Vorläufige Einigung zum CSRD- und CSDDD-Anwendungsbereich
Die endgültigen Abstimmungen zum „Omnibus-Paket“ sollen noch vor Weihnachten stattfinden
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) und der Rat der Europäischen Union haben sich am Abend des 8. Dezember 2025 vorläufig auf die im Rahmen des „Omnibus-Pakets“ vorgeschlagenen Änderungen an der CSRD und CSDDD geeinigt.
In der Pressemitteilung des Parlaments und der Pressemitteilung des Rats finden Sie erste Informationen zu den Inhalten. Darüber hinaus hat Rapporteur Jörgen Warborn in einer Pressekonferenz ausgewählte inhaltliche Ergebnisse der Verhandlungen vorgestellt.
Danach fallen zukünftig Unternehmen und Konzerne mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern und 450 Mio. EUR Umsatzerlösen in den Anwendungsbereich der CSRD.
Unternehmen und Konzerne mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern und mehr als 1,5 Mrd. EUR Umsatzerlösen würden in Zukunft den Pflichten der CSDDD unterliegen.
Im November hatten die Trilogverhandlungen begonnen, u.a. mit unterschiedlichen Positionen der verhandelnden Institutionen zum Anwendungsbereich der CSRD (Ich berichtete in meinem Blogbeitrag vom 19. November 2025).
In den nächsten Schritten müssen sowohl das Parlament als auch der Rat über die Ergebnisse abstimmen. Die Abstimmungen sollen planmäßig am 16. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Die Änderungsrichtlinie wird danach im EU-Amtsblatt veröffentlicht, um in Kraft zu treten. Im Anschluss daran muss sie noch in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden, um rechtliche Bindung für die Unternehmen in den jeweiligen Mitgliedstaaten der EU zu entfalten.
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