Update: steuern + recht newsflash - 9. September 2025

Kabinett beschließt den Regierungsentwurf für das Mindeststeueranpassungsgesetz

Am 3. September hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes (MinStG-E) vom 21. August 2025 beschlossen. Nachfolgend sind die wesentlichen inhaltlichen Änderungen gegenüber dem vorangegangenen Referentenentwurf vom 6. August 2025 (siehe Newsflash vom 8. August 2025) dargestellt. 

Newsflash_Regierungsentwurf MinStAnpG.pdf

Update (13. November 2025)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen“ (21/186521/246721/2669 Nr. 24) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/2751) angenommen.

Der der Finanzausschuss hatte die folgenden Änderungen am Gesetzentwurf empfohlen:
– Präzisierung der Aufgaben des BZSt;
– Änderung des EU-Amtshilfegesetzes;
– Keine Anpassung des Kürzungsbetrags nach § 11 Außensteuergesetz;
– Klarstellende Regelung bei der Wegzugsbesteuerung zu substantiellen Gewinnausschüttungen in Rückkehrerfällen;
– Technische Anpassung der Anwendungsregelung in § 21 Absatz 9 AStG –neu –;
– Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf.

Fundstelle

Bundestag online vom 13. November 2025.

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