Das Europäische Parlament und der Rat der EU erheben keinen Einspruch gegen den neuen Rechtsakt. Zudem veröffentlicht die Europäische Kommission FAQs zur Anwendung der Erleichterungen.
Der IASB hat am 3. Dezember den Standardentwurf ED/2025/1 „Risk Mitigation Accounting – Vorschläge zur Änderung von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben“ veröffentlicht.
IFRS 18 ersetzt ab dem 1. Januar 2027 den IAS 1 und bringt Änderungen für die Darstellungen in den primären Berichtsbestandteilen und für die Angaben im Anhang mit sich.
Die Finanzaufsicht BaFin wird in den Lageberichten zu den Jahres- und Konzernabschlüssen 2025 schwerpunktmäßig prüfen, wie Unternehmen auf die Folgen von makroökonomischen Veränderungen eingehen.