Teil 6 der Blogreihe zur MaAbwicklungsfähigkeit – Kommunikation in der Abwicklungsplanung

In diesem Beitrag stellen wir die sechste Dimension der MaAbwicklungsfähigkeit vor: Kommunikation

Die jüngsten regulatorischen Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene zeigen, dass die Abwicklungsfähigkeit immer mehr in den Fokus der Behörden rückt.

In dieser Beitragsreihe des PwC Risk Blogs erhalten Sie wesentliche Einblicke zu den Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit im Rahmen der Abwicklungsplanung (MaAbwicklungsfähigkeit) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Wir geben Ihnen einen ersten Einblick in die sieben[1], den daraus resultierenden Herausforderungen und Umsetzungsmaßnahmen.

In den bisherigen Blog-Beiträgen haben wir bereits die abwicklungsbezogene Governance (Dimension 1), die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität in der Abwicklungsplanung (Dimension 2), Liquidität und Refinanzierung (Dimension 3), die Operative Kontinuität und Zugang zu FMI-Dienstleistungen (Dimension 4) und die Informationssysteme und Datenanforderungen (Dimension 5) thematisiert.

In diesem Beitrag stellen wir die sechste Dimension der MaAbwicklungsfähigkeit in den Fokus: Kommunikation

Gemäß der MaAbwicklungsfähigkeit müssen Institute geeignete Kommunikationspläne entwickeln und vorhalten, um im Rahmen einer Abwicklung eine zeitnahe, angemessene und konsistente Kommunikation mit relevanten Interessengruppen zu gewährleisten. Diese Kommunikation unterstützt die Umsetzung der Abwicklungsstrategie und trägt dazu bei, unerwünschte Marktreaktionen zu vermeiden und das Vertrauen in das betroffene Institut zu erhalten.

Die MaAbwicklungsfähigkeit definiert dazu zwei Prinzipien:

  • Prinzip 6.1 - Kommunikationsplan: Institute müssen einen Kommunikationsplan erstellen, der sicherstellt, dass relevante Interessengruppen über die Auswirkungen der Abwicklungsmaßnahmen informiert werden, um Ansteckungseffekte und Unsicherheiten so weit wie möglich zu vermeiden.
  • Prinzip 6.2 – Governance für die Kommunikation: Die Institute müssen sicherstellen, dass die Erwartungen an die Kommunikation in der abwicklungsbezogenen Governance verankert sind und klare Zuständigkeiten für die Erstellung und Umsetzung des Kommunikationsplans im Abwicklungsfall definiert werden. Ein Genehmigungsverfahren muss etabliert werden, dass alle Kriterien des Kommunikationsplans abdeckt, um eine einheitliche Kommunikation zu gewährleisten. Zudem sollen ausreichende Ressourcen für eine effektive Kommunikation bereitgestellt und Verfahren zur Erfüllung potenzieller Offenlegungspflichten eingerichtet werden.

Durch die Umsetzung dieser Prinzipien wird eine zielgruppengerechte Kommunikation im Abwicklungsfall sichergestellt. Diese dient im Wesentlichen dazu:

  • Kund:innen, Mitarbeiter:innen, Gläubiger:innen, Dienstleister und sonstige Betroffene über die Abwicklungsmaßnahmen (einschließlich einer möglichen Verlustbeteiligung) zu informieren,
  • Kund:innen darüber zu informieren, dass ihre Einlagen im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt sind,
  • Vertrauen bei den Märkten und betroffenen Stakeholdern aufzubauen und die öffentliche Berichterstattung zu begleiten.

Ein illustrativer Kommunikationsplan für ein exemplarisches „Abwicklungswochenende“ ist in Abbildung 1 dargestellt. Grundsätzlich kann die Abwicklung jedoch an jedem Wochentag starten bzw. enden.

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Abbildung 1: Illustrativer Kommunikationsplan für ein exemplarisches „Abwicklungswochenende“

Die zielgruppengerechte Kommunikation sieht einen über die gesamte Abwicklung stetigen Austausch mit der Aufsichts- und Abwicklungsbehörde vor. Zur Verhinderung von möglichen Informationsleaks, erfolgt eine Kommunikation vor Veröffentlichung der Abwicklungsanordnung nur an ausgewählte internen Interessensgruppen. Nach Veröffentlichung der Abwicklungsanordnung erfolgt eine breite Kommunikation an interne und externe Interessengruppen sowie die breite Öffentlichkeit, um Vertrauen in die Abwicklungsmaßnahmen zu schaffen und die Berichterstattung zu steuern und zu begleiten.

Angesichts der Vielfalt der Stakeholder und der damit verbundenen unterschiedlichen Kommunikationsanforderungen weist die Dimension Kommunikation zahlreiche Schnittstellen zu den anderen Dimensionen der MaAbwicklungsfähigkeit auf und sollte bei deren Umsetzung berücksichtigt werden.

Fazit / Unterstützungsangebot

Die BaFin hat in der Dimension 6 das Thema Kommunikation in der Abwicklung verstärkt in den Vordergrund gestellt. Durch die festgelegten Prinzipien setzt sie einen Maßstab für die Institute, um eine effektive Krisenkommunikation zu planen, bereitzuhalten und umzusetzen.

Haben Sie weitere Fragen oder sehen Sie Diskussionsbedarf? Sprechen Sie uns gerne an! Verpassen Sie außerdem nicht Teil 7 der Blogreihe zur MaAbwicklungsfähigkeit, in der wir näher auf die Dimension Separierbarkeit und Restrukturierungeingehen.


[1]1: Governance, 2: Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität, 3: Liquidität und Refinanzierung, 4: Operative Kontinuität und Zugang zu FMI Dienstleistungen, 5: Informationssysteme und Datenanforderungen, 6: Kommunikation, 7: Separierbarkeit und Restrukturierung

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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Dr. Michael Rönnberg

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