Value-for-Money: Neue Hinweise zur Messung des geldwerten Vorteils

Konsultation legt offen, wie die EIOPA bei der Bestimmung des günstigen Preis-Leistungs-Verhältnisses vorzugehen gedenkt

Am 15. Dezember 2023 rief die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) Interessensträger im Rahmen einer Konsultation dazu auf, ihre Methodologie für das Value-for-Money Benchmarking binnen drei Monate zu kommentieren. Die Methodik ist auf der einen Seite als Aufsichtsinstrument für die zuständigen nationalen Behörden gedacht. Auf der anderen Seite soll sie den Produkthersteller bei der Identifizierung vergleichbarer Angebote auf dem Markt unterstützen, um sicherzustellen, dass sie ausreichend kundenorientiert sind und Value-for-Money-Überlegungen berücksichtigen.

Der nun veröffentliche und zur Diskussion gestellte Verfahrensvorschlag zur Ermittlung dieser Referenzpunkte befasst sich mit der miteinander verzahnten Bestimmung der Eingruppierungsmerkmale, Preis-Leistungs-Indikatoren und Richtwerte, die Gegenstand nachfolgender Betrachtungen sind. Obgleich die präsentierte Methodologie lediglich nationale Aufsichtsbehörden sowie Hersteller von Lebensversicherungsprodukten bei der Einhaltung bereits bestehender Aufsichts- und Lenkungsanforderungen unterstützen soll, gewinnt sie angesichts der andauernden Verhandlungen über die Kleinanlegerstrategie und das damit möglicherweise verbundene Benchmarking an Brisanz. Eiopa betont allerdings, dass die derzeitige Arbeit als unabhängig von der Kleinanlegerstrategie zu betrachten ist und vollständig auf den bestehenden IDD-Anforderungen basiert. Konkret sieht das Papier einen dreistufigen Ansatz vor, um Benchmarks zu entwickeln. Im ersten Schritt sollen Produkt-Cluster bzw. Eingruppierungsmerkmale von vergleichbaren Produkten erstellt werden. Anschließend sollen Indikatoren definiert werden, um die herum die Benchmarks entwickelt werden sollen. Zur Kalibrierung und Anpassung der Methodologie sieht Eiopa vor, Daten zu sammeln, die den Versicherern entweder bereits vorliegen oder leicht erstellt werden können.

Eingruppierungsmerkmale

Lebensversicherungsprodukte und deren Anlageoptionen gruppiert die EIOPA anhand wesentlicher Merkmale und zusätzlicher Merkmale ein, die beide Kundenbedürfnissen und Marktbesonderheiten gleichermaßen Rechnung tragen sollen. Wesentliche Eingruppierungsmerkmale umfassen

  • den Typ des Produkts (fondsgebunden I hybrid),
  • die empfohlene Halteperiode (< 5 Jahre I zwischen 5 und 10 Jahren I > 10 Jahre),
  • den Gesamtrisikoindikator (1 bis 2 I 3 bis 4 I 5 bis 7),
  • die Prämienzahlung (einmalig I laufend), sowie  
  • die Todesfallabsicherung (hoch I gering), dessen Einstufung komparativ erfolgt.

Zu den zusätzlichen Eingruppierungsmerkmalen können die Deckung weiterer biometrischer Risiken, der Typ des Vertriebskanals, die Abdeckung von Nachhaltigkeitsaspekten, die Zusage von Garantien und deren Niveau, die Einräumung von Wahlmöglichkeiten, die Verankerung digitaler Kommunikationsverfahren, die Klasse der Anlagen, sowie fortlaufender Beratungsleistungen zählen.

Preis-Leistungs-Indikatoren

Jeder Gruppe bzw. jedem Cluster von Lebensversicherungsprodukten ordnet die EIOPA sodann eine Reihe relevanter und gleichrangiger quantitative und qualitative Preis-Leistungs-Indikatoren zu. Quantitative Preisindikatoren können die Ertragsminderung (Reduction in Yield), den relativen Anteil der Gesamtkosten an den gezahlten Prämien, das Verhältnis zwischen Einstiegskosten und Gesamtkosten und den Prozentsatz der Gesamtkosten einschließen, während quantitative Leistungsindikatoren unter anderem auf den Anteil des Rückkaufswert bzw. der Todesfallabsicherungssumme an den gezahlten Prämien und den internen Zinssatz (Internal Rate of Return) abstellen können. Berechnet werden sollen die quantitativen Indikatoren von den Herstellern anhand der regulatorisch festgesetzten Annahmen, die dem moderaten Wertentwicklungsszenario für Versicherungsanlageprodukte zugrunde zu legen sind. Im Vergleich hierzu muss die Verfahrensweise zur Berücksichtigung von qualitativen Preisindikatoren und qualitativen Leistungsindikatoren noch aufsichtlich spezifiziert werden, wobei Erkenntnisse aus der Sammlung der zusätzlichen Eingruppierungsmerkmale einfließen sollen.

Richtwerte

Nachdem die für jede Gruppe von Lebensversicherungsprodukten entsprechenden Preis-Leistungs-Indikatoren erhoben wurden, lassen sich schließlich Richtwerte, die den Übergang vom günstigen zum ungünstigen Preis-Leistungs-Verhältnis markieren, definieren. Diese Richtwerte sollen einstweilen auf einem von der EIOPA festgelegten Perzentil der jeweiligen Verteilung der Preis-Leistungs-Indikatoren fußen. Die auf diese Weise festgesetzten Benchmarks sollen analysiert und das Verfahren an sich zumindest alle zwei Jahre überprüft werden. Die Richtwertbestimmung soll im Rahmen eines Pilotprojekts bis zum Abschluss der nun gestarteten Konsultation getestet werden, da eine Vielzahl von Daten erhoben werden müssen, die der EIOPA gegenwärtig nicht vorliegen. Beabsichtigt wird, die für die Messung des geldwerten Vorteils erforderlichen Informationen in die Datenabfrage für den aufsichtlichen Bericht über die Kosten und Wertentwicklung von Anlageprodukten für Kleinanleger (Costs and Past Performance Report) zu integrieren. In der Folge würden die Value-for-Money Benchmarks auf Angaben von Lebensversicherern beruhen, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zumindest 60 Prozent der gebuchten Bruttobeiträge auf sich vereinen. Es wird zu sehen sein, inwieweit sich die nun vorgestellte Methodologie durch die angestoßene Konsultation noch ändern wird.

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