Workforce Transformation Newsletter, Ausgabe 6, November 2023
Aktuelle Entwicklungen im Personalwesen
- Wegfall von Hinzuverdienstgrenzen auch bei frühzeitigem Rentenbezug. Ein Beitrag zur Fachkräftesicherung?
- Was hält das Zukunftsfinanzierungsgesetz für die Lohnsteuer im Rahmen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung der §§ 3 Nr. 39, 19a EStG bereit?
- UPDATE zur Berücksichtigung von „No-Show“-Kosten als Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen
- Besteuerung von Aktienoptionen im Fall des Ansässigkeitswechsels
- Stiller Gesellschafter am Unternehmen des Arbeitgebenden – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Was bringt das Wachstumschancengesetz für die Lohnsteuer?
- Vom Feuerwehreinsatz zur Transformation: Innovative HR Managed Services im Fokus
Hier finden Sie unseren Workforce Transformation Newsletter, Ausgabe 6, November 2023 mit folgendem Inhalt:
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Wegfall von Hinzuverdienstgrenzen auch bei frühzeitigem Rentenbezug. Ein Beitrag zur Fachkräftesicherung?
Wer das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht, kann ein Erwerbseinkommen in unbegrenzter Höhe beziehen. Eine Anrechnung auf die Rente erfolgt nicht. Das ermöglicht neue Chancen, Fachkräfte im Unternehmen zu halten.
Lohnsteuer
Was hält das Zukunftsfinanzierungsgesetz für die Lohnsteuer im Rahmen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung der §§ 3 Nr. 39, 19a EStG bereit?
Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Es ist gegenüber dem Regierungsentwurf auch im Bereich der Lohnsteuer an einigen Stellen geändert und ergänzt worden. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 24.11.2023 zugestimmt und es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und danach verkündet werden.
UPDATE zur Berücksichtigung von „No-Show“-Kosten als Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen
Die betrieblichen Weihnachtsfeiern stehen vor der Tür – die Planungen laufen bereits. Damit nach der Feier kein unangenehmes Kostenerwachen droht, sind bei der Kalkulation auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Teilnahme an diesen Feiern stellt für die Arbeitnehmenden nämlich grundsätzlich Arbeitslohn dar. Ob sich die entsprechenden Gesamtkosten zur Arbeitslohnermittlung auf die angemeldeten oder die teilnehmenden Arbeitnehmenden verteilen, wurde höchstrichterlich mit Blick auf Betriebsveranstaltungen diskutiert und nun entschieden.
Besteuerung von Aktienoptionen im Fall des Ansässigkeitswechsels
Sie beschäftigen international tätige Arbeitnehmende und vergüten diese mit Aktienoptionen oder anderen Long-Term Incentives? Dann sollten Sie bei der Besteuerung dieser Vergütungen die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.12.2022, I R 11/20 im Blick haben.
Stiller Gesellschafter am Unternehmen des Arbeitgebenden – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Einkünfte aus Kapitalvermögen
Vor dem FG Baden-Württemberg war strittig, ob Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung eines Arbeitnehmenden steuerpflichtigen Arbeitslohn oder Kapitaleinkünfte darstellen. Dem Urteil zufolge ist dies grundsätzlich im Wege einer Gesamtschau unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.
Was bringt das Wachstumschancengesetz für die Lohnsteuer?
Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Es ist gegenüber dem Regierungsentwurf auch im Bereich der Lohnsteuer an einigen Stellen geändert und ergänzt worden. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 24.11.2023 nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2024 ist somit nicht sicher.
HR Strategy, Systems, Processes, Compliance & Managed Service
Vom Feuerwehreinsatz zur Transformation: Innovative HR Managed Services im Fokus
Der fortschreitende Fachkräftemangel ist zwar kein neues Phänomen, doch beschäftigt er die Unternehmen heute mehr denn je. Insbesondere während Transformationsprozessen sind personelle Ressourcen knapp und Digitalisierungsbedarfe hoch. HR Managed Services ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren, während wir Ihre Personalabteilung effizient und professionell unterstützen. Wir krempeln die Ärmel hoch und kümmern uns um Aufgaben entlang des gesamten HR-Lebenszyklusses, vom Recruiting über Onboarding, der Übernahme operativer Aufgaben wie der Entgeltabrechnung bis hin zur Wahrnehmung von Rollen im HR-Management.
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