Präventive Sanierungsplanung gem. IRRD – Praxistipps im Umgang mit prinzipienbasierten Anforderungen (Teil 2)

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Dieser zweite Teil knüpft daran an und widmet sich dem Themenschwerpunkt der Governance und Eskalation.

Im ersten Teil unserer Blogreihe haben wir dargestellt, was prinzipienbasierte Anforderungen für die Ersterstellung präventiver Sanierungspläne nach IRRD und den konkretisierenden EIOPA-Guidelines bedeuten. Im Mittelpunkt standen die methodische Herleitung zentraler Auslegungsentscheidungen sowie Praxistipps zur Festlegung von Scope und Wesentlichkeit.

Dieser zweite Teil knüpft daran an und widmet sich dem Themenschwerpunkt der Governance und Eskalation. Dabei greifen wir die Frage auf, mit der der erste Beitrag geschlossen hat: Wie lässt sich der Sanierungsplan so ausgestalten, dass er im Ernstfall unter Zeitdruck tatsächlich umsetzbar ist?

Bestehende Risikomanagement-, Reporting- und Gremienstrukturen bieten dafür eine wichtige Grundlage. Für die Sanierungsplanung ist jedoch zu konkretisieren, wie diese bei einer zunehmenden finanziellen Verschlechterung zusammenwirken: Welche Reaktionen lösen erste Warnsignale aus? Wann werden Überwachung und Berichterstattung intensiviert, welche Entscheidungsträger werden eingebunden und wie wird über geeignete Maßnahmen entschieden? Dabei sind nicht nur die Verantwortlichkeiten auf den jeweiligen Eskalationsstufen festzulegen, sondern auch die Übergänge zwischen ihnen. Dieser Beitrag zeigt, wie Versicherer ihre bestehenden Strukturen hierfür nutzen und gezielt um sanierungsspezifische Anforderungen ergänzen können.

Praxisfeld 2: Governance und Eskalation konkretisieren

Die regulatorischen Anforderungen an die Governance betreffen sowohl die Vorbereitung und Pflege des Sanierungsplans als auch seine Anwendung. Die IRRD und die konkretisierenden EIOPA-Vorgaben verlangen insbesondere eine Einbindung in bestehende Governance- und Risikomanagementstrukturen, klare Zuständigkeiten für Erstellung, Aktualisierung und Genehmigung sowie Prozesse zur Überwachung von Sanierungsindikatoren und zur Entscheidung über Maßnahmen. Wie diese Aufgaben den vorhandenen Funktionen und Gremien zugeordnet werden und welche Abläufe sie verbinden, müssen Versicherer konkret ausgestalten.
Der Umsetzungsbedarf liegt dabei vor allem an den Übergängen zwischen den Sanierungsphasen: Wann reicht das reguläre Monitoring nicht mehr aus? Wer veranlasst eine vertiefte Analyse und bereitet Handlungsoptionen vor? Wann und auf welcher Grundlage wird über Sanierungsmaßnahmen entschieden? Eine Schwellenwertverletzung ersetzt diese Bewertung nicht und führt nicht automatisch zur Umsetzung einer bestimmten Maßnahme. Ebenso muss ein begründetes frühzeitiges Handeln möglich bleiben.
Für die Praxis bedeutet das: Verantwortlichkeiten sollten nicht nur aufgelistet, sondern entlang der Überwachungs-, Eskalations- und Entscheidungsprozesse miteinander verknüpft werden. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Abläufe weiterhin zur Organisation passen. Die folgenden Praxistipps zeigen, wie sich dieser Rahmen operationalisieren lässt.

Praxistipps:

  • Bestehende Governance ergänzen. Vorhandene Richtlinien, Geschäftsordnungen und Eskalationswege mit den Sanierungsanforderungen abgleichen und gezielt Lücken schließen.
  • Aufgaben konkreten Funktionen zuordnen. Eine zentrale Koordinationsfunktion benennen. Zuständigkeiten für Indikatoren, Meldungen und Maßnahmen samt Entscheidungsbefugnissen und Vertretungen festhalten.
  • Eskalation konkretisieren. Analysen, Meldungen und Entscheidungen je Stufe sowie Eskalations- und Rückkehrkriterien definieren. Schwellenwertverletzung bedeutet nicht automatische Maßnahmenaktivierung.
  • Gruppenweite Koordination und lokale Verantwortung verbinden. Meldewege, Entscheidungskompetenzen und Bewertung der Gruppenrelevanz abstimmen. Lokale Vorgaben bereitstellen – nicht nur auf den Gruppenplan verweisen.
  • Governance praktisch validieren. Einen Eskalationsfall gemeinsam durchspielen, Informationswege und Zuständigkeiten prüfen und erkannte Lücken vor Finalisierung schließen.

Fazit / Unterstützungsangebot

Eine wirksame Governance verbindet die Inhalte des Sanierungsplans mit klaren Aufgaben und Entscheidungswegen. Entscheidend ist nicht, zusätzliche Gremien zu schaffen, sondern bestehende Strukturen gezielt zu ergänzen: durch eindeutig zugeordnete Verantwortlichkeiten, konkrete Reaktionen auf unterschiedlichen Eskalationsstufen und abgestimmte Schnittstellen zwischen Gruppen- und lokaler Ebene. Ein gemeinsames Durchspielen der vorgesehenen Abläufe hilft, Lücken bereits bei der Ersterstellung zu erkennen.

PwC unterstützt Versicherer und Versicherungsgruppen bei der Vorbereitung auf die IRRD – einschließlich der Einbettung in bestehende Governance-Strukturen, der Ausgestaltung von Verantwortlichkeiten und Eskalationsprozessen sowie der Vorbereitung auf den aufsichtlichen Dialog.

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Dr. Michael Rönnberg

Dr. Michael Rönnberg

Partner, Co-Lead Financial Services Consulting

Frankfurt am Main