Nach einer Aufspaltung nach dem Umwandlungsgesetz ist für Zwecke der Steuervergünstigung des § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes eine über fünf Jahre bestehende Beteiligung der aufgespaltenen Gesellschaft an einer abhängigen Gesellschaft der übernehmenden Gesellschaft als partieller Gesamtrechtsnachfolgerin zuzurechnen, wenn die Beteiligung an der abhängigen Gesellschaft Gegenstand des Aufspaltungs- und Übernahmevertrags war. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Mit der Heat Auction fördert die EU-Kommission aus dem Innovationsfonds die Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme. Prozesswärme ist der größte Energieverbrauch der europäischen Industrie: Sie macht 47 % des industriellen Energiebedarfs aus und wird noch zu rund 75 % durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe erzeugt. Die finalen Terms & Conditions der zweiten Runde (IF26 Heat Auction) wurden am 24. September 2026 veröffentlicht. Der Förderaufruf soll spätestens im Dezember 2026 veröffentlicht werden.
Insolvenzschuldner können Insolvenzverwaltervergütungen als Betriebsausgaben abziehen, soweit die Geschäftsführung des Insolvenzverwalters dazu dient, betriebliche Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners zu befriedigen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat. Im Fall der Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) kommt für den Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters beim Insolvenzschuldner die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht.
Ist die jüngste BGH-Entscheidung (3 StR 110/26) alter Wein in neuen Schläuchen oder doch mehr? Teil 1: Sind strafrechtliche Risiken – § 266a StGB (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen), § 263 StGB (Betrug) und § 370 AO (Steuerhinterziehung) – im Lichte der ergangenen Rechtsprechung betreffend die Scheinselbstständigkeit nun stärker in den Fokus gerückt? Eine Bestandsaufnahme
Das Finanzgericht (FG) Münster hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein steuerlicher Übernahmegewinn im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG bei einer Abwärtsverschmelzung zu einer organschaftlichen Minderabführung im Sinne des § 14 Abs. 4 KStG führt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO nicht gegen das Unionsrecht verstößt.
Die Bundesregierung plant mit dem Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, das Arbeitskräfte- und Wachstumspotential zu stärken. Die Reform umfasst Anpassungen bei Freibeträgen, Steuersätzen und weiteren steuerlichen Anreizen. Die 1. Lesung im Bundestag ist für den 8. Oktober 2026 vorgesehen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30. September 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen veröffentlicht.
Eine pauschale Zurückweisung des Sachverständigengutachtens im Sinne des § 198 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes unter Hinweis auf einen höheren Kaufpreis verletzt die Pflicht des Finanzgerichts zur Sachverhaltsaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO)) und zur Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Mit drei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass an Hotelgäste erbrachte Frühstücksleistungen sowie die Zugangsgewährung zu Fitness- und Wellnesseinrichtungen nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unterliegen, ohne dass hierin ein Verstoß gegen das Unionsrecht zu sehen ist.
Im Februar 2026 hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) das Urteil „Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej“ veröffentlicht. Demnach sollte eine Rechnung, die zwar nicht mehr im Zeitraum der Leistungsausführung, aber bis zur Abgabe der entsprechenden Mehrwertsteuererklärung erhalten wurde, noch für den Monat der Leistungsausführung zum Vorsteuerabzug berücksichtigt werden können. Hierauf wurde das EuG-Urteil dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, der die Sache zur Überprüfung annahm. Nun hat die Generalanwältin Juliane Kokott ihre Schlussanträge veröffentlicht.