EIOPA konsultiert zur Behandlung direkter Risikopositionen gegenüber qualifizierten zentralen Gegenparteien (QCCPs) in der Solvency II-Standardformel

EIOPA veröffentlicht Konsultationspapier

Hintergrund

Im Dezember 2020 legte die European Insurance and Occupational Pensions Authority (nachfolgend EIOPA) eine Stellungnahme zur Überprüfung des Solvency II-Rahmenwerks vor. Nach fast dreijährigen Trilog-Verhandlungen wurde im Dezember 2023 eine Einigung über Änderungen der Solvency II-Richtlinie erzielt. Nach Finalisierung der juristisch-sprachlichen Überarbeitung wird eine Veröffentlichung im Official Journal im Herbst erwartet. Bis zur vollständigen Anwendbarkeit in den Mitgliedsstaaten werden neben der nationalen Umsetzung der Richtlinie insbesondere auch Überarbeitungen der Solvency II-Delegierten Verordnung sowie der Technischen Standards und Leitlinien in Angriff genommen.

Bereits im Dezember 2022 erklärte die Europäische Kommission, dass sie im Rahmen des Reviews die nachteilige aufsichtsrechtliche Behandlung von Versicherern, die direkte Clearing-Mitglieder werden, adressieren möchte. Ein "Clearing-Mitglied" ist ein Unternehmen, das direkt an einer Clearingstelle (bspw. einer Börse) teilnimmt und für die daraus entstehenden finanziellen Verpflichtungen haftet. Im Gegensatz dazu bezeichnet der Begriff "Clearing" den Prozess der Positionsberechnung und der Ermittlung von Nettoverbindlichkeiten, um sicherzustellen, dass zur Absicherung der aus diesen Positionen resultierenden Risiken geeignete Finanzinstrumente, Bargeld oder beides bereitgestellt werden. Die Kommission ist der Überzeugung, dass unzureichendes Clearing, wie die Finanzkrise 2008 gezeigt hat, erhebliche Risiken und höhere Kosten für Finanzinstitute, Unternehmen und Investoren mit sich bringt.

Zusammenfassung

Am 30. April 2024 hat die Europäische Kommission EIOPA um "technical advice" zu den Kapitalanforderungen der Standardformel für direkte Risikopositionen gegenüber QCCPs gebeten, die für Unternehmen gelten, die direkte Clearing-Mitglieder werden. 

Das vorausgegangene Ziel der Europäischen Kommission ist dabei eine größere Konsistenz in der Behandlung dieser Risikopositionen zu gewährleisten und die risikomindernde Rolle von QCCPs im Hinblick auf das Gegenparteiausfallrisiko angemessen anzuerkennen.

EIOPA hat eine Konsultation zu den Kapitalanforderungen der Standardformel für qualifizierte zentrale Gegenparteien eingeleitet, die bis zum 23. Oktober 2024 läuft. Darüber hinaus hat EIOPA ein entsprechendes Konsultationspapier veröffentlicht.

Des Weiteren soll EIOPA ihre Einschätzungen zur Umsetzung der neuen Proportionalitätsregelungen bereitstellen. Die Konsultation zur Proportionalität hat bereits begonnen. Auch hierzu wird in Kürze ein Blogbeitrag erscheinen.

EIOPA untersucht in ihrer Konsultation drei verschiedene Anpassungsoptionen

Option 1 (Keine Veränderung): Die Behandlung von direkten Risikopositionen gegenüber QCCPs bleibt unverändert. Diese Option bedeutet, dass Beiträge zum Ausfallfond weiterhin dem Gegenparteiausfall-Stress unterliegen. Vorfinanzierte Beiträge werden als Gegenparteiausfallrisiko des Typs 2 behandelt, dahingegen werden nicht vorfinanzierte Beiträge als Gegenparteiausfallrisiko des Typs 1 behandelt werden.

Option 2 (Erweiterung der Behandlung): Direkte Risikopositionen gegenüber QCCPs werden genauso behandelt wie indirekte Risikopositionen. Dabei bleibt die aktuelle Behandlung von Beiträgen zum Ausfallfond unverändert.

Option 3 (Anpassung an die CRR): Diese Option beinhaltet, dass direkte Risikopositionen gegenüber QCCPs wie indirekte Risikopositionen behandelt werden (Option 2). Zusätzlich werden vorfinanzierte Beiträge zum Ausfallfond in Übereinstimmung mit der Capital Requirement Regulation (CRR) des Bankensektors wie direkte Risikopositionen gegenüber QCCPs behandelt, während nicht vorfinanzierte Beiträge zum Ausfallfond nicht gestresst werden.

EIOPA Empfehlung

EIOPA empfiehlt der Europäischen Kommission die Behandlung von direkten Derivaten-Risikopositionen gegenüber QCCPs nach Solvency II - unter Berücksichtigung des Ansatzes der „relativen Konsistenz“ - an die Behandlung nach CRR anzupassen. Die dritte Option wird außerdem bevorzugt, da sie eine vereinfachte Behandlung der Beiträge zum Ausfallfond bietet, die mit der CRR-Behandlung übereinstimmt und risikosensitiver für finanzierte Beiträge ist.

Sollte die Kommission der EIOPA-Empfehlung folgen, bedeutet dies entsprechende Änderungen für die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35. 

Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie dabei, die Änderungen sowie deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen aufzubereiten und zu quantifizieren – Sprechen Sie uns gerne an!

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