Elektromobilität in Deutschland: Neue Förderrichtlinien und Chancen sowie Herausforderungen bei der Flottenelektrifizierung und Umsetzung von betrieblicher Ladeinfrastruktur
Alle Zeichen stehen auf "Grün“ - die Verkehrswende und der Markthochlauf der Elektromobilität sind im vollen Gange: Ein guter Anlass, sich frühzeitig mit der Umstellung des Unternehmens-Fuhrparks auf Strom und den Aufbau einer dazu benötigten Infrastruktur zu beschäftigen.
Ein kontinuierlich wachsendes Angebot an Modellen und der zunehmende Ausbau des Ladenetzes führt zu einer steigenden Bedeutung elektromobiler Lösungen in herkömmlichen Mobilitätskonzepten. Wie erfolgreich entsprechende Konzepte umgesetzt werden, bestimmen insbesondere die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zuletzt die im Juli verabschiedete Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was diese Richtlinie bedeutet und wie Unternehmen von der Umstellung auf E-Mobilitätskonzepte profitieren können.
Die neue Förderrichtlinie Elektromobilität - ein Überblick
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 26. Juli 2023 löst die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegte Förderrichtlinie Elektromobilität die bislang geltende Förderung für kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte, die Beschaffung von Elektrofahrzeugen bzw. von Ladeinfrastruktur (Flottenprogramm) sowie Maßnahmen zur Forschung und Entwicklung in diesem Bereich ab. Die neue Förderrichtlinie ist bis zum 26. Dezember 2026 gültig und soll den aktuellen Markthochlauf der Elektromobilität gezielt unterstützen. Dabei sieht die Richtlinie ein umfangreiches Förderprogramm vor, um alternative Technologien im Verkehrssektor noch stärker zu etablieren und auch positive Effekte der Sektorenkopplung in der Schnittmenge von Verkehrs- und Energiewende zu nutzen - konkret heißt das, eine Förderung des Aufbaus von elektrischen Fahrzeugflotten im kommunalen, regionalen und gewerblichen Umfeld in Verbindung mit der Errichtung von Ladeinfrastruktur, insbesondere unter Einbindung von Erneuerbaren-Energien-Konzepten. Die Bundesregierung verfolgt damit das übergeordnete Ziel, die durch das Pariser Klimaschutzabkommen, den European Green Deal und das Klimaschutzprogramm 2030 auferlegten Klimaschutzziele zu erreichen.
Darüber hinaus soll laut der Richtlinie eine umfangreiche Förderung anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Elektromobilität bereitgestellt werden Die Richtlinie definiert drei wesentliche Schwerpunkte, die Gegenstand einer Förderung sein können:
- Erstellung von Elektromobilitätskonzepten: Dies umfasst die Entwicklung von kommunalen und gewerblichen Elektromobilitätskonzepten, welche konkrete Umsetzungs-, Maßnahmen- und/oder Beschaffungspläne enthalten müssen. Die jeweiligen thematischen Schwerpunkte werden durch den Förderaufruf bestimmt
- Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Infrastruktur: Unternehmen können Investitionszuschüsse für den Kauf von Elektrofahrzeugen und die dazugehörige Infrastruktur beantragen. Die Fahrzeuge müssen mindestens 24 Monate im Eigentum des Empfängers verbleiben, mit erneuerbaren Energien betrieben werden und dürfen einen bestimmten Netto-Listenpreis bei der Beschaffung nicht überschreiten.
- Forschungsprojekte und Entwicklungskonzepte: Die Richtlinie unterstützt spezifische Forschungsprojekte, die den Markthochlauf der Elektromobilität beschleunigen sollen. Hierunter fallen u.a. Projekte zur Entwicklung und Erprobung elektromobiler Nutzungs- und Betriebskonzepte, Vorhaben zur Entwicklung innovativer Ladetechnologien oder Vorhaben zur stärkeren Elektrifizierung im Bereich des öffentlichen Verkehrs.
Der Umfang und die Höhe der Zuwendungen werden je nach Art des förderfähigen Vorhabens und unter Beachtung der jeweils einschlägigen beihilferechtlichen Regelungen sowie aufgrund der in der Förderrichtlinie festgelegten Bemessungsgrundlage berechnet. Grundsätzlich werden die Zuwendungen jedoch in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und auf einen Höchstbetrag begrenzt; eine Kumulierung mit anderweitigen staatlichen Fördermitteln ist im Wesentlichen ausgeschlossen.
PwC Electric Fleet: Plug&Play - Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur
Diese Förderrichtlinie und weitere regulatorische Maßnahmen zwingen Fuhrparkbetreiber zum Umdenken. Zusätzlich heben sinkende Batteriekosten bei gleichzeitig steigenden Kosten für fossile Energieträger (z.B. durch CO2-Bepreisung) die Attraktivität und die Wirtschaftlichkeit der Elektromobilität. Auch profitieren elektrische Flotten von weiteren Anreizen wie etwa einer reduzierten Kfz-Steuer, Kaufprämien für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) oder verschiedenen, teils regionalen, Förderungen für die Installation der Ladeinfrastruktur oder der Ertüchtigung des zugehörigen Netzanschlusses. Mit fortschreitendem Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sowie zunehmenden Reichweiten und Ladeleistungen der Elektrofahrzeuge wurden anfängliche Zweifel an einem Umstieg beseitigt.
Durch ein schnell wachsendes Fahrzeugangebot unterstützt auch der Fahrzeugmarkt den Weg in die „emissionsfreie Mobilität der Zukunft“. Die erfolgreiche Umsetzung der Elektrifizierung hängt allerdings von zahlreichen Faktoren, insbesondere spezifischen regulatorischen Vorgaben und wirtschaftlichen „Stellschrauben“, ab und wirft in der Praxis eine Reihe von Fragen auf:
- Welche E-Fahrzeuge passen zu den bisherigen Fahrprofilen?
- Wie und wo sollen die Fahrzeuge geladen werden? Welche Hardware soll angeschafft werden (Ladeinfrastruktur)?
- Wie wirkt sich die Umstellung auf die Wirtschaftlichkeit des Fuhrparks aus?
- Welche rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen müssen mit Blick auf Fahrzeuge und Ladesäulen beachtet werden?
- Welche Aspekte sind bei bisherigen Programmen für Mitarbeiter:innen, Car Policies oder auch bei einer Bezuschussung von Wallboxen@Home zu beachten?
- Welche Fördermittel können für den jeweiligen Use Case des Unternehmens beantragt werden?
Mithilfe des “PwC-Flottenchecks” kann der Status Quo Ihrer Flotte und Ladeinfrastruktur erfasst, eine Strategie für eine rechtssichere wie wirtschaftliche Umsetzung festgelegt und ein Zielbild definiert werden. Durch die Analyse des Fahrzeugmarkts und der Lade- & Infrastrukturbedarfe sowie durch die Definition von „Use Cases“ erstellt der Flottencheck ein Soll-Bild für Ihren Fuhrpark. Die Modellierung von z.B. Alternativfahrzeugen sowie die Berechnung individueller Gesamtkosten über den Produktlebenszyklus hinweg erfolgt anhand eines Business Case inklusive einer Optimierung des Einsatzes von Fördermitteln.
Des Weiteren werden die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen erarbeitet, die steuerlichen Auswirkungen für Mitarbeiter und Ihr Unternehmen betrachtet und eine umfassende Anpassung der Car Policy an die Anforderungen einer elektrifizierten Fahrzeugflotte vorgenommen (einschließlich Kostentragung, Haftung und Betreibereigenschaft). Abschließend erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen (einschließlich der Entscheidung "Make-or-Buy"), Empfehlungen für das Change Management und potenzielle Kooperationspartner sowie eine umfassende Implementierungs-Roadmap.
Bei Fragen zu einzelnen Aspekten der Flottenelektrifizierung, der Beantragung von Fördermitteln, der Integration von Energieerzeugungsanlagen in Ihr E-Mobilitätskonzept oder ähnliche Themen, sprechen Sie uns gerne an.
Nähere Details und weitere Inhalte erfahren Sie auch in unserem Flyer “Herausforderung Flottentransformation”und auf unserer Website.
Ansprechpartner
Philipp Landorff
Kontakt
Peter Mussaeus
Partner, Leiter Energierecht
Düsseldorf