IDW Verlautbarung zur Prognoseberichterstattung

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Prognosen nur für bedeutsamste Leistungsindikatoren erforderlich

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 27. November 2025 den nationalen Schwerpunkt der Bilanzkontrolle bekannt gegeben. Danach wird sie in den Lageberichten zu den Jahres- und Konzernabschlüssen 2025 schwerpunktmäßig prüfen, wie Unternehmen auf die Folgen von makroökonomischen Veränderungen eingehen. Ich hatte darüber in meinem Blogbeitrag berichtet. 

In der zugehörigen Mitteilung weist die BaFin darauf hin, dass Unternehmen die Lageberichterstattung nicht auf interne Steuerungsgrößen verengen sollten. In Verbindung mit Ausführungen der BaFin im Rahmen der öffentlichen Konferenz des Deutschen Aktieninstituts vom 9. Dezember 2025 hat dies größere Rechtsunsicherheiten ausgelöst. Die Unsicherheit betrifft insbesondere die Erwartungshaltung der BaFin hinsichtlich des Gegenstands und des Umfangs der Prognoseberichterstattung.

Nun hat sich der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW dazu geäußert. Nach Auffassung des FAB sind nach dem Gesetz und nach DRS 20 nur die im Wirtschaftsbericht berichteten bedeutsamsten Leistungsindikatoren zu prognostizieren. Es sei nicht erforderlich, darüber hinaus weitergehende Prognosen abzugeben, unabhängig davon, ob die bedeutsamsten Leistungsindikatoren jede Teillage (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) abdecken oder nicht. Weitergehende Prognosepflichten würden eine Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung und eine Änderung des DRS 20 erforderlich machen. 

Der FAB weist allerdings darauf hin, dass es in spezifischen Situationen – beispielsweise in einer angespannten Liquiditätslage – zu neuen oder geänderten bedeutsamsten Leistungsindikatoren kommen kann. Ist dies der Fall, müssten die neuen bzw. geänderten bedeutsamsten Leistungsindikatoren prognostiziert werden. Außerdem betont der FAB die Notwendigkeit einer transparenten Risikoberichterstattung insbesondere in Problemsituationen.

Die Verlautbarung des IDW ist auf der Website des IDW abrufbar, aktuell im Mitgliederbereich.

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