Update: steuern + recht newsflash - 9. September 2025
Kabinett beschließt den Regierungsentwurf für das Mindeststeueranpassungsgesetz
Am 3. September hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes (MinStG-E) vom 21. August 2025 beschlossen. Nachfolgend sind die wesentlichen inhaltlichen Änderungen gegenüber dem vorangegangenen Referentenentwurf vom 6. August 2025 (siehe Newsflash vom 8. August 2025) dargestellt.
Newsflash_Regierungsentwurf MinStAnpG.pdf
Update (13. November 2025)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen“ (21/1865, 21/2467, 21/2669 Nr. 24) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/2751) angenommen.
Der der Finanzausschuss hatte die folgenden Änderungen am Gesetzentwurf empfohlen:
– Präzisierung der Aufgaben des BZSt;
– Änderung des EU-Amtshilfegesetzes;
– Keine Anpassung des Kürzungsbetrags nach § 11 Außensteuergesetz;
– Klarstellende Regelung bei der Wegzugsbesteuerung zu substantiellen Gewinnausschüttungen in Rückkehrerfällen;
– Technische Anpassung der Anwendungsregelung in § 21 Absatz 9 AStG –neu –;
– Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf.
Fundstelle
Bundestag online vom 13. November 2025.


