Vollerhebung in der 4. Regulierungsperiode: Begleitung bei der Xgen-Ermittlung
Xgen – der allgemeine sektorale Produktivitätsfaktor – spielt eine wichtige Rolle für die zulässigen Erlöse der Stromnetzbetreiber. PwC unterstützt die Verbände bei dem Sonderprojekt Xgen zur Begleitung der Erhebung und fachgerechten Festlegung.
Jeder Stromnetzbetreiber ist von der Festlegung des Xgen betroffen, da die zulässigen Erlöse nach der Anreizregulierungsverordnung von diesem sektoralen Produktivitätsfaktor beeinflusst werden. Zu der letzten Festlegung der Bundesnetzagentur gab es eine Vielzahl von Rechtsbeschwerden, die die Sachgerechtigkeit der Festlegung in Frage stellten. Das Sonderprojekt Xgen unterstützt die Branche in der fachgerechten Begleitung der Erhebung und Festlegung des Xgen.
Die BNetzA hat sich für die Festlegung in der 4. Regulierungsperiode erneut für eine Vollerhebung entschlossen, um ein umfassendes Bild über die sektorale Produktivitätsentwicklung im Bereich der Versorgungsnetze zu erlangen und den Törnquist-Index anwenden zu können. Stromnetzbetreiber hatten bis zum 15. Dezember 2022 Daten für die Erhebung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Ermittlung des allgemeinen sektoralen Produktivitätsfaktors (Xgen) bereitzustellen. Bis zum 31.07.2023 müssen die Stromnetzbetreiber zudem die testierten Daten des Jahres 2022 an die BNetzA übermitteln.
Die Verbände BDEW, VKU und GEODE halten es für wichtig, dass die Xgen-Ermittlung fachgerecht und umfassend begleitet wird. Daher empfehlen sie ausdrücklich unser diesbezügliches Angebot: Wir begleiten Stromnetzbetreiber gemeinsam mit der Polynomics AG im Rahmen des Projekts „Benchmarking Transparenz“. Die Begleitung erfolgt unentgeltlich und umfasst eine Auswertung mit einer Xgen -Abschätzung sowie Betrachtungen der Xgen-Bausteine und möglicher Xgen-Treiber.
Helfen Sie mit, die Repräsentativität dieser Begleitung für die Branche durch Ihre Teilnahme weiter zu steigern.
Die Empfehlung der Verbände und die Teilnahmeerklärung finden Sie auf unserer Website zur Regulierung in der Energiewirtschaft. Bitte senden Sie uns zur Teilnahme zunächst die unterschriebene Teilnahmeerklärung zurück. Über die weiteren Schritte und Termine informieren wir sie anschließend per Mail.
Ansprechpartner:
Jan-Frederik Zöckler
Kontakt
Peter Mussaeus
Partner, Leiter Energierecht
Düsseldorf