Die Sicherung kritischer Rohstoffe ist kein sektorales Thema mehr, sondern eine industrie‑, klima‑ und sicherheitspolitische Schlüsselaufgabe. Daher kündigte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits am 14. September 2022 das IPCEI Critical Raw Materials („CRM“) an, das den am 4. April 2024 in Kraft getretenen Critical Raw Materials Act flankieren soll. Nun befindet sich dieses IPCEI CRM in der Entstehungsphase. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus 13 Mitgliedstaaten arbeiten derzeit an der Identifikation eines möglichen Scopes.
Ein gemeinnütziger Verein, der seinem Sponsor in einem Sponsoringvertrag das Recht einräumt, die Sponsoringmaßnahme im Rahmen von dessen Werbung zu vermarkten und auf dessen Produkten auf die Förderung des Vereins hinzuweisen, erbringt eine Gegenleistung für die empfangenen Sponsorengelder. Damit liegen (unbeschränkt) abzugsfähige Betriebsausgaben und keine Spenden vor. Es ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, dass die Gegenleistung für diese Leistung des Vereins nach der Anzahl der verkauften Produkte (Absatzmenge) bemessen wird. Die Vereinbarung, dass die Sponsorengelder auch nach Fälligkeit erst auf Anforderung durch den gemeinnützigen Verein vom Sponsor zu zahlen und bis dahin lediglich zu einem geringen Zinssatz zu verzinsen sind, führt nicht zu einer vGA. Dies hat das Finanzger ...
Für das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung i. S. d. § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. (nunmehr § 13a Abs. 6 ErbStG) ist nicht das schuldrechtliche, sondern das dingliche Rechtsgeschäft bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums maßgeblich. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der BFH hat in drei Verfahren (Rechtssachen II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens - die nach dem sogenannten Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden - für verfassungskonform hält.
Erneut war der Europäische Gerichtshof zur Definition eines Gutscheins gefragt. Das schwedische Vorabentscheidungsersuchen betrifft ein Treueprogramm mit auf der Grundlage des Kaufpreises erworbenen Punkten, die in Verbindung mit einem künftigen Kauf später in einem „Punkteshop“ eingelöst werden können. Das Gericht entschied, dass Treuepunkte dieser Art keinen „Gutschein“ im Sinne von Artikel 30a der Mehrwertsteuerrichtlinie darstellen.
In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens der Republik Litauen entschieden, dass der Umtausch virtueller Währung („Spielgold“) eines Online-Videospiels in konventionelle Währungen nicht unter die Mehrwertsteuerbefreiung für Währungstransaktionen fällt und dass Gold auch keinen „Gutschein” darstellt. Daher unterliegt der gesamte Erlös aus dem Verkauf der Mehrwertsteuer.
Das in § 12 Absatz 2 Nr. 11 Umsatzsteuergesetz enthaltene Verbot der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für (Neben)Leistungen, die nicht unmittelbar der kurzfristigen Vermietung dienen, wie die Bereitstellung von Parkplätzen oder Fitness- und Wellnesseinrichtungen, der Zugang zum WLAN-Netzwerk des Hotels und die Bereitstellung eines Frühstücks, stehen grundsätzlich nicht im Widerspruch zu den einschlägigen Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie. Dies hat der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden, gleichzeitig aber unter anderem auf die Einhaltung des Grundsatzes der Neutralität verwiesen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. März 2026 den Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben ein gemeinsames Rahmenkonzept für die neue Rechtsform einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) vorgelegt. Der nachfolgende Beitrag stellt die neue Rechtsform vor.
Die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und dem Unionsrecht. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
In der heutigen dynamischen Wirtschaft und rasanten technologischen Entwicklung spielen Patente eine entscheidende Rolle für den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die Patentoptimierung und -monetarisierung verfolgen dabei vielfältige Ziele, die von der Identifikation wenig erfolgversprechender Patente bis hin zur gezielten Nutzung wertvoller Kernpatente reichen.
Der Europäische Gerichtshof hatte zu klären, ob Belgien dadurch gegen seine Umsetzungsverpflichtung verstoßen hat, dass es die Möglichkeit des Steuerabzugs nach Art. 8 Abs. 7 der Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD) nicht umgesetzt hat. Belgien wollte im Interesse eines stärkeren Schutzes seiner Steuerbemessungsgrundlage keinen solchen Abzug zulassen. Dies hielten die Europarichter in ihrem aktuellen Urteil für nicht zulässig.
Gemäß § 16 Abs. 1 GmbHG gilt als Gesellschafter einer GmbH nur, wer in der im Handelsre-gister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Die Gesellschafterliste dient somit der Legitimation des Gesellschafters. Außerdem ermöglicht § 16 Abs. 3 GmbHG unter be-stimmten Bedingungen den Erwerb eines Geschäftsanteils vom Nichtberechtigten, sofern dieser als Inhaber des Geschäftsanteils in der Gesellschafterliste eingetragen ist.
Für neue Gesellschafter ist es daher höchst unbefriedigend, wenn Registergerichte die Auf-nahme einer neuen Gesellschafterliste aufgrund von Zweifel am Gesellschafterwechsel er-heblich verzögern. Erfreulicherweise haben sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch das Oberlandesgericht Schleswig im vergangenen Jahr entsprechende Prüfungsrechte der Registergerich ...
Die auf der Ebene des Gesellschafters versäumte Besteuerung des durch § 17 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes fingierten Veräußerungsgewinns bei der verdeckten Einlage von Kapitalgesellschaftsanteilen ist keine Einkommensminderung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
§ 4 Abs. 2 Satz 3 des Umwandlungssteuergesetzes 2006 (UmwStG 2006) ermöglicht seinem unmissverständlichen Wortlaut nach die Anrechnung des Zeitraums der Zugehörigkeit des eingebrachten Wirtschaftsguts (nur), wenn die Dauer der Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen für die Besteuerung bedeutsam ist. Letzteres betrifft aber nicht die Situation des gewerbesteuerrechtlichen Schachtelprivilegs nach § 9 Nr. 2a Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes, weil dafür alleine der Beginn des Erhebungszeitraums, also ein Zeitpunkt und eben nicht ein Zeitraum, rechtsfolgenauslösend ist (Bestätigung der Senatsurteile vom 11.07.2023 - I R 21/20, BStBl II 2024, 413; vom 11.07.2023 - I R 36/20, BStBl II 2024, 419; vom 11.07.2023 - I R 40/20, BStBl II 2024, 434, und vom 11.07.2023 - I R 45/20, BStBl ...