Von der Abwicklungsplanung zur operativen Krisenbereitschaft – das SRB setzt neue Schwerpunkte
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Mit einem aktuellen Blogbeitrag zur operativen Krisenbereitschaft konkretisiert das Single Resolution Board (SRB) seine Perspektive auf den nächsten Entwicklungsschritt im europäischen Abwicklungsrahmen.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie bestehende Abwicklungsfähigkeiten von Banken und Behörden im Krisenfall operativ umgesetzt werden können.
Der Single Resolution Mechanism (SRM) hat den Auftrag, in Schieflage geratene Banken geordnet abzuwickeln, die Finanzstabilität zu wahren und den Steuerzahler zu schützen. Aus Sicht des Single Resolution Board (SRB) kommt es hierfür nicht allein auf einen tragfähigen Rechtsrahmen und belastbare Abwicklungspläne an. Entscheidend ist vielmehr, dass Prozesse, Instrumente und Zuständigkeiten auch in konkreten Krisensituationen wirksam umgesetzt werden können.
Vor diesem Hintergrund beschreibt das SRB in einem aktuellen Blogbeitrag, wie sich der Fokus innerhalb des SRM von der reinen Abwicklungsplanung hin zur operativen Krisenbereitschaft verlagert. Aufbauend auf bisherigen Krisenerfahrungen sowie auf Dry Runs und Simulationsübungen arbeitet das SRB gemeinsam mit den National Resolution Authorities (NRAs) daran, die Krisenfähigkeit im SRM weiterzuentwickeln. Operationalisierung, Resolution Testing und Crisis Readiness sind zentrale Bestandteile der SRM-Vision 2028.
Das SRB beschreibt die operative Krisenbereitschaft entlang von drei Bausteinen:
Policies and Procedures
Vereinfachte und unmittelbar anwendbare Krisenprozesse sollen sicherstellen, dass im Ernstfall schnell und abgestimmt gehandelt werden kann. Das SRB verweist hierzu auf vorbereitete Materialien für den gesamten Krisenzyklus. Ergänzend haben die NRAs nationale Handbücher erstellt, die die jeweiligen Verfahrensabläufe konkretisieren.
Tools
Zu den operativen Werkzeugen zählen insbesondere ein Bail-in Calculator, ein Valuation Tool sowie die Plattform „Ready for Crisis“ für die sichere Kommunikation zwischen relevanten Stakeholdern.
Trained People
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf spezialisierten Schulungen, praktischen Übungen und Expertennetzwerken. Ziel ist es, vorhandenes Fachwissen in Krisensituationen schnell und wirksam einsetzen zu können.
Darüber hinaus hebt das SRB zwei weitere Elemente hervor, die für die operative Krisenbereitschaft besonders wichtig sind: Simulation Exercises und Valuation Capabilities.
Simulationsübungen und Dry Runs dienen nicht nur der Überprüfung von Abwicklungsplänen, sondern auch dazu, praktische Schwächen in der Umsetzung sichtbar zu machen. Das SRB koordiniert hierzu regelmäßig Übungen gemeinsam mit den NRAs, bei denen insbesondere die Anwendung von Abwicklungsinstrumenten wie Bail-in oder Sale of Business getestet wird. Einbezogen wird dabei auch die Zusammenarbeit mit weiteren relevanten Institutionen, insbesondere mit der EZB und der Europäischen Kommission.
Ebenso zentral ist die Fähigkeit, Bewertungen in einer Krisensituation belastbar und zeitnah durchführen zu können. Das SRB betont, dass eine fundierte Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten Voraussetzung für sachgerechte Abwicklungsentscheidungen ist. Vor diesem Hintergrund verweist das SRB auf die jüngst veröffentlichten Expectations on Valuation Capabilities. Diese konkretisieren insbesondere die Erwartungen an regelmäßig aktualisierte Resolution Data Repositories sowie an strukturierte Valuation Playbooks.
Zugleich macht das SRB deutlich, dass Daten und Bewertung nur im Zusammenspiel von Banken und Abwicklungsbehörden wirksam genutzt werden können. Hochwertige Daten auf Institutsseite reichen nicht aus, wenn sie auf Behördenseite nicht schnell analysiert und in Entscheidungen überführt werden können. Umgekehrt bleiben auch behördliche Tools wirkungslos, wenn die erforderlichen Daten im Krisenfall nicht rechtzeitig bereitgestellt werden.
Mit Blick nach vorn kündigt das SRB an, die Krisenbereitschaft durch zusätzliche Initiativen weiter zu stärken. Ein Schwerpunkt liegt auf der Ausweitung der Dry Runs. Zudem soll geprüft werden, inwieweit diese Formate stärker mit bankenseitigen Tests verzahnt werden können.
Was sollten Institute jetzt tun?
Der aktuelle Blogbeitrag des SRB enthält keinen neuen verbindlichen Pflichtenkatalog. Er zeigt jedoch klar, worauf das SRB in der Weiterentwicklung der Abwicklungsfähigkeit den Schwerpunkt legt: auf die tatsächliche Umsetzbarkeit im Krisenfall.
Institute sollten daher ihre bestehenden Resolution- und Krisenstrukturen gezielt auf operative Belastbarkeit überprüfen. Im Fokus stehen dabei insbesondere:
- die praktische Durchführbarkeit bestehender Abwicklungs- und Eskalationsprozesse unter Zeitdruck,
- die Verfügbarkeit, Qualität und kurzfristige Bereitstellung relevanter Daten,
- die Funktionsfähigkeit interner Governance- und Entscheidungswege in Krisensituationen,
- die Anschlussfähigkeit an Bewertungs-, Kommunikations- und Umsetzungsprozesse der Behörden,
- sowie die Fähigkeit, in simulationsnahen Formaten handlungsfähig zu bleiben.
Im nächsten Schritt sollten Institute bewerten, in welchen Bereichen bestehende Konzepte zwar dokumentiert, operativ aber noch nicht hinreichend erprobt oder belastbar sind. Dies betrifft insbesondere die Verzahnung von Fachbereichen, die Datenbereitstellung für Bewertungszwecke, die Einbindung relevanter Entscheidungsträger sowie die Vorbereitung auf Tests und Dry Runs.
Der Beitrag des SRB macht damit einen klaren Entwicklungsschritt im europäischen Abwicklungsrahmen sichtbar: Nach Jahren des Aufbaus von Resolvability rückt nun die operative Einsatzfähigkeit im Krisenfall in den Mittelpunkt.
Wir unterstützen Institute bei der Analyse ihrer Prozesse und Verbesserung ihrer Abwicklungsfähigkeit – von der Bewertung der operativen Umsetzbarkeit bis hin zur Vorbereitung auf behördliche Tests, Simulationen sowie Anforderungen an Daten- und Bewertungsfähigkeit.
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