EBA Supervisory Benchmarking Exercise 2027: Ausgeweitete Teilnahmepflicht im Marktrisiko-Benchmarking für Institute, die nur den ASA anwenden
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Im Kontext des geplanten Inkrafttretens des FRTB in der Union konsultiert die EBA auch Anpassungen des ITS zur Market Risk Supervisory Benchmarking Exercise 2027 (MKR SBE).
Grundlagen und Stichtag zur Ermittlung der Teilnahmepflicht
Der aufsichtliche Vergleich der Ansätze zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen („Supervisory Benchmarking Exercise“) findet seine Grundlagen in Art. 78 CRD. In der Fassung CRD6 wurde in Art. 78 Abs. 1 die Berücksichtigung des neuen Marktrisiko-Standardansatzes („Alternativer Standardansatz – ASA“) ergänzt. Somit fallen auch Institute, die ausschließlich den ASA anwenden, 2027 erstmals in den Anwendungsbereich der MKR SBE – selbst wenn sich dies nur auf Risikopositionen im Bankbuch bezieht. Die Anzahl der verpflichteten Institute steigt damit von rund 40 auf etwa 100 an.
Im MKR SBE ITS hat die EBA klargestellt, wie der Kreis der teilnahmepflichtigen Institute festgelegt wird. Die erhebliche Ausweitung der Teilnahmepflicht zum MKR SBE 2027 rückt damit wieder in den Fokus. Ausgehend vom Ende der MKR SBE 2027 (22. Oktober 2027) blickt die EBA zwölf Monate zurück: jene Institute, die Ende Oktober 2026 zur Anwendung des ASA verpflichtet sind, sind auch zur Teilnahme am MKR SBE 2027 verpflichtet, unabhängig davon, ob die nachgenannten Voraussetzungen im Nachhinein nicht mehr erfüllt werden.
Das heißt konkret, dass Institute, die am 31. Oktober 2026:
- nicht zur Nutzung des vereinfachten Standardansatzes wegen Überschreitung der Schwellenwerte nach Art. 325a Abs. 1 CRR befugt sind,
- und deren MKR-relevante Risikopositionen 500 M€ oder mehr betragen,
zur Teilnahme an der MKR SBE 2027 verpflichtet sind.
Praktische Bedeutung und Zeitplan
Die Teilnahme an der MKR SBE baut sich rund um von der EBA im MKR SBE ITS vorgegebene Benchmarkingportfolios auf. Dabei handelt es sich um hypothetische Instrumente und Portfolios, für welche die zur Teilnahme verpflichtenden Banken das Benchmarking durchzuführen haben. Instrumente verteilen sich über alle relevanten Risikoklassen und es sind „single instrument“, „multi instrument“ und „aggregated portfolios“ vorgesehen. Wichtig ist, dass Institute nur mit jenen Instrumenten und Portfolios am Benchmarking teilnehmen müssen, die mit ihren internen Policies und Tradingsystemen kompatibel sind. Der erste wichtige Schritt der Teilnahme besteht also in der Auswahl der relevanten Benchmarkinginstrumente und -portfolios. Gegenüber der EBA ist im Rahmen der MKR SBE zu begründen, weshalb Instrumente aus der Grundgesamtheit ausgeschlossen wurden (vorgesehen ist „instrument or underlying not authorised internally“, „underlying or modelling feature not contemplated internally“ oder „other“, wobei letzteres gesondert zu begründen ist).
Die einschlägigen Benchmarkinginstrumente- und portfolios sind dann den detaillierten „booking instructions“ der EBA gemäß zu „verbuchen“. Über die Laufzeit der MKR SBE wird kein aktives Portfoliomanagement unterstellt, und neben einer „initial market valuation“ hat in weiterer Folge die Simulation der ASA-Berechnung auf Instrumenten- und Portfolioebene zu erfolgen.
Die MKR SBE 2027 beginnt mit dem „booking date“ am 17. Juni 2027 und endet mit der Abgabe der simulierten ASA- Berechnungen am 22. Oktober 2027. Für ASA-only-Banken sind letztlich zwei Meldefristen relevant:
- “IMV module reporting and remittance date” am 9. Juli 2027: an diesem Tag sind die Meldebögen zur initial market valuation der Benchmarkinginstrumente und -portfolios abzugeben.
- „RM remittance date“ am 22. Oktober 2027: an diesem Tag sind die Meldebögen zur Berechnung der „finalen“ MKR-Eigenmittelanforderungen im ASA für die Benchmarkinginstrumente und -portfolios abzugeben.
Übersicht der Meldepflichten für „ASA-only“-Banken
Innerhalb der MKR SBE simulieren die Institute die Anwendung des ASA und greifen damit auf dieselben Risikomaße zurück, die künftig auch in den COREP-Templates C 91.01–C 94.03 melderelevant sind (sensitivitätsgestützte Methode, Ausfallrisiken und der Aufschlag für Restrisiken).
Auf Ebene der konkret zu meldenden Datenpunkte ist eine Vergleichbarkeit jedoch nicht direkt gegeben. Zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit der Simulation verlangt die MKR SBE ein grundlegend anderes Aggregationsniveau, nämlich die Meldung je Benchmarkinginstrument bzw. -portfolio. Daraus ergeben sich folgende Abweichungen:
- Granularität: Meldung auf Ebene der einzelnen ausgewählten Benchmarkinginstrumente und -portfolios statt auf aggregierter Ebene.
- Währung: Meldung in der Berichtswährung des Instituts (analog COREP) sowie zusätzlich in der gemäß Instruktionen vorgegebenen EBA-Instrumentenwährung.
- Qualitative Angaben: Benchmarking-spezifische Informationen, die in den COREP-Meldebögen nicht vorgesehen sind, können optional in den dafür vorgesehenen Freitextfeldern erfasst werden.
Fazit
Mit der MKR SBE 2027 weitet die EBA den Anwendungsbereich des Marktrisiko-Benchmarkings deutlich aus, die Zahl der teilnahmepflichtigen Institute steigt von rund 40 auf etwa 100 Institute. Für den Großteil dieser Institute handelt es sich um die erste Teilnahme überhaupt. Damit fehlen einerseits Erfahrungswerte aus früheren MKR SBE, aber auch etablierte Prozesse und die Überprüfung der technischen Verfügbarkeit des geforderten Benchmarkings.
Ergänzend kommt hinzu, dass sich der Meldeaufwand nicht mit den „regulären“ COREP-Templates deckt. Zwar ist die methodische Grundlage mit den künftigen COREP-Templates C 91.01–C 94.03 identisch (SBM, DRC, RRAO), die geforderte Granularität je Benchmarkinginstrument und -portfolio sowie die Doppelmeldung in Berichts- und EBA-Instrumentenwährung gehen jedoch darüber hinaus.
Für eine erfolgreiche (Erst-)Teilnahme sollte die eigentliche Vorbereitung deutlich vor dem offiziellen Start der MKR SBE 2027, dem „booking date“ am 17. Juni 2027, abgeschlossen sein. Die ersten Vorbereitungsarbeiten empfehlen sich bereits im Jahr 2026 – idealerweise verzahnt mit bereits laufenden FRTB- und COREP-Implementierungsprojekten, um Synergien zu nutzen und Doppelarbeiten zu vermeiden.
Sprechen Sie uns gerne für einen unverbindlichen Workshop zur MKR SBE 2027 an. Wir freuen uns auf den Austausch!
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