Europäische Kommission genehmigt „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW)

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) bekam am 02.08. grünes Licht aus Brüssel, womit ab 15. September 2022 Energieversorgungsunternehmen, Kommunen oder auch Stadtwerke finanziell bezüglich ihrer Investitionen in Wärmenetze entlastet werden können.

Die Transformation von bestehenden Wärmenetzen mit fossilen Brennstoffen und der Neubau von effizienten Wärmenetzsystemen mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien und Abwärme stehen im Zentrum des Förderprogramms.

Leitziel der neuen Richtlinie ist es, den Anteil von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme im Wärmesektor zu steigern und einen Beitrag zur Erreichung der europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu leisten. Bis 2026 sollen im Zuge der BEW Fördergelder in Höhe von jährlich 1.147 Millionen Euro bereitgestellt werden. Der Gesetzgeber erhofft sich, dass somit pro Jahr eine Kapazität von bis etwa 681 MW Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen installiert wird. Dabei beinhaltet das BEW vier Module, welche unterschiedliche Maßnahmen und Stadien der Planung bzw. Umsetzung ansprechen, und einer für bestimmte Wärmeerzeugungsanlagen hinzutretenden Betriebskostenförderung.

Fördermodule der BEW:

Modul 1: Transformationspläne & Machbarkeitsstudien

  • Pläne zur Transformation bestehender Wärmenetze zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Wärmequellen
  • Machbarkeitsstudien zur Errichtung von (zu mind. 75%) durch erneuerbare Wärmequellen und Abwärme gespeisten Neubau-Wärmenetzen
  • Bewilligungszeitraum: 12 + 12 Monate
  • Maximale Förderung: 50 % förderfähige Kosten, hierbei wiederum maximal 2 Mio Euro je Antrag

Modul 2: Systemische Förderung (Investitionskosten)

  • Umsetzung von Transformationsplänen von bestehenden und auf Machbarkeitsstudien basierenden neuen Wärmenetzen
  • Förderfähig sind sowohl Wärmequellen aus erneuerbaren Energien, Infrastruktur zur Wärmeverteilung inklusive Maßnahmen zur Optimierung des Netzbetriebes, als auch einige Umfeld- und Planungsleistungen
  • Bewilligungszeitraum: 48 + 24 Monate
  • Maximale Förderung: 40 % förderfähige Investitionskosten und max. 100 Mio EUR je Antrag

Modul 3: Einzelmaßnahmen

  • Förderung von schnell umsetzbaren Einzelmaßnahmen, auch außerhalb von oder ergänzend zu Modul 2
  • Solarthermieanlagen
  • Wärmepumpen
  • Biomassekessel
  • Wärmespeicher
  • Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen
  • Wärmeübergabestationen
    • Maximale Förderung: 40 % förderfähiger Investitionskosten und max. 100 Mio EUR je Antrag
    • Für eine Förderung ist anders als in Modul 2 nicht zwingend ein Transformationsplan bzw. Machbarkeitsstudie erforderlich, aber auch hier soll der Beitrag der Investition für die Erreichung des Ziels eines dekarbonisierten Wärmenetzes dargestellt werden

    Komponenten von Wärmenetzen, die bereits durch andere staatliche Programme (u.a. KWKG, EEG, EEW, BEG, EE-Premium, Energieforschungsprogramm) begünstigt werden, sind nicht förderfähig. Allerdings können übrige Komponenten generell Förderung nach dem BEW erhalten, sofern ihre Kosten abgrenzbar sind.

    Der Antragsteller muss anhand einer Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und geeigneter Nachweise darlegen, dass die beantragte Förderung unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten-, Erlös- und Förderkomponenten über die Lebenszeit des zu fördernden Projekts sowie eines plausiblen kontrafaktischen Falls für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist.

    Modul 4: Betriebskostenförderung

    • Eine Förderung der Betriebskosten von Solarthermieanlagen sowie strombetriebenen Wärmepumpen, die in das Wärmenetz einspeisen und nach Modul 2 oder 3 des BEW gefördert wurden
    • Bewilligungszeitraum: 10 Jahre
    • Maximale Förderung Solarthermieanlagen: 1 ct/kWhth
    • Maximale Förderung Wärmepumpen: 9,2 ct/kWhth für Strombezug, 3 ct//kWhth EE-Strombetrieb

    Die Richtlinie ist zunächst auf sechs Jahre befristet und wird das Förderprogramm “Wärmenetze 4.0” ab dem 15. September 2022 - bereits nach Wärmenetze 4.0 genehmigte Vorhaben bleiben aber unbeeinflusst. Vor einer zweiten Laufzeit der BEW erfolgt eine Evaluierung des Programms und Überprüfung der Förderbedingungen, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Erhöhung der erforderlichen Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme bei neuen Wärmenetzen.

    Ansprechpartner:

    Rolf Miljes

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