Die regulatorischen Anforderungen im Bereich der Kryptowährungen nehmen rasant Fahrt auf
Mit der fünften EU-Geldwäscherichtlinie im Jahr 2020 wurde erstmals der Sachverhalt der Kryptoverwahrung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) eingeführt.
Mit der fünften EU-Geldwäscherichtlinie im Jahr 2020 wurde erstmals der Sachverhalt der Kryptoverwahrung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) eingeführt. Damit gingen seither auch umfassende Verpflichtungen im Rahmen der Geldwäscheprävention einher. Die Regulierung von Kryptowährungen ist durch die Aufsichtsbehörden in den letzten Monaten einerseits weiter verschärft und gleichzeitig modernisiert worden, sodass für Finanzdienstleister nicht nur wachsende Herausforderungen, sondern auch neue Geschäftsfelder entstanden sind. Für die Verpflichteten, die zur Einhaltung der Regulierung angehalten sind, bedeutet dies eine umfassende Bewertung der potenziellen Risiken hinsichtlich Geldwäsche und eine entsprechende Ausarbeitung der zu implementierenden Sicherungsmaßnahmen.
Insbesondere die nachfolgenden regulatorische Entwicklungen stehen aktuell im Fokus der gesamten Branche.
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