Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der auf die Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmten Personenanzeigen abzielt.
Die Allgemeinverfügung betrifft sowohl die mittleren als auch die großen Wertpapierinstitute. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hatte die BaFin bereits im letzten Jahr erlassen.