Koalitionsparteien stellen weiteres Maßnahmenpaket vor
Die Koalitionsparteien haben im Anschluss an ihre Ausschusssitzung am 04. September 2022 ein weiteres Maßnahmenpaket (sog. Drittes Entlastungspaket) vorgestellt.
Das Paket sieht ein Bündel an Maßnahmen vor, die teilweise bisher nur in Grundzügen umrissen werden. Es bleibt abzuwarten, wie die jeweilige Ausgestaltung im Detail erfolgen soll.
Einige der enthaltenen Maßnahmen sind bereits im Vorfeld angekündigt worden.
Geplant sind u.a. folgende steuerliche Maßnahmen:
- Abbau der kalten Progression (die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz hatte das BMF bereits am 10. August 2022 vorgestellt, siehe unseren Blogbeitrag)
- für Einmalzahlungen im Rahmen der sog. konzertierten Aktion wird eine Steuerbefreiung bis zu einem Betrag von 3.000 € in Aussicht gestellt
- die Absenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf den ermäßigten Satz von 7% soll verlängert werden
- mit der Einführung der globalen Mindeststeuer soll bereits jetzt national begonnen werden
- die volle steuerliche Abziehbarkeit von Rentenbeiträgen soll um zwei Jahre auf den 01. Januar 2023 vorgezogen werden
- die Umsatzsteuer auf Gas soll zeitlich befristet bis zum 31. März 2024 vom Regelsteuersatz auf den ermäßigten Steuersatz reduziert werden (dies war bereits am 19. August 2022 angekündigt worden, siehe unseren Blogbeitrag)
- die Home-Office-Pauschale soll entfristet und verbessert werden
- Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 € (Bestandteil des JStG 2022, siehe unseren Blogbeitrag)
Die Maßnahmen sollen u.a. durch die "teilweise Abschöpfung von Zufallsgewinnen" von Energieunternehmen finanziert werden. Dies soll auf europäischer Ebene erfolgen. Falls eine zeitnahe Umsetzung auf europäischer Ebene nicht möglich sein sollte, ist eine nationale Umsetzung geplant.
Fundstelle