Submetering – Bundesrat stimmt der Novelle der Heizkostenverordnung zu
Damit setzt Deutschland die EU-Vorgaben in Bezug auf die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) um.
Der Bundesrat hat am 05. November 2021 der Novelle der Heizkostenverordnung zugestimmt, welche im August 2021 durch das Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Zustimmung erfolgt unter der Bedingung, dass eine Evaluierung der Heizkostenverordnung nach drei Jahren durchgeführt werden soll. Im Kern dieser frühzeitigen Evaluierung soll geprüft werden, ob Mehrkosten auf Seiten der Mieter:innen entstehen, die ohne Ausgleich bleiben.
Damit setzt Deutschland die EU-Vorgaben in Bezug auf die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) um. Wesentlicher Kern der Neuregelung stellen folgende Punkte dar:
- Messung und Ablesung
- Fernablesbarkeit von Neu- und Bestandszählern
- Datensicherheit
- Schaffung von Interoperabilität sowie Anbindung an ein SMGW
- Stärkung des Wettbewerbs und
- Steigerung der Transparenz für Mieter:innen.
Ein Hauptbestandteil der Novellierung der Heizkostenverordnung trifft auf den Bereich Messung und Ablesung zu. Mit Inkrafttreten der Änderungen müssen neu installierter Zähler fernablesbar sein. Bestandsgeräte müssen bis Ende 2026 mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ausgetauscht werden. Damit würde eine Ablesung vor Ort entfallen.
Auch müssen die Zähler dem derzeitigen Stand der Technik und den Verordnungen bzgl. Datenschutz- und Sicherheit gewährleisten (Einhaltung der Schutzprofile und technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik). Alternativ können die Zähler auch an ein Smart Meter Gateway nach dem Messstellenbetriebsgesetz angebunden werden.
Zur Stärkung des Wettbewerbs sieht die Vorordnung des Weiteren vor, dass Zähler (Neugeräte und nachgerüstete Systeme) Anforderungen an eine Interoperabilität erfüllen und mit Systemen weiterer Anbieter interoperabel sind sowie an ein Smart Meter Gateway angebunden werden können (Umsetzung muss bis Ende 2031 erfolgen – für bis dato installierte fernablesbare Zähler gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung).
Die Novellierung der Heizkostenverordnung sieht auch eine Steigerung der Transparenz für Mieter:innen und neue Mitteilungs- und Informationspflichten für Gebäudeeigentümer:innen vor. In Gebäuden, in denen bereits fernauslesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert sind, sollen regelmäßige Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen (unterjährige Verbrauchsinformation) an die Mieter:innen übermittelt werden. Ab 2022 ist eine monatliche Übermittlung der Informationen verpflichtend. Darüber hinaus müssen Gebäudeeigentümer:innen den Mieter:innen im Zuge der Abrechnung weiterführende Informationen bereitstellen. Hierzu zählen Informationen über den Brennstoffmix, die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle, Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch im gleichen Zeitraum des Vorjahres sowie ein Vergleich mit dem Durchschnittnutzer derselben Kategorie.
Neben den wesentlichen Änderungen und Neuregelungen bietet die Novellierung der Heizkostenverordnung für Energieversorgungsunternehmen Chancen entlang der Wertschöpfungskette. Dazu zählen u.a.
- Chance 1 – Großes lukratives Marktvolumen mit guten Einstiegsmöglichkeiten
- Chance 2 – Gesetzgebung läutet Wandel ein, EVU kommen ins Spiel
- Chance 3 – Ausbau und Absicherung des grundzuständigen bzw. wettbewerblichen Messstellenbetreibers
- Chance 4 – Digitalisierung als Basis für zukünftiges Wertschöpfung / Geschäftsmodelle
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