Bekanntmachung von DRÄS 14 zur Änderung von DRS 18
Änderungen an der Bilanzierung latenter Steuern
Nachdem das DRSC den den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 14 (DRÄS 14) bereits am 28.5.2024 verabschiedet, hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) DRÄS 14 am 18.12.2024 gemäß § 342q Abs. 2 HGB bekanntgemacht. Die Bekanntmachung wurde im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 30.12.2024 veröffentlicht.
DRÄS 14 dient der Änderung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 18 (DRS 18) „Latente Steuern“, die aufgrund der Änderungen des HGB aufgrund des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG) erforderlich geworden sind. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Einführung einer verpflichtenden Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Anwendung des deutschen Mindeststeuergesetzes (MinStG) oder entsprechender ausländischer Mindeststeuergesetze ergeben (§ 274 Abs. 3, § 306 Satz 5 HGB), sowie der Einführung neuer Angabepflichten (§ 285 Nr. 30a, § 314 Abs. 1 Nr. 22a HGB).
Zu den inhaltlichen Hintergründen verweise ich auf meinen Blogbeitrag zum Entwurf des DRÄS 14 (E-DRÄS 14) vom 27.2.2024 sowie auf Folge 53 der PwC Accounting and Reporting Talks.
Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote. |
---|