Herzlich Willkommen zur vierhundertachtzehnten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In der heutigen Ausgabe beschäftigen wir uns mit dem KRITIS-Dachgesetz, das die physische Resilienz kritischer Anlagen stärken soll und mit dem der Gesetzgeber auf eine sich deutlich verschärfende Bedrohungslage reagiert.
Die Bundesregierung hat angekündigt, mitbestimmungsrechtliche Gestaltungen mit arbeitnehmerlos gegründeten Europäischen Gesellschaften (Societas Europaea – SE) einzuschränken. Unternehmen, die derzeit eine SE-Struktur planen oder vorbereiten, sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und bestehende Handlungsoptionen frühzeitig prüfen. Noch sind allerdings weder ein Gesetzentwurf noch konkrete Umsetzungs- oder Übergangsregelungen bekannt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26. Mai 2026 einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 an die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 12. Juni 2026 versendet. Die wesentlichen für Unternehmen bedeutsamen Rechtsänderungen sind nachfolgend für Sie zusammengefasst.
In einem aktuell veröffentlichten Beschluss hat der Bundesfinanzhof den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Vorabentscheidung zur Frage ersucht, ob eine ferngesteuerte technische Trocknungsanlage im Inland eine „feste Niederlassung“ im Sinne der Mehrwertsteuersystemrichtlinie darstellt, wenn eigenes Personal fehlt und stattdessen Subunternehmer vor Ort tätig sind.
Die Regelungen zur Mindestbesteuerung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. vom 22.12.2003, § 10a Satz 1 und 2 GewStG i.d.F. vom 23.12.2003 sind nach den Maßgaben des BVerfG-Beschlusses vom 23.07.2025 - 2 BvL 19/14 für bilanzierende Körperschaftsteuersubjekte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Soweit es infolge der Mindestbesteuerung zu Definitiveffekten aufgrund von bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekten kommt, sind Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 der Abgabenordnung ernsthaft zu erwägen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Familienheim kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) im Erbfall steuerfrei von einem Elternteil auf ein Kind übergehen, wenn der Elternteil vor dem Tod dort selbst gewohnt hat, das Kind nach dem Tod unverzüglich einzieht und die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Dass auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück der Steuerbefreiung unterliegen kann, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Als steuerbegünstigtes Grundstück ist die wirtschaftliche Einheit von Grundstücksflächen anzusehen, die für das Erbschaftsteuerverfahren bindend festgestellt wird.
§ 4i Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verlangt nicht, dass die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage in dem anderen Staat bei dem gleichen Steuersubjekt eintritt, dem im Inland grundsätzlich der Sonderbetriebsausgabenabzug zusteht. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. März 2026 den Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) veröffentlicht.
Die öffentliche Hand steht vor der Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, Sozial- und Gesundheitsleistungen zu sichern, Beschäftigung und Weiterbildung zu fördern und die Energiewende sozial verträglich zu gestalten. Häufig erbringt sie diese Leistungen nicht selbst, sondern finanziert öffentliche Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder private Anbieter.
Ein sozialer Zweck schließt eine staatliche Beihilfe jedoch nicht aus. Erhält ein Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil aus öffentlichen Mitteln, kann Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anwendbar sein. Die Europäische Kommission hat hierzu am 27. Juli 2026 die Guidance on State aid measures for social support and social investments veröffentlicht (nachfolgend: „Guidance“). Si ...
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 7. August 2026 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“ veröffentlicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass für eine Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil – unabhängig davon, ob es sich um eine typische oder atypische Unterbeteiligung handelt – die Besteuerungsgrundlagen nicht gesondert und einheitlich festzustellen sind.
Mit einem heute veröffentlichten Beschluss vom 20. Mai 2026 hat der BFH im Revisionsverfahren X R 27/22 ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die Vereinbarkeit der Besteuerung von 5% des Übernahmegewinns als nichtabziehbare Betriebsausgaben (§ 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 8b Abs. 3 Satz 1 und 2 KStG) mit Art. 7 der Fusionsrichtlinie 2009/133/EG gerichtet.