Einer US-amerikanischen sogenannten S-Corporation, die in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) infolge der Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wie eine Personengesellschaft behandelt wird, aus deutscher Sicht aber eine Kapitalgesellschaft ist, steht als nutzungsberechtigter Gesellschaft für die Ausschüttungen einer deutschen Kapitalgesellschaft das sogenannte Schachtelprivileg nach Art. 10 Abs. 3 DBA-USA 1989/2008 zu, soweit die von der Gesellschaft bezogenen Einkünfte in den USA bei ihren in den USA ansässigen Gesellschaftern wie Einkünfte dort Ansässiger besteuert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit dieses im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zum Ruhen gebracht wurde. Dies hat der BFH mit Urteil vom 25.02.2026 (X K 2/25) entschieden.
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in den Streitjahren 2012 bis 2014 ein Flugzeug mit Einkunftserzielungsabsicht vermietet wurde und dementsprechend die entstandenen Verluste steuerlich zu berücksichtigen waren.
Ob ein anlässlich der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft gezahlter (Teil-)Betrag für die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit durch den veräußernden Gesellschafter den Einkünften aus § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder denjenigen aus § 19 EStG zuzuordnen ist, bestimmt sich danach, zu welcher Einkunftsart der engere wirtschaftliche Veranlassungszusammenhang besteht. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Aktivistische Aktionäre fordern Unternehmen in Deutschland zunehmend heraus – von Hedgefonds mit kurzfristigen Renditezielen bis zu ESG-orientierten Investoren. Das deutsche Aktienrecht gibt Minderheitsaktionären wirksame Instrumente an die Hand: Einberufung von Hauptversammlungen, Ergänzung der Tagesordnung, Sonderprüfungen. Für Vorstände und Aufsichtsräte bedeutet das: Wer vorbereitet ist, behält die Kontrolle über die eigene Agenda. Dieser Beitrag zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen, typische Strategien und konkrete Handlungsoptionen.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, die Rücknahme der zum 1. Mai 2024 auf Betreiben der Ampelkoalition vorgenommene Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26. Mai 2026 einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 an die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 12. Juni 2026 versendet. Die wesentlichen für Unternehmen bedeutsamen Rechtsänderungen sind nachfolgend für Sie zusammengefasst.
In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Handlungen des Schuldners, die mehrere Jahre zurückliegen und der Umstand, dass in dem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner ansässig ist, ein Gesetz besteht, das die Vollstreckung der betreffenden Forderung behindern kann, für die Feststellung der Dringlichkeit berücksichtigt werden können.
In einem Vorabentscheidungsersuchen aus Litauen ist der Europäische Gerichtshof mit der Frage des Missbrauchs der Quellensteuerbefreiung auf Dividendenausschüttung an eine in Zypern ansässige Muttergesellschaft befasst. Die Generalanwältin vertritt in ihren Schlussanträgen unter anderem die Auffassung, dass eine missbräuchliche Gestaltung auch dann vorliegen kann, wenn die Muttergesellschaft im EU-Ausland tatsächlich wirtschaftlich tätig ist und nicht "rein künstlich" operiert aber im Wege einer unangemessenen Gestaltung agiert.
Das Einfrieren von Geldern und wirtschaftliche Ressourcen, die über Trust-Strukturen indirekt mit Personen verbunden sind, die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union angesichts der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine unterliegen, ist nach den heutigen drei Urteilen des Europäischen Gerichtshofes mit dem Unionsrecht vereinbar.
Die Koalitionsfraktionen haben einen neuen Anlauf für den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht unternommen.
Die Europäische Kommission hat am 9. Dezember 2025 keine Einwände gegen einen direkten Zuschuss Deutschlands und des Saarlands an die Vetter Pharma‑Fertigung GmbH & Co. KG (nachfolgend „Vetter“) erhoben. Die Beihilfe beträgt 46,95 Mio. Euro und unterstützt die Errichtung eines neuen Standorts zur aseptischen Abfüllung von injizierbaren Arzneimitteln in Vials und Spritzen in Saarlouis. Die beihilfefähigen Investitionskosten liegen bei 800 Mio. Euro. Der Standort soll bis 2038 rund 1.200 direkte Arbeitsplätze schaffen.
In zwei verbundenen Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hat das Gericht der EU entschieden, dass es sich bei einem Erwerb von Tabakwaren durch eine Privatperson in einem Mitgliedstaat zur unentgeltlichen Weitergabe an einen Dritten in einem anderen Mitgliedstaat nicht um einen von der Tabaksteuer befreiten „Eigenbedarf“ handelt. Der Begriff „Eigenbedarf“ könne im Licht des Ziels der Bekämpfung von Steuermissbrauch den Erwerb von Tabakwaren durch eine Privatperson zur unentgeltlichen Weitergabe an einen Dritten nicht einschließen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren aufgrund mündlicher Verhandlung am 22.04.2026 heute entschieden, dass er die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (LGrStG BW) zur Bewertung von Grundstücken, die im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, nicht für verfassungswidrig hält.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11. Mai 2026 ein Schreiben veröffentlicht, mit dem das BMF-Schreiben vom 12. Mai 2014 (BStBl I 2014, 860) zur verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft und Zufluss von Gehaltsbestandsteilen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft aufgehoben wird.
Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des Sechsjahreszeitraums im Sinne von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG von einer personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die Bildung einer § 6b-Rücklage unschädlich. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden.