Das Standortfördergesetz hat heute den Bundestag passiert
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 das Standortfördergesetz verabschiedet.
Dieses sieht insb. erweiterte Anlagemöglichkeiten im Hinblick auf Anlagen zur Bewirtschaftung erneuerbarer Energien vor und soll die Anlagemöglichkeiten in Start-ups und Wagniskapital verbessern. Neben dem KAGB (Art. 50 und 51 StoFöG) werden zahlreiche weitere Gesetze geändert, darunter auch das REITG (Art. 25 StöFöG) sowie das InvStG (Art. 28 StoFÖG).
Die Änderungen des KAGB betreffen u.a. die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten von Immobilien-Sondervermögen in Bezug auf Beteiligungen an Infrastruktur-Projektgesellschaften mit Anlagen zur Bewirtschaftung erneuerbarer Energien und die Zulassung des Erwerbs von Gegenständen zur Bewirtschaftung von erneuerbaren Enegerien auch über den bisher schon zulässigen Umfang hinaus. Ferner können Spezial-AIF i.S.d. § 284 KAGB künftig in alle Arten von Investmentvermögen investieren, da die Beschränkung auf Anlagen in offene Investmentvermögen aufgehoben wurde. Korrespondierend zu den erweiterten Anlagemöglichkeiten des KAGB wurde auch das Investmentsteuergesetz angepasst.
Mit dem Standortfördergesetz werden aber auch schon die Weichen für die Meldungen zum zentralen europäischen Zugangsportal (ESAP) gestellt. Der neu eingefügte § 16b KAGB regelt die neuen Meldevorschriften für OGAW-Investmentvermögen, die am 10. Januar 2028 in Kraft treten sollen.
Dem Standortfördergesetz muss der Bundesrat noch zustimmen.
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