Aktuelle Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: neue FAQs der EFRAG und Entwürfe von Modulverlautbarungen des IDW

Am 6. Dezember 2024 veröffentlichte die EFRAG über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Q&A Plattform 64 neue Erläuterungen.

Sie finden das Dokument hier. Das Dokument enthält u.a. eine Sortierung der Fragen und Antworten nach Veröffentlichungsdatum („Appendix I“), was die Navigation zu den im Dezember veröffentlichten Antworten erleichtert. 

Den Antworten der EFRAG kommt keine gesetzgebende Wirkung zu, wenngleich ihnen durch die Veröffentlichung durch die EFRAG, die maßgeblich an der Erarbeitung der ESRS beteiligt war, eine große Bedeutung beigemessen werden kann. Die den Antworten zugrundeliegenden Fundstellen in den ESRS, sonstige Regulatorik oder Leitlinien der EFRAG (Ich berichtete zu deren Veröffentlichung in meinem Blogbeitrag vom 3. Juni 2024) werden in den Ausführungen jeweils referenziert.

Die 64 neuen Antworten umfassen umfangreiche Erläuterungen mit unterschiedlicher Relevanz für die verschiedenen von den ESRS abgedeckten Themenbereiche u.a.:

  • 22 Erläuterungen zu den allgemeinen Anforderungen (ESRS 1) und allgemeinen Angaben (ESRS 2), davon 8 Erläuterungen zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse 
  • 27 Erläuterungen zu den Angabepflichten in Bezug auf Umwelt, davon 7 zum ESRS E1 Klimawandel
  • 13 Erläuterungen zu den Angabepflichten in Bezug auf Soziales, davon 12 zum ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
  • Eine Erläuterung zum ESRS G1 Unternehmensführung

Die Veröffentlichung weiterer Fragen und Antworten wird noch im Dezember 2024 erwartet.

Neben den o.g. Erläuterungen hat die EFRAG ein separates Dokument mit Ausführungen zum Mapping zwischen den Nachhaltigkeitsaspekten gem. ESRS 1 AR 16 und den Angabepflichten in den thematischen ESRS („ID 177“) veröffentlicht. Sie finden das Dokument hier. Eine Verknüpfung zwischen den Nachhaltigkeitsaspekten und den Angabepflichten ist bisher nicht in den ESRS aufgeführt. Diese Veknüpfung ist jedoch erforderlich, um mithilfe der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse die berichtspflichtigen Angaben aus den themenbezogenen ESRS zu identifizieren (sog. „Mapping“). Daher kann der „ID 177“ eine erhebliche praktische Relevanz zugesprochen werden.

Auf den zuvor bereits veröffentlichten Entwurf dieses Mapping hat sich auch das IDW in einem Modul-Entwurf zum IDW RS FAB 100 (Entwurf: ESRS 1-M3.2) bezogen und diesen als „sachgerecht“ angesehen.

Zu den am 29. November 2024 zur Konsultation veröffentlichten Modul-Entwürfen des IDW können noch bis zum 31. März 2025 Stellungnahmen eingereicht werden. Sie finden die Texte der Entwürfe auf der Webseite des IDW. Die sieben im November verabschiedeten Modul-Entwürfe des IDW umfassen Aussagen zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie zu den Standards ESRS E1 (Klimawandel), ESRS E2 (Umweltverschmutzung) sowie ESRS G1 (Unternehmenspolitik).

 Ich werde Sie wie gewohnt über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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Peter Flick

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Frankfurt am Main

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