Effizienzwert im vereinfachten Verfahren der 4. Regulierungsperiode Strom bei 97 %
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 16. Dezember 2021 den Effizienzwert für die 4. Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) für Teilnehmer im vereinfachten Verfahren veröffentlicht. Verteilnetzbetreiber mit weniger als 30.000 Kunden können bis zum 31. März 2022 die Teilnahme am vereinfachten Verfahren Strom beantragen.
Der Effizienzwert für Unternehmen des vereinfachten Verfahrens der Verteilnetzbetreiber im Strombereich der 4. Regulierungsperiode berechnet sich anhand des Durchschnitts der gewichteten Effizienzwerte aller Verteilnetzbetreiber im regulären Verfahren der 3. Regulierungsperiode. Laut BNetzA wurde als Gewichtungsfaktor (wie in den Vorjahren) die Aufwandsparameter mit nicht standardisierten Kapitalkosten (entspricht dem Ausgangsniveau abzüglich dauerhaft nicht beeinflussbarer Kostenanteile) der Unternehmen im Regelverfahren herangezogen.
Der Effizienzwert der 4. Regulierungsperiode für Verteilnetzbetreiber im vereinfachten Verfahren Strom beträgt somit 97,01 % (Link) und ist gegenüber dem Wert in der 3. Regulierungsperiode (96,69 %) um 0,32 %-Punkte gestiegen. Bereits im November 2019 nahm PwC eine Abschätzung des Wertes vor und berechnete einen Effizienzwert in Höhe von 96,92 % (Link). Die Differenz zum jetzt durch die BNetzA veröffentlichten Wert erklärt sich insbesondere durch Verbesserungen von Effizienzwerten aufgrund der Berücksichtigung von strukturellen Besonderheiten gemäß § 15 ARegV. Wir gehen davon aus, dass auch sämtliche Landesregulierungsbehörden wie in der Vergangenheit diesen von der BNetzA ermittelten Wert verwenden.
Kleine Stromnetzbetreiber mit weniger als 30.000 Kunden können die Teilnahme am vereinfachten Verfahren Strom bis zum 31. März 2022 bei der zuständigen Regulierungsbehörde beantragen. Zur Entscheidungsfindung für oder gegen die Teilnahme bietet sich ein Szenariovergleich der Erlösobergrenzenentwicklung im vereinfachten und im regulären Verfahren an. Neben dem Effizienzwert ist die jeweilige Vorteilhaftigkeit eines Verfahrens unter anderem auch von der Entwicklung der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten abhängig. Der REGULIERUNGSDATENPOOL bietet Ihnen als Netzbetreiber hier die Möglichkeit, verschiedene Szenarien zu modellieren, um die zukünftigen Erlösobergrenzen abzuschätzen und die Teilnehmer bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.
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Peter Mussaeus
Partner, Leiter Energierecht
Düsseldorf