Neue Anwendungshinweise zu den ESRS für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die ESRS konkretisieren die Inhalte und Pflichten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und sind von jedem berichtspflichtigen Unternehmen anzuwenden.

Ende Mai 2024 veröffentlichte die EFRAG Anwendungshinweise in Form von drei neuen Leitlinien (Implementation Guidance) sowie eine Sammlung von 68 Erläuterungen als Fragen und Antworten in Bezug auf die Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die ESRS konkretisieren die Inhalte und Pflichten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und sind von jedem berichtspflichtigen Unternehmen anzuwenden.

Leitlinien

Die drei neuen Leitlinien (Implementation Guidance, IG) sollen Anwender bei der Umsetzung der ESRS unterstützen. Neben Leitlinien zur Wesentlichkeitsanalyse (IG 1) und zur Wertschöpfungskette (IG 2), hat die EFRAG eine detaillierte Liste mit allen Datenpunkten aus den ESRS einschl. Erläuterungen (IG 3) veröffentlicht.

  • Die Leitlinien zur Wesentlichkeitsanalyse (IG 1: Materiality Assessment Implementation Guidance (MAIG)) finden Sie hier. Diese Leitlinie veranschaulicht den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse und erklärt anhand von Beispielen die Konzepte der finanziellen Wesentlichkeit (financial materiality) und der Wesentlichkeit der Auswirkungen (impact materiality), sowie deren Zusammenspiel. Darüber hinaus beinhaltet das Dokument als praktische Anwendungshinweise häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Wesentlichkeitsanalyse.
  •  Die Leitlinie zur Wertschöpfungskette (IG 2: Value Chain Implementation Guidance (VCIG)) finden Sie hier. Diese beschreibt unter anderem die Berichtsanforderungen zur Wertschöpfungskette, von der Wesentlichkeitsanalyse über Strategien (policies), Maßnahmen (actions) sowie Metriken und Ziele (metrics and targets). Darüber hinaus veranschaulicht die Leitlinie die Berichtsgrenzen für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung und geht auf das Konzept der operativen Kontrolle (operational control), das für bestimmte Umweltstandards zu beachten ist, ein.
  •  Die Liste aller ESRS Datenpunkte (IG 3: List of ESRS Datapoints) kann als tabellarische Übersicht über diesen Link abgerufen werden. Diese Liste enthält neben den in den ESRS enthaltenen Angabepflichten und den dazugehörigen Anwendungsanforderungen, auch zusätzliche Informationen - beispielsweise ob es sich um quantitative oder qualitative Informationen handelt oder ob Übergangsbestimmungen gelten. Die dazugehörigen Erläuterungen zur Liste finden Sie hier.

Fragen und Antworten

Die EFRAG veröffentlichte zudem eine Sammlung von insgesamt 68 Erläuterungen in Frage-und-Antwort-Form zu den ESRS, die Sie hier abrufen können. Die Sammlung enthält neben 44 neuen Fragen und Antworten, auch diejenigen aus den im Februar und März 2024 gesondert veröffentlichten Dokumenten mit jeweils zwölf Fragen und Antworten.

Die von der EFRAG veröffentlichten Antworten beziehen sich auf Fragen, zur Umsetzung der ESRS, die Anwender und andere Stakeholder über die eigens von der EFRAG dafür eingerichtete Q&A Plattform stellen können. Die EFRAG hat angekündigt, weitere Fragen und Antworten zu veröffentlichen.

Es ist zu beachten, dass sowohl den Leitlinien als auch der Fragen-und-Antworten-Sammlung keine gesetzgebende Wirkung zukommt, wenngleich diesen durch die Veröffentlichung der EFRAG, die maßgeblich an der Erstellung der ESRS beteiligt war, eine große Bedeutung beigemessen werden kann.

Über die weiteren Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung halte ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden.

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Peter Flick

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