Generalanwältin Juliane Kokott hat vergangene Woche ihre Schlussanträge vorgelegt zur Vereinbarkeit der polnischen Wegzugsbesteuerung mit den EU-Grundfreiheiten und dem allgemeinen Freizügigkeitsrecht. Der Fall könnte in Teilaspekten auch Auswirkungen auf die deutsche Regelung in § 6 Außensteuergesetz haben. Die deutsche Regierung hat jedenfalls eigene Stellungnahmen zu den Vorlagefragen abgegeben.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sein Schreiben vom 27. November 2013 (BStBl I S. 1615) zur steuerrechtlichen Behandlung des Erwerbs eigener Anteile mit Schreiben vom 16. Oktober 2026 geändert.
Das in Paris am 19. Mai 2026 unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung wird das geltende Doppelbesteuerungsabkommen vom 3. Juli 1995 durch ein modernes Abkommen ersetzen.
Am 15. Oktober 2026 hat das BMF ein weiteres Schreiben zur verpflichtenden E-Rechnung veröffentlicht. Für juristische Personen des öffentlichen Rechts sind einige wichtige Punkte dabei.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15. Oktober 2026 ein Schreiben mit ergänzenden Regelungen zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit aktuellem Beschluss dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit mit dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot vorgelegt. Zu klären ist, ob der Erweiterung der Steuerbegünstigung für Zweckbetriebe auf sog. Servicekörperschaften (= Gesellschaften, die Dienstleistungen gegen Vergütung in Kooperation mit einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft erbringen) der Charakter einer Beihilfe nach Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) zukommt. Des Weiteren hat der EuGH zu entscheiden, ob eine nicht dem beihilferechtlichen Durchführungsverbot unterfallende Altbeihilfe vorliegt, weil § 57 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) nur einer Regelung ähnelt, die schon vor d ...
Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Deutschland habe es versäumt, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs zu beseitigen. Diese ergibt sich aus der diskriminierenden steuerlichen Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien.
Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird am Mittwoch, den 11. November 2026 in zwei Verfahren zu den Landesgrundsteuermodellen Hamburg und Hessen mündlich verhandeln.
Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 den Gesetzentwurf für eine Zuckergetränkesteuer beschlossen, welcher die Gesundheitsrisiken durch übermäßigen Zuckerkonsum mindern und die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisieren soll. Die Steuer soll ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden.
Der Bundesfinanzhof hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob es unionsrechtlich zulässig ist, den guten Glauben des Steuerpflichtigen nicht bereits im Steuerfestsetzungsverfahren, sondern - so die behördliche Handhabung im Vorlagefall - erst in einem späteren, gesonderten Billigkeitsverfahren zu schützen. Das Gericht der EU (EuG), dem das Verfahren übertragen wurde, hat sich heute geäußert und entschieden, dass die betreffende EU-Regelung in der Tat der deutschen Praxis entgegensteht.
Ist der gemeine Wert des Anteils eines Kommanditisten am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft bei Anwendung des § 97 Abs. 1a Nr. 1 des Bewertungsgesetzes negativ, ist dieser Wert auch dann bei der Bewertung des Kommanditanteils für Zwecke der Schenkungsteuer zugrunde zu legen, wenn der Kommanditist seine Kommanditeinlage vollständig erbracht hat und er nicht nachschusspflichtig ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute mündlich verhandelt, ob die erbschaftsteuerliche Besserstellung von Unternehmensvermögen gegenüber Privatvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Urteil gibt es noch nicht, wohl aber aufschlussreiche Signale.
Teil 2: Wie die Deutsche Rentenversicherung den Status prüft, was eine Nachforderung kostet und warum der 30. Juni 2027 für Unternehmen mit Freelancer-Pools ein echter Stichtag ist.