Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

Die Bundesregierung hat am 16. Oktober 2019 den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beschlossen.

Mit den Gesetzesänderungen werden steuerliche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Klimaschutz in den Bereichen Verkehr, Wohnen und Energieerzeugung stärken sollen.

Senkung der Umsatzsteuer für den Bahnfernverkehr

Um das Bahnfahren finanziell attraktiver zu gestalten, soll der Umsatzsteuersatz für die Beförderung von Personen im Schienenbahnfernverkehr von 19% auf den ermäßigten Steuersatz von 7% abgesenkt werden (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG-E). Zu weiteren Forderung des Bahnverkehrs gegenüber dem Luftverkehr soll die Luftverkehrsteuer deutlich angehoben werden (BReG- Regierungsentwurf vom 16. Oktober 2019).

Befristete Anhebung der steuerlichen Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie

Die Entfernungspauschale soll ab dem 21. vollen Entfernungskilometer befristet auf den Zeitraum zwischen dem 1.1.2021 und 31.12.2026 von 0,30 € auf 0,35 € angehoben werden (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG-E).

Weiterhin soll eine sog. Mobilitätsprämie (§§ 101 bis 109 EStG-E) eingeführt werden. Die Mobilitätsprämie soll Steuerpflichtige fördern, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen und die daher von der Anhebung der Entfernungspauschale nicht profitieren würden.

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

Die energetische Gebäudesanierung bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden soll steuerlich gefördert werden (§ 35c EStG-E).

Förderfähig sollen Einzelsanierungsmaßnahmen sein, die auch in bestehenden Programmen der Gebäudeförderung als förderungswürdig eingestuft sind. Von der Steuerschuld abgezogen werden können 20 Prozent der Aufwendungen verteilt auf 3 Jahre: je 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr und 6 Prozent im dritten Jahr. Insgesamt sollen Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 200.000 Euro je begünstigtes Objekt förderungsfähig sein.

Erhöhter Hebesatz bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergieanlagen

Möglichkeit der Festsetzung gesonderter Hebesätze für die Grundstücksgruppe "Sondergebiet für Windenergieanlagen". Durch die Gesetzesänderung sollen Gemeinden stärker an den Erträgen aus Windenergieanlagen beteiligt und sie dadurch motiviert werden, mehr Flächen für die Windkraft auszuweisen.

Fundstelle

BReG- Regierungsentwurf vom 16. Oktober 2019 (Bearbeitungsstand 16. Oktober 2019).

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