Mit dem Inkrafttreten der FRTB-Regeln in der CRR 3 sollte der jahrelange Konsultationsprozess zur Reform der Marktrisikoregulierung in der Europäischen Union eigentlich zu einem Ende kommen.
Die EZB hat am 17. Dezember 2024 die Ergebnisse des aufsichtlichen Überprügungs- und Bewertungsprozess 2024 („Supervisory Review and Evaluation Process – SREP“) der bedeutenden Institute veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung betrifft sowohl die mittleren als auch die großen Wertpapierinstitute. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hatte die BaFin bereits im letzten Jahr erlassen.