Aktuelle Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: FAQs der Europäischen Kommission und der EFRAG
Am 7. August 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission ein FAQ-Dokument („Draft Commission Notice“) zu europäischen Rechtsvorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Sie finden das Dokument hier.
Die Europäische Kommission teilt in den FAQs insbesondere ihre Sichtweise zur Auslegung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und zu sehr vereinzelten Fragen zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Die FAQs umfassen bspw. Informationen über die folgenden Themen:
- Anwendungsbereich, Erstanwendungszeitpunkt und Befreiungsmöglichkeiten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den durch die CSRD geänderten Anforderungen *
- Das Konzept der zumutbaren Anstrengungen („reasonable effort“) im Zusammenhang mit der Datenerhebung von Informationen aus der Wertschöpfungskette nach den Vorgaben der ESRS
- Einbindung von Angaben gem. EU Taxonomie in die Nachhaltigkeitserklärung
- Konsequenzen der Wesentlichkeitsbeurteilung nach ESRS für die Berichterstattung der „principal adverse impact indicators“ (PAI) gem. Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)
- Aufsicht durch entsprechende Behörden
- Anforderungen an die Prüfung und an die Akkreditierung der Prüfer
* Da es sich bei der CSRD um eine europäische Richtlinie handelt, ist in Deutschland die betreffende Umsetzung ins deutsche Gesetz rechtlich bindend (siehe hierzu meinen Blogbeitrag zum Regierungsentwurf für ein CSRD-Umsetzungsgesetz vom 25. Juli 2024).
Die Antworten der Europäischen Kommission dienen als wichtiger Maßstab für die Auslegung der bestehenden Rechtsvorschriften. Es ist jedoch zu erwähnen, dass sie keine rechtsbindende Wirkung haben und die Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Rechtsvorschriften ergeben, nicht erweitern. Der Umfang von 53 Seiten verdeutlicht den erheblichen Auslegungsbedarf und verleiht einen Eindruck über das umfangreiche Feedback aus der Praxis an die Europäische Kommission.
Neben der Europäischen Kommission veröffentlichte auch die EFRAG am 26. Juli 2024 weitere Fragen und Antworten. Im Gegensatz zur Europäischen Kommission beziehen sich die Antworten der EFRAG wie gewohnt (ich berichtete über den letzten Satz an Antworten in meinem Blogbeitrag vom 3. Juni 2024) ausschließlich auf Fragen zu den ESRS. Die Veröffentlichung adressiert 25 neue Fragen, i.W. zu den übergreifenden Standards und zur Klimaberichterstattung gem. ESRS E1.
Auch diesen Antworten kommt keine gesetzgebende Wirkung zu, wenngleich ihnen durch die Veröffentlichung der EFRAG, die maßgeblich an der Erstellung der ESRS beteiligt war, ebenfalls eine große Bedeutung beigemessen werden kann.
Am 1. Juli 2024 hat die EFRAG einen Entwurf für ein Mapping von Nachhaltigkeitsaspekten zu Angabepflichten besprochen. Das Papier der Sitzung finden Sie hier. Ursprünglich war ein solches Mapping als eigenständige Leitlinie geplant, nun wird es voraussichtlich im Rahmen einer Antwort auf der Q&A Plattform veröffentlicht. Da es sich bei dem aktuellen Dokument um einen Entwurf handelt, ist von weiteren Anpassungen auszugehen.
Des Weiteren hat eine Überarbeitung der EFRAG-Website stattgefunden. Durch eine Anpassung der Navigation und Funktionalität soll ein leichterer Zugang zu relevanten Informationen und Dokumenten ermöglicht werden.
Über die weiteren Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung halte ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden.
Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote. |
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