Teil 5 der Blogreihe zur MaAbwicklungsfähigkeit - Informationssysteme und Datenanforderungen in der Abwicklungsplanung

In diesem Beitrag stellen wir die fünfte Dimension der MaAbwicklungsfähigkeit vor: Informationssysteme & Datenanforderungen

Die jüngsten regulatorischen Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene zeigen, dass die Abwicklungsfähigkeit immer mehr in den Fokus der Behörden rückt.

In dieser Beitragsreihe des PwC Risk Blogs erhalten Sie wesentliche Insights zu den Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit im Rahmen der Abwicklungsplanung (MaAbwicklungsfähigkeit). Wir geben Ihnen einen Einblick in die sieben Dimensionen und den daraus resultierenden Herausforderungen und Umsetzungsmaßnahmen.

In den vorherigen Blog-Beiträgen haben wir bereits einen Blick auf die abwicklungsbezogene Governance (Dimension 1), die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität in der Abwicklungsplanung (Dimension 2), Liquidität und Refinanzierung (Dimension 3) und die Operative Kontinuität und Zugang zu FMI-Dienstleistungen (Dimension 4) geworfen.

In diesem Beitrag stellen wir die fünfte Dimension der MaAbwicklungsfähigkeit vor: Informationssysteme & Datenanforderungen.

Gemäß MaAbwicklungsfähigkeit müssen Institute geeignete Informationssysteme bereitstellen, um relevante Informationen und Daten für die Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen, die Beurteilung der Abwicklungsfähigkeit, die Abwicklungsbewertung und die effektive Anwendung von Abwicklungsmaßnahmen bereitzustellen. In der MaAbwicklungsfähigkeit wird oftmals auch von "MIS-Fähigkeiten" gesprochen. Für die Umsetzung dieser Anforderungen sind insbesondere folgende Prinzipien relevant:

  • Prinzip 5.1 - MIS-Fähigkeiten für die Abwicklungsplanung: Die Institute müssen über geeignete MIS-Fähigkeiten verfügen, um die für die Abwicklungsplanung benötigten Informationen kurzfristig bereitzustellen. Dies umfasst die korrekte, vollständige und angemessen granulare Berichterstattung im Rahmen der jährlichen Abwicklungsplanung und des Abwicklungsmeldewesens.
  • Prinzip 5.2 - MIS-Fähigkeiten für die Abwicklungsbewertung: Die Institute müssen über geeignete MIS-Fähigkeiten verfügen, um Informationen und Daten gemäß den Vorgaben der MaAbwicklungsbewertung aktuell und vollständig bereitstellen zu können. Dafür ist es notwendig, eine entsprechende technisch-organisatorische Ausstattung bereitzuhalten, die die Bereitstellung der Daten und Informationen ermöglicht. Dies umfasst sowohl die Bereitstellung von Dokumenten in einem virtuellen Datenraum (MaAbwicklungsbewertung Stufe 1) als auch die Erzeugung der Bewertungsdaten auf Einzelinstrumentebene (MaAbwicklungsbewertung Stufe 2). Weiterhin ist sicherzustellen, dass die Nutzung relevanter interner Bewertungsmodelle gemäß den Vorgaben der Abwicklungsbewertung durch einen unabhängigen Bewerter ermöglicht werden kann.
  • Prinzip 5.3 - MIS-Fähigkeiten für Abwicklungsmaßnahmen: Die Institute müssen über geeignete MIS-Fähigkeiten verfügen, sodass die erforderlichen Informationen und Daten für die Anwendung von Abwicklungsinstrumenten und die Durchführung von Bewertungen für die Abwicklung jederzeit bereitstellbar sind, auch unter sich schnell ändernden Bedingungen. Dies umfasst beispielsweise die Bereitstellung der Bail-in Daten gem. MaBail-in. 

Zusammenfassend müssen Banken somit Informationen für Zwecke der Bewertung und der Bail-in Implementierung, vollständig, konsistent und sachgerecht in sehr kurzem Zeitraum zur Verfügung stellen können. In den Anforderungen hervorgehoben ist vor Allem die Herstellung der Fähigkeit zur kurzfristigen (24h) Datenproduktion und Datenbereitstellung in einem Abwicklungsfall, insbesondere für die Zwecke der

  • Bail-in-Durchführung (d.h. Verlustbeteiligung der Eigenkapitalinstrumente und Verbindlichkeiten, vgl. Blogbeitrag Teil 2)
    Erstellung eines Bail-in Data Set: Identifikation der Bail-in fähigen Verbindlichkeiten und Erhebung der Datenpunkte zu den Bail-in-Instrumenten (gem. MaBail-in).
  • Abwicklungsbewertungen (d.h. insb. die ökonomische Bewertung („Valuation 2“) der Bank durch einen externen unabhängigen Bewerter als Grundlage der Festlegung der Abwicklungsstrategie/-instrumente und der Bail-in-Parameter)
    Erstellung eines Bewertungsdatensets: Bereitstellung von Informationen/Daten gem. BaFin MaAbwicklungsbewertung Datenset.

Grundsätzlich soll sowohl das BaFin Bail-in Dataset als auch die BaFin MaAbwicklungsbewertung den Prozess der Datenbereitstellung durch Banken im Falle einer Abwicklung vereinfachen und beschleunigen. Die Datensätze enthalten einen vordefinierten Pool von Informationen und Daten, über die ein Bewerter bzw. eine Behörde idealerweise, vor und nach der Abwicklung einer Bank, verfügt.

Fazit / Unterstützungsangebot

In der Dimension 5 hat die BaFin das Thema Informationssysteme und Datenanforderungen in der Abwicklung verstärkt in den Fokus gerückt. Durch die Prinzipien setzt die BaFin einen Maßstab für die Institute, um die kurzfristige Datenproduktion und Datenbereitstellung sicherzustellen und somit die Abwicklungsfähigkeit zu verbessern.

Haben Sie weitere Fragen oder sehen Sie Diskussionsbedarf? Sprechen Sie uns gerne an! Verpassen Sie außerdem nicht den nächsten Beitrag unserer Blogreihe, in dem wir  die Dimension Kommunikation näher beleuchten. 

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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Dr. Michael Rönnberg

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