Altersvorsorgereformgesetz & Frühstart-Rente: Eine echte Chance für Asset Manager und Kapitalverwaltungsgesellschaften
Wie der Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember 2025 den Rahmen für neue Vorsorgeprodukte setzt und warum Produktmanager jetzt handeln sollten.
- Ein neuer Produktstandard – klar, einfach sowie kosten- und kapitalmarktorientiert
- Neue Zielgruppen & Vertriebswege
- Wettbewerbsvorteile & Innovationspotenzial
- Fazit
- Let’s talk
Mit dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum Referentenentwurf der Riester-Reform ist der Weg für die parlamentarische Beratung im Bundestag frei. Für Produktmanager von Asset Managern und Kapitalverwaltungsgesellschaften bedeutet das: Jetzt lohnt es sich, Konzepte für neue Altersvorsorgeprodukte zu entwickeln und die Chancen der Reform nutzen.
Am 17. Dezember 2025 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf der Riester-Reform beschlossen. Damit ist der erste formale Schritt getan und der Weg für die parlamentarische Beratung im Bundestag frei. Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet (Stand: 7. Januar 2026) – aber der Kabinettbeschluss signalisiert klar, in welche Richtung sich die private Altersvorsorge in Deutschland entwickeln wird: weg von klassischen Riester-Strukturen, hin zu fondsbasierten, kapitalmarktorientierten Vorsorgeprodukten, ergänzt durch das neue politische Konzept der Frühstart-Rente für junge Sparer.
Für Produktmanager von Asset Managern und Kapitalverwaltungsgesellschaften bedeutet das: Es ist der perfekte Moment, sich mit den neuen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen und passende Produktangebote zu entwickeln.
Ein neuer Produktstandard – klar, einfach sowie kosten- und kapitalmarktorientiert
Der Kabinettbeschluss vom 17. Dezember 2025 zeichnet bereits ein deutliches Bild, wie die private Altersvorsorge künftig strukturiert werden soll. Grundsätzlich soll es zwei Produktlinien geben: Depots ohne Garantie, die stärker auf Kapitalmarktchancen setzen und Produkte mit garantierten (eingezahlten) Beiträgen von 80% oder 100%. Damit wird die Basis für unterschiedliche Risikoprofile abgesteckt.
Das Standardprodukt, das der Referentenentwurf beschreibt, ist bewusst schlank: Es soll voraussichtlich maximal zwei Anlagefonds (z.B. ein Aktien- und ein Rentenfonds) enthalten, vollständig digital abgeschlossen werden können und Kostenlimits (1,5% Gesamtkosten/Effektivkosten) einhalten. Leistungen zur Absicherung von Sterbe-, Alters- oder Berufsunfähigkeitsrisiken sollen zukünftig entfallen. Ebenfalls entfällt die Wohn-Riester-Pflicht. Der Wechsel zwischen Anbietern wird künftig unkompliziert, denn ein Anbieterwechsel soll jederzeit möglich sein; nach fünf Jahren fallen keine Kosten an. Innerhalb des Depots sollen Fonds flexibel getauscht werden können.
Bei der Auszahlung sollen Sparer Wahlmöglichkeiten erhalten: Entweder eine lebenslange Rente oder ein Auszahlplan, der bis mindestens zum 85. Lebensjahr läuft – bis zu 30% des Kapitals sollen jederzeit entnommen werden können. Der Rest wird am Ende der Auszahlungsphase ausgezahlt. Neben einer staatlichen Förderung werden zusätzliche Anreize durch Kinderzulagen sowie Boni für unter 25-Järige geschaffen.
Neue Zielgruppen & Vertriebswege
Das Reformkonzept eröffnet neue Chancen, insbesondere für junge, kapitalmarktorientierte und kostenbewusste Sparer. Vereinfachte Produktstrukturen machen Altersvorsorgeprodukte leichter zugänglich und günstiger. Gleichzeitig verändern sich die Vertriebswege: Neben klassischen Kanälen müssen Produkte wie das Standardprodukt digital vertrieben werden. Um die Produkte einer breiten Zielgruppe zugänglich zu machen, bieten sich Kooperationen mit Banken, Versicherern oder Plattformen an.
Wettbewerbsvorteile & Innovationspotenzial
Produktmanager können den Referentenentwurf jetzt nutzen, um sich frühzeitig als Anbieter moderner Altersvorsorgeprodukte zu positionieren, insbesondere durch digitale Vertriebswege auch bei jungen Anlegern. Günstige Kostenstrukturen schaffen zusätzliche Differenzierungsmöglichkeiten. Gleichzeitig lassen sich durch das Standardprodukt regelmäßige Provisions- und Ertragsströme aufbauen. Das Assets-under-Management („AuM“) Potenzial dieser Produkte ist enorm: Die Reform ermöglicht, neue Produkte zu entwickeln, neue Zielgruppen anzusprechen, vertrieblich zu skalieren und sich strategisch im zukünftigen Markt der Altersvorsorge zu positionieren. Wer jetzt proaktiv handelt, kann Wettbewerbsvorteile sichern und neue wiederkehrende Ertragsströme aufbauen.
Fazit
Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet, doch mit dem Kabinettsbeschluss ist der Rahmen der Reform klar skizziert. Asset Manager und Kapitalverwaltungsgesellschaften, die jetzt aktiv werden, haben die Chance sich frühzeitig im wachsenden Markt der privaten Altersvorsorge zu positionieren.
Asset Manager, die jetzt auf die neuen Vorsorgeprodukte setzen, können sich nicht nur früh Marktanteile sichern, sondern vor allem das AuM-Wachstum nachhaltig steigern.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Produktideen frühzeitig zu prüfen, Konzepte zu konkretisieren und die Chancen der Reform in tragfähige Produkte umzusetzen. Wer proaktiv handelt, kann Marktanteile gewinnen, langfristiges AuM-Wachstum realisieren und neue, wiederkehrende Ertragsströme aufbauen. Wir freuen uns gemeinsam mit Ihnen einen klaren Weg zu entwickeln, das Altersvorsorgereformgesetz für Ihr Geschäft bestmöglich zu nutzen.
Let’s talk
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+++ Hinweis: Dieser Beitrag und seine Inhalte basieren auf Stand des Vorschlages der Europäischen Kommission vom 4. Dezember 2025. Änderungen sind noch möglich +++
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