IDW verabschiedet finale Fassung des IDW RS FAB 18: „Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss“
Das Europäische Parlament und der Rat der EU erheben keinen Einspruch gegen den neuen Rechtsakt. Zudem veröffentlicht die Europäische Kommission FAQs zur Anwendung der Erleichterungen.