EBA Simplification Package: Stress-Testing - Weniger Aufwand, mehr Erkenntnisse
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Modul 3: Integration der EU-weiten Stresstestdaten
Nachdem wir in den letzten Beiträgen bereits die Anpassungen in Liquidität und Asset Encumbrance sowie im Reporting operationeller Risiken beleuchtet haben, richten wir den Blick heute auf ein Thema, das insbesondere für EZB-beaufsichtigte Institute hohe Relevanz hat: die Integration der Stresstest-Datengrundgesamtheit in das reguläre aufsichtsrechtliche Meldewesen.
Mit diesem Schritt verfolgt die EBA ein klares Ziel: den Aufwand für Banken und Aufsichtsbehörden im Stresstest spürbar zu reduzieren – ohne dabei die analytische Tiefe und Robustheit der Übung zu beeinträchtigen. Klar ist aber auch: Während der Stresstest mittel- bis langfristig deutlich vereinfacht wird, führt die Integration kurzfristig zu spürbarem Anpassungsbedarf im Meldewesen – sowohl prozessual als auch in Daten, Systemen und Kontrollen.
Die Herausforderung: Komplexität der bisherigen Stresstests
Der EU-weite Stresstest zählt zu den zentralen Instrumenten der europäischen Bankenaufsicht. Er bewertet die Kapitaladäquanz der Institute und schafft Transparenz über deren Widerstandsfähigkeit in Krisenszenarien.
Bislang stützten sich diese Stresstests auf ad-hoc-Datenerhebungen mit teilweise eigenständigen Definitionen, die nur eingeschränkt mit dem regulären Meldewesen harmonisiert waren. Für die Banken bedeutete das: erheblicher manueller Aufwand, aufwendige Abstimmungen mit FINREP und COREP sowie umfangreiche Qualitätssicherungsprozesse durch Institute und die Aufsicht.
Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt deutlich, dass die zunehmende Größe und Granularität der Stresstest-Templates erhebliche Ressourcen bei den Instituten binden – ohne dass damit stets ein proportionaler analytischer Mehrwert verbunden gewesen wäre.
Die EBA-Strategie: Synergien schaffen und vereinfachen
Vor diesem Hintergrund strebt die EBA eine Vereinfachung des EU-weiten Stresstests an. Ein Schlüsselelement dieser Strategie ist es, Synergien mit dem aufsichtsrechtlichen Reporting zu heben. Ziel ist es, ausgewählte Datenbedürfnisse des EBA-Stresstests – insbesondere Startpunkte („Aufsatzpunkte“), z.B. für Kreditrisiken – in die regulären FINREP-, COREP- und ESG-Meldungen zu integrieren und Definitionen weiter anzugleichen.
Mit der Integration soll die Abhängigkeit von ad-hoc-Datenerhebungen für die Startpunkte zukünftiger Stresstests spürbar verringert werden. Die erwarteten Effekte sind gemäß EBA vielversprechend: eine Reduktion der Stresstest-Datenanforderungen um rund 55 % gegenüber der Übung 2025, geringere Abstimmungskosten sowie ein deutlich größeres Potenzial für automatisierte Qualitätsprüfungen.
Die Integration bezieht sich dabei ausschließlich auf die Startwerte. Die Projektion der Auswirkung der Stressszenarien verbleibt weiterhin in den ad-hoc Stresstest-Templates, da nur hierdurch die notwendige Flexibilität zur Anpassung der Templates an neue Szenarien gewahrt bleibt.
Die neuen Regelungen gelten erstmals für den Stresstest 2029; bereits im Stresstest 2027 werden die Templates jedoch so ausgestaltet, dass sie die anstehenden Änderungen in FINREP, COREP und ESG-Reporting widerspiegeln – und den Banken so eine frühzeitige Vorbereitung und einen reibungsloseren Übergang ermöglichen.
Aus den aktuellen Entwürfen bleiben jedoch Fragen hinsichtlich des Umfangs der Daten als auch des Prozesses offen. So ist beispielsweise bisher keine Integration der NII-Startpunkte genannt worden. Da sich hier innerhalb des letzten Stresstests Qualitätsabgleiche sowohl auf das IRRBB-ITS als auch FINREP bezogen haben, wäre eine Ergänzung des Themas sicherlich hilfreich, um Unsicherheit zu vermeiden.
Des Weiteren erscheint der avisierte Befüllungsprozess des EBA Templates 2029 unsicher: Sollen die Institute dennoch die Meldungen auf Basis der erstellen FINREP- und COREP-Meldungen befüllen und an die Aufsicht senden oder werden die Informationen durch die Aufsicht automatisch befüllt?
Wesentliche Änderungen und Integrationspunkte
Die aktuellen Vorschläge der EBA im Konsultationspapier zur Integration der Stresstest-Datenanforderungen erstrecken sich über mehrere Reporting-Rahmenwerke:
1. Kreditrisiko (FINREP)
Aus Sicht der EBA bietet sich FINREP als zentrale Quelle an, um die Startpunktdaten zu Kreditrisiken künftig direkt aus dem regulären Meldewesen zu speisen. Hierzu wird FINREP gezielt um zwei neue Templates erweitert: F 49.01 und F 49.02.
Template F 49.01 erfasst zentrale Kreditrisikoparameter – insbesondere PD, TR, LGD und LRLT sowie LTV-Quoten – für Engagements, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Die Daten werden nach Wohnsitz des Kontrahenten aufgeschlüsselt und um Informationen zu außerbilanziellen Risikopositionen nach Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren (CCF) ergänzt. Das Template ist von großen Instituten mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Mrd. EUR jährlich zu melden.
Template F 49.02 ergänzt diese Sicht um Angaben zu Buchwerten, Wertminderungen und Sicherheiten für ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Risikopositionen. Die Daten werden nach IFRS-9-Stufe sowie nach Wohnsitz des Kontrahenten differenziert und um Informationen zu Transfers zwischen den IFRS-9-Stufen angereichert. Damit entsteht eine belastbare Grundlage, um Veränderungen in der Kreditqualität und deren Auswirkungen auf Wertminderungen transparenter nachzuvollziehen. F 49.02 ist von großen und mittleren Instituten – mit Ausnahme der SNCIs – vierteljährlich zu melden.
2. Kreditrisiko (COREP)
Auch die Berechnung der Risikogewichteten Aktiva für Kreditrisiken (CR REA) wird stärker in COREP verankert. Hierfür wird für alle IRBA-Institute die Einführung des Template C 09.05 vorgeschlagen. Dieses Template schließt Datenlücken in der bestehenden Aufgliederung von Kreditrisiken nach geographischen Regionen (C 09.02) für IRB-Risikopositionen. Es enthält eine Aufschlüsselung zwischen ausgefallenen und nicht ausgefallenen Risikopositionen sowie granularere Informationen zu Positionen gegenüber Unternehmen. Es ist nur für Institute mit IRB-Ansatz relevant und jährlich von großen Instituten mit über 30 Milliarden Euro Bilanzsumme zu melden.
3. ESG-Reporting (D 01.00)
Sektorale Informationen für Kreditrisiko und Klimastresstests werden in das ESG-Reporting integriert. Das Template D 01.00 (ESG-Reporting) wird um Informationen zu Immobilien-Positionen von privaten Haushalten, aufgeschlüsselt nach Energieeffizienzklassen, sowie um Daten zu nicht-finanziellen Unternehmen auf NACE-2-Ebene für klimasensible Sektoren erweitert. Die gemeldeten Daten sind an die neuen FINREP-Templates F 49.01 und F 49.02 angeglichen und umfassen Buchwerte, Wertminderungen, Sicherheiten und Risikoparameter. Dieses Template ist für große Banken mit über 30 Milliarden Euro Bilanzsumme jährlich zu melden.
4. Marktrisiko (COREP & FINREP)
Die Datenbedürfnisse für die Marktrisikokomponente der Stresstests lassen sich durch das aktuelle Reporting nicht vollständig abdecken und werden daher gezielt ergänzt. In COREP C 32.02 werden zusätzliche Angaben zu Additional Value Adjustments (AVA) sowie zu Fair Value Adjustments (FVOCI, FVPL) aufgenommen. COREP C 25.01 wird um Informationen zu CVA-Ausnahmen, CVA nach Gegenpartei und zum Fair Value von CVA-Hedges erweitert. In FINREP F 16.03 werden künftig Kundenerträge aus Handelsbuchpositionen erfasst, die eine vergleichsweise stabile Einnahmequelle darstellen können.
Ergänzt wird die Abfrage durch das neue FINREP-Template F 50.00, das aggregierte Risikosensitivitäten (Delta, Gamma, Vega) für Fair-Value-Instrumente abbildet – aufgeschlüsselt nach den wesentlichen Risikofaktoren wie Zinssätzen, FX, Aktien, Rohstoffen, Kredit-Spreads sowie Staats- und Unternehmensrisiken. Diese Rohsensitivitäten dienen vor allem der Qualitätssicherung detaillierterer ad-hoc-Meldungen im Rahmen des Stresstests.
Meldepflichtig sind diese Marktrisikodaten für große Institute mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Mrd. EUR. Dabei sind F 50.00 jährlich, C 25.01 und C 32.02 vierteljährlich zu melden.
5. Administrative Aufwendungen (FINREP)
FINREP F 16.08 und F 44.04 werden um eine geografische Aufschlüsselung der administrativen Aufwendungen für die fünf bedeutendsten Länder erweitert. Dies ermöglicht präzisere Projektionen im Zusammenhang mit makroökonomischen Szenarien, insbesondere der Inflationskomponente. Die Meldung ist auf große Institute mit über 30 Milliarden Euro Bilanzsumme beschränkt, wobei eine Vereinfachung greift, wenn 95 % der Gesamtaufwendungen durch weniger als fünf Länder abgedeckt sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Thema Nettozinsertrag (NII) in den offiziellen Dokumenten des Simplification Package nicht explizit als Teil der integrierten Stresstest-Startpunkte genannt wird. Obwohl es wahrscheinlich ist, dass NII-Startwerte im Rahmen der allgemeinen Strategie zur Nutzung regulärer Reporting-Daten für Stresstests behandelt werden, gibt es hierzu noch keine offiziellen Aussagen oder spezifische Template-Anpassungen in diesem Paket.
Proportionalität und Materialität
Die EBA legt großen Wert auf Proportionalität. So werden geografische Aufschlüsselungen im Kreditrisiko nur von Instituten mit mehr als 10 % nicht-inländischer Risikopositionen verlangt, und die Aufschlüsselung erfolgt nur für Länder, die mehr als 1 % der gesamten Risikopositionen ausmachen. Ähnliche Materialitätsschwellen gelten für sektorale Engagements im ESG-Reporting.
Ausblick und Fazit
Die Integration der Stresstest-Datenanforderungen in das reguläre aufsichtsrechtliche Meldewesen markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Effizienz, Konsistenz und Datenqualität in den Stresstest-Übungen. Sie schafft eine belastbare und nachhaltige Datengrundlage – sowohl für Bottom-up-Analysen der Banken als auch für die Weiterentwicklung aufsichtsrechtlicher Analyseinstrumente.
Für die Institute bedeutet dies kurzfristig zunächst Anpassungsbedarf in Systemen, Prozessen und Kontrollen. Mittel- bis langfristig überwiegen jedoch klar die Vorteile: weniger Doppelerhebungen, geringere Abstimmungsaufwände und ein deutlich reduzierter manueller Aufwand, da Daten einmal erfasst und mehrfach genutzt werden können.
Damit wird der Stresstest nicht nur schlanker und stabiler, sondern fügt sich konsequent in die übergeordnete EBA-Simplification-Agenda ein – mit dem Ziel eines integrierten, kohärenten und zukunftsfähigen Reporting-Ökosystems.
Im nächsten Beitrag unserer Serie beleuchten wir Modul 4: Finanzberichterstattung (FINREP). Bleiben Sie dran!
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