Bundesregierung ruft die Frühwarnstufe Gas aus
Das BMWK hat als zuständiges Ministerium auf die drohende Verschlechterung der Gasversorgungslage reagiert und die erste von drei Krisenstufen ausgerufen. Ziel ist es, die aktuellen Entwicklungen im einberufenen Krisenteam eng zu überwachen.
Der Ausruf der Frühwarnstufe hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in Deutschland. Die aktuellen Verträge zu den Gaslieferungen werden laut BMWK bedient. “Das Krisenteam analysiert und bewertet die Versorgungslage, sodass – wenn nötig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können”, so der Bundeswirtschaftsminister. >Link zur Pressemitteilung BMWK< Die Fernleitungsnetzbetreiber geben dazu tägliche Einschätzungen zu den Gasflüssen ab.
Marktbasierte Maßnahmen wären das erste Mittel zur Abwehr der Krisensituation
Im Markt deutlicher werdende Unsicherheiten bei der Gaslieferung haben das BMWK zu diesem Schritt veranlasst. In der nun geltenden Frühwarnstufe sind bestimmte Marktakteure verpflichtet, alle marktbasierten Maßnahmen zu ergreifen, um die wegfallenden Mengen zu kompensieren. Zu diesen gehören u.a. der Einsatz von Regelenergie oder die Nutzung von “unterbrechbaren Verträgen”. Die nun geltenden Regeln und Prozess sind im “Notfallplan Gas” der Bundesregierung genauer beschrieben. Als nächstes könnte danach bei sich realisierenden Risiken die nächste Stufe, die sogenannten Alarmstufe, ausgerufen werden. Erst in der dritten und letzten Stufe, der Notfallstufe, sind zusätzliche, vor allem staatliche Eingriffe in die Gasversorgung zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit Gas vorgesehen. Sollte die Gaslieferung aus Russland in Gänze gestoppt werden, wäre denkbar, dass direkt die dritte Stufe ausgerufen wird. In dieser Stufe weist die Bundesnetzagentur in ihrer Rolle als sog. “Lastverteiler” Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Gasversorgung an und kann auch über gezielte Abschaltungen entscheiden. Bei diesen Maßnahmen hat die Versorgung der sog. “geschützten Kunden” (u.a. Haushaltskunden & soziale Dienste) Priorität. Weitere Informationen hat das BMWK auch in seiner FAQ-Liste zusammengefasst.
Netzbetreiber bereiten sich auf den Ernstfall vor
Die Ausgestaltung und Umsetzung dieser Maßnahmen liegt in großen Teilen bei überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber sowie vor Ort bei den Verteilnetzbetreibern. Diese aktualisieren gerade ihre Notfallpläne und bereiten sich auf die konkrete Umsetzung der Maßnahmen vor. Dabei ist gerade das Thema der potenziellen Abschaltreihenfolge der “nicht geschützten Kunden” mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Vermehrt sind nachvollziehbare Bemühungen von Industrieunternehmen zu beobachten, die gegenüber den Netzbetreibern ihre Systemrelevanz erläutern, um etwaigen Leistungen zur Daseinsvorsorge auch nachkommen zu können.
Aus zahlreichen Gesprächen mit Netzbetreibern und Industriekunden haben wir eine Reihe von best-practice-Maßnahmen identifiziert, um bei der Unsicherheit bezüglich der aktuellen Gasversorgungssituation auf alle denkbaren Eventualitäten vorbereitet zu sein:
- Szenarienanalyse für Auswirkungen des jeweiligen Unternehmens und seine Kunden
- Bewertung der vertraglichen Beschaffungs- und Liefersituation
- Update der Notfallpläne und Kommunikationswege zu den Kunden und zum vorgelagerten Netzbetreiber
- Überprüfung der Abschaltreihenfolge auf Diskriminierungsfreiheit
- Aktualisierung der potenziellen Notfallmaßnahmen / Krisenorganisation
- Enges Monitoring der Meldungen von FNB und MGV
- Quantifizierung der Systemrelevanz von Industriekunden
Sprechen Sie uns gerne bei Fragen an, wir unterstützen Sie gerne.
Kontakt

Folker Trepte
Partner, Leiter Energiewirtschaft
München

Peter Mussaeus
Partner, Leiter Energierecht
Düsseldorf