Zwischen Transparenz und Nachhaltigkeit: Die ESG Säule III Offenlegungsstudie

Transparenz als Schlüssel zur nachhaltigen Entwicklung?

Neue ESG-Anforderungen gemäß Artikel 449a CRR verpflichten große kapitalmarktorientierte Institute dazu zum Stichtag 31. Dezember 2022, erstmals Informationen zum Umgang mit ESG-Risiken offenzulegen. Doch tragen die offengelegten Informationen wirklich zu einer nachhaltigen Entwicklung bei und vor welchen Herausforderungen stehen die Institute? Unsere ESG-Säule lll Offenlegungsstudie gibt einen tiefen Einblick in die aktuellen Transparenzdefizite und Potenziale für künftige Offenlegungen. Tauchen Sie ein in die Welt der ESG-Offenlegung und erfahren Sie mehr über den aktuellen Umsetzungsstand ausgewählter europäischer Kreditinstitute.

ESG als wichtiger Bestandteil im Bankenaufsichtsrecht

Die heutige Finanzwelt steht vor der Herausforderung, nicht nur wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, sondern auch verantwortungsbewusst zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Dabei sind die Institute nicht nur Vermittler von Kapital, sondern auch Beeinflusser von Geschäftspraktiken, die einen direkten Einfluss auf die Umwelt und die Gesellschaft haben. Für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft werden Risiken in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) stärker in den Aufsichtsrahmen der EU einbezogen und finden Berücksichtigung in allen drei Säulen.

Artikel 449a CRR verpflichtet Finanzinstitute dazu, ESG-Risiken offenzulegen, um die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit messbar und vergleichbar zu machen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, hat die European Banking Authority (EBA) technische Durchführungsstandards (ITS) entwickelt. Diese Standards sollen sicherstellen, dass Institute umfassende Informationen zu ESG-Risiken offenlegen. Die Offenlegungspflichten sind im ersten Jahr jährlich (erstmals zum Stichtag 31. Dezember 2022), und anschließend in einem halbjährlichen Turnus anzuwenden.

25 europäische Institute im Fokus der Untersuchung

Die vorliegende Studie befasst sich mit der Umsetzung der Offenlegungsanforderungen von ESG-Risiken gemäß Artikel 449a CRR in Verbindung mit der DVO (EU) 2022/2453 von 25 europäischen Instituten. Hierfür wurde ein standardisiertes Set von 102 Fragen entwickelt, um sieben Schlüsselbereiche zu analysieren:

  • Qualitative Offenlegung: basierend auf den Vorgaben des European Sustainability Reporting Standards für Sozial- und Governance Risiken,
  • Angewandte Methoden und Herangehensweisen,
  • Effektivität der Validierung und Cross-Checks,
  • Integration von Informationen aus Säule I und Säule II,
  • Analyse der freiwilligen Offenlegungen,
  • Benchmarking der Berichte und
  • Bewertung der genutzten Datenquellen.

Diese umfassende Analyse liefert nicht nur wertvolle Erkenntnisse über den aktuellen Umsetzungsstand, sondern ermöglicht es, Empfehlungen und Best Practices zu entwickeln, um somit die Qualität und Vergleichbarkeit der Offenlegung der europäischen Kreditinstitute weiter zu stärken.

Transparenzdefizite trotz beträchtlicher Fortschritte

Trotz der erkennbaren Bemühungen der untersuchten Institute, sich zu engagieren und den Vorgaben der Aufsichtsbehörden zu genügen, sind zahlreiche Diskrepanzen erkennbar.

Hierbei lassen sich drei unterschiedliche Kategorien feststellen:

  • Formatfehler durch die Abweichung von der Formatvorlage,
  • Unvollständiger Inhalt aufgrund der Nicht-Offenlegung geforderter Informationen sowie
  • Inkonsistenzen in und zwischen den Meldebögen.

Insbesondere Institute, die qualitative Angaben in einem übergreifenden vorgelagerten Abschnitt konsolidieren oder diese lediglich im Abschnitt zu Umweltrisiken nennen, weisen erhebliche Diskrepanzen in Transparenz und Vergleichbarkeit auf.

Kritische Analyse und Optimierungsbedarf der verwendeten Methoden

Die Ermittlung physischer Risiken leidet unter einer unzureichenden geografischen Verteilung und Länderzuordnung von Risikopositionen, was zu erheblichen Unterschieden und breiten Spannen in den Risikodaten führt. Die fehlenden geographischen Informationen erschweren die genaue Risikobewertung und können zu verzerrten Einschätzungen führen. Kritik richtet sich auch an die Verwendung der PCAF-Methodik (Partnership for Carbon Accounting Financials) zur Schätzung von Energieausweisen (EPC-Labels). Da PCAF auf Treibhausgasemissionen im Finanzsektor abzielt, wirft ihre Anwendung zur Ermittlung von EPC-Labels Fragen auf. Ungenauigkeiten könnten die Bewertung der Umweltauswirkungen verfälschen und die Vergleichbarkeit von Berichten beeinträchtigen, besonders da viele Energieausweise auf Schätzungen basieren.

Potenziale für künftige Offenlegungen qualitativer Angaben

Die separate Darstellung qualitativer Angaben der Dimensionen E, S und G hat sich für den Leser aufschlussreicher erwiesen, zugleich einzelne allgemeingültige Teilaspekte, wie Ziele, Strategie und Verantwortlichkeiten, übergreifend für alle drei Dimensionen angegeben wurden. Außerdem sollte die Veröffentlichung entweder als Freitext oder gemäß der ITS-Struktur in Tabellenform erfolgen. Diesbezüglich haben wir im Rahmen der Studie ein erhebliches Potenzial für die zukünftige qualitative Offenlegung von Unternehmensführungsrisiken (Tabelle 3) festgestellt, das bisher noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Eine (effiziente Beschreibung der Unternehmensführungsrisiken) verbesserte Offenlegung in diesem Bereich führt zu einem besseren Verständnis der Governance-Praktiken und -Strukturen der Institute, schafft Transparenz und ermöglicht den Stakeholdern, ein umfassenderes Bild der Unternehmensführung zu erhalten.

Handlungsempfehlungen zum Umgang mit quantitativen Daten

Bei der Offenlegung der quantitativen Meldebögen ist es regulatorisch vorgesehen, das vorgegebene Format einzuhalten und alle erforderlichen Informationen vollständig anzugeben. Falls bestimmte Daten nicht offengelegt werden, weil z.B. die Information zu einem späteren Stichtag erst meldepflichtig ist, dann sind detaillierte qualitative Angaben inkl. der Gründe für die Nicht-Offenlegung vorzulegen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, die qualitativen Informationen zu den einzelnen Meldebögen weiter auszubauen. Dazu sollte insbesondere auf den Ursprung der Daten sowie die verwendeten Methoden Bezug genommen werden. Um aufsichtsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, müssen sämtliche geforderte Meldebögen ausgefüllt und offengelegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass für die Offenlegung künftiger Stichtage, ergänzend zu den aktuellen Anforderungen, weitere Meldebögen offenzulegen sind. Die zu erhebenden Daten für die quantitative Offenlegung in der Säule III werden ebenso im Risikomanagement, also in Säule II der Institute benötigt. Die Daten dienen u.a. dazu, ESG-Faktoren in Szenarioanalysen sowie in der internen Risikoermittlung und -limitierung der Institute zu verankern.

In Richtung nachhaltiger Zukunft

Die Europäische Union und ihre Aufsichtsbehörden möchten nicht nur die Offenlegungsstandards erweitern, sondern auch sicherstellen, dass der Finanzsektor seinen Beitrag zu den Klimazielen und der Förderung der Nachhaltigkeit leistet. Banken, die unter die CRR fallen, sollten sich auf ein dynamisches regulatorisches Umfeld einstellen und die neuesten Entwicklungen im Auge behalten.

Gemäß der CRR lll werden ab 2025 die Anforderungen zur Offenlegung von ESG-Risiken auf alle CRR-Institute ausgeweitet. Diese Erweiterung wird nicht allein auf große kapitalmarktorientierte Institute beschränkt sein, sondern wird vielmehr sämtliche Institute umfassen, die der Regulierung der CRR unterliegen.

Schlusswort

Seien Sie gespannt auf weitere Handlungsempfehlungen sowie umfassende Analysen aller Tabellen und Meldebögen und tauchen Sie mit der neuen PwC-Studie in die Welt der ESG-Offenlegung ein. Um einen breiteren Leserkreis zu erreichen und die Erkenntnisse einem internationalen Publikum zugänglich zu machen, wird die englische Version der Studie wird in Kürze veröffentlicht und auf unserer Landingpage zur Verfügung gestellt.

In einer Zeit, in der sich die regulatorischen Vorgaben im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung stetig weiterentwickelten, stehen wir schon in den Startlöchern, um im kommenden Jahr mit der Einführung der Green Asset Ratio erneut eine umfassende Studie durchzuführen. Die gewonnenen Erkenntnisse aus diesem Jahr dienen uns als Katalysator, um die Studie weiter zu verfeinern und Ihnen noch tiefere Einblicke in die Welt der ESG-Offenlegung zu ermöglichen.

Als PwC sind wir stolz darauf, nicht nur Einblicke zu liefern, sondern auch Ihr vertrauenswürdiger Partner zu sein, um alle Institute auf diesem wichtigen Weg zur ESG-Offenlegung bestmöglich zu unterstützen und zu beraten.

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Martin Weirich

Martin Weirich

Partner
Frankfurt am Main

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