EFRAG veröffentlicht Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und eigenen Nachhaltigkeitsbericht
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Das Arbeitsprogramm enthält den Zeitplan für die N-ESRS für Drittlandunternehmen sowie die Ausarbeitung verschiedener Leitlinien, u.a. für KMU.
Im Rahmen des Mandats der Europäischen Kommission zur Unterstützung bei der Umsetzung von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedete das EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) das Arbeitsprogramm 2026 und überreichte es am 24. April der Europäischen Kommission. Die Pressemitteilung der EFRAG finden Sie hier.
Das Arbeitsprogramm setzt die strategischen Schwerpunkte und geplanten Aktivitäten der EFRAG für das laufende Jahr fest und ist gemäß den Vorgaben der CSRD nun Gegenstand der Konsultation mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament.
Die Aktivitäten konzentrieren sich unter anderem auf folgende Schwerpunkte:
- Entwicklung der N-ESRS:
Die N-ESRS sollen als Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Drittlandunternehmen dienen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen. Die Europäische Kommission hat gemäß Artikel 40b Bilanzrichtlinie bis zum 30. Juni 2026 einen Delegierten Rechtsakt für diese Standards zu erlassen. Diese Frist besteht auch nach der Änderung der CSRD durch das Omnibus-I-Paket (ich berichte hierzu in meinem Blogbeitrag vom 26. Februar 2026) unverändert fort. Die EFRAG erarbeitete im Februar 2025 einen ersten Entwurf der N-ESRS auf Basis der ursprünglichen ESRS. Der Arbeitsplan der EFRAG sieht vor, dass sie diesen Entwurf zukünftig weiterentwickelt und am Inhalt der überarbeiteten ESRS ausrichtet. Aussagen zu den konkreten Inhalten der N-ESRS sind daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Für Mitte Juli 2026 sieht der Arbeitsplan der EFRAG den Start einer 100-tägigen öffentlichen Konsultation vor, die Übergabe ihres Entwurfs an die Europäische Kommission ist Ende Januar 2027 geplant. - Weitere Leitlinien für KMU:
Gemäß CSRD ist die Europäische Kommission verpflichtet, einen freiwilligen Berichtsstandard für KMU als Delegierten Rechtsakt zu erlassen. Grundlage dafür bildet der im Dezember 2024 veröffentlichte VSME-Standard, für den die Europäische Kommission im Juli 2025 bereits eine Empfehlung aussprach. Für die zweite Jahreshälfte 2026 plant die EFRAG Veröffentlichungen von Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU und will hierfür den Austausch mit Stakeholdern suchen.
Darüber hinaus veröffentlichte die EFRAG ihren ersten eigenen VSME Nachhaltigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2025 unter Nutzung ihres Unterstützungstools „VSME Digital Template and Converter“. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen in künftige Implementierungsunterstützungen der EFRAG einfließen. - Interoperabilität und Digitalisierung:
Der Arbeitsplan der EFRAG sieht zudem Maßnahmen zur Unterstützung der Interoperabilität der ESRS wie die Veröffentlichung von Mappings zu anderen Rahmenwerken der Berichterstattung (bspw. SASB, GRI, GHG Protocol, etc.) und zur Unterstützung von digitalen Tools wie die Überarbeitung der Datenpunktliste Implementation Guidance 3 (EFRAG IG 3) vor.
Über weitere Entwicklungen hierzu werde ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.
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