BMF: Entwurf eines Schreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14. Juni 2024 ein Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht.

Hintergrund

Ab dem 1. Januar 2025 wird - begleitet von Übergangsvorschriften - bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein. Das BMF plant, in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben hierzu zu veröffentlichen. Der Entwurf wurde am 13. Juni 2024 den Verbänden mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt. Aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die Wirtschaft wird der Entwurf bereits in diesem Stadium zu Informationszwecken allgemein veröffentlicht. Eine Stellungnahme hierzu kann ggf. über die Verbände erfolgen. Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreiben ist für den Beginn des IV. Quartals 2024 geplant.

Inhalt des Schreibens

I. Allgemeines

II. Aktuelle Rechtslage und Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz

1. Rechtslage bis zum 31. Dezember 2024

2. Neuregelungen zur obligatorischen elektronischen Rechnung durch das Wachstumschancengesetz

2.1 Rechnungsarten ab dem 1. Januar 2025

2.2 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

2.3 Zulässige Formate einer E-Rechnung

3. Besondere Fragen

3.1   Umfang einer E-Rechnung

3.2. Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen

3.3 Verträge als Rechnung

3.4 Berichtigung

3.5 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

4. E-Rechnung und Vorsteuerabzug

5. Aufbewahrung

III. Übergangsregelungen

IV. Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

V. Anwendungsregelung

Fundstelle

Entwurf eines BMF-Schreibens vom 13. Juni 2024, III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007.

Einen kurzen englischen Beitrag zum BMF-Entwurfsschreiben finden Sie hier.

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