können sie hier finden. Die Standards konkretisieren den Inhalt und die Struktur der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). 

Nachdem im Oktober die letzten gesetzgeberischen Hürden überwunden wurden (ich berichtete in meinem Blogbeitrag vom 23. Oktober 2023), treten die ESRS drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt als Delegierte Rechtsakte direkt in Kraft, eine gesonderte Umsetzung in nationales Recht ist dafür nicht notwendig. 

Anmerkungen zur bisherigen deutschen Sprachversion, wie sie beispielsweise vom Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) am 18. September 2023 veröffentlicht wurden, führten nach ersten Erkenntnissen zu keinen Anpassungen des Delegierten Rechtsaktes. 

Wie gewohnt halte ich Sie weiterhin über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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Peter Flick

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Frankfurt am Main

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