Final Report der ESAs zum SFDR RTS: Erhebliche Anpassungsaufwände für Finanzdienstleistungsinstitute

Durch den Abschlussbericht des SFDR RTS definieren die ESAs eine Vielzahl an Anpassungen und Neuerungen an den bestehenden Offenlegungsanforderungen.

Die Umsetzung dieser Anforderungen birgt unterschiedlich hohen Aufwand für die einzelnen Business Units eines Finanzdienstleistungsinstituts. Um welche Anpassungen und Neuerungen es sich handelt und wie hoch der Umsetzungsaufwand je Themenschwerpunkt eingewertet wurde, erfahren Sie hier.

Die ESAs haben mit ihrem Abschlussbericht zur Konsultation des SFDR RTS vom 4. Dezember 2023 eine Vielzahl an Änderungen und Neuerungen insbesondere zu PAIs, Produkten mit Treibhausgasreduktionszielen und Produkt-Offenlegungen vorgeschlagen. Dabei sind weitreichende Auswirkungen für Finanzdienstleistungsinstitute erkennbar und diverse Business Units betroffen.

Im Rahmen eines Impact Assessments hat PwC die Beteiligung der Business Units (wenige, mittel, viele) und die Auswirkungen auf Finanzdienstleistungsinstitute (niedrig, mittel, hoch) je Themenschwerpunkt analysiert. Die jeweilige Einwertung ist dem Ende eines jeden Kapitels zu entnehmen und bietet Ihnen einen Überblick über die bevorstehenden Anpassungsaufwände.

Regulatorischer Hintergrund

Im April 2022 erhielten die ESAs von der EU-Kommission das Mandat verschiedene Aspekte des SFDR RTS zu überprüfen. Dieses Mandat umfasste u.a. die Offenlegung von PAIs und die Integration von Offenlegungspflichten für die Treibhausgasreduktionsziele von Finanzprodukten. 

Nach einer Konsultationsphase von April bis Juli 2023 veröffentlichten die ESAs am 4. Dezember 2023 den Abschlussbericht mit einem überarbeiteten Entwurf der SFDR RTS. Aktuell befindet sich der Abschlussbericht in der Überprüfung durch die EU-Kommission. Eine im März 2024 erwartete Entscheidung durch die EU-Kommission wurde nicht getroffen. Des Weiteren gibt es keine Kommunikation zu potenziellen nächsten Schritten oder eine spezifischere Zeitleiste. 

Wesentliche Änderungen 

Die Überarbeitung des SFDR RTS umfasst insbesondere die folgenden drei wesentlichen Änderungen und Neuerungen:

  • Änderung an den PAI-Indikatoren und dem zugehörigen Rahmenwerk und Einführung weiterer Indikatoren
  • Neue Anforderungen für Produkte mit Treibhausgasemissionszielen
  • Umfangreiche Anpassungen der Anforderungen an die Produktoffenlegungen 

Die Anpassungen sind sowohl inhaltlicher, methodischer als auch grafischer Natur. Die Änderungsvorschläge beziehen eine Vielzahl der bereits veröffentlichten Klarstellungen aus den Q&As der ESMA mit ein. Zudem wird durch Anpassungen am Rahmenwerk der PAIs die Konsistenz mit der CSRD unterstützt. 

Neben den per Mandat angewiesenen Änderungen und den weitreichenden Anpassungen der Templates wurden folgende weitere wesentliche Neuerungen integriert:

  • Ausrichtung der Offenlegung auf Maschinenlesbarkeit
  • Spezielle Offenlegungsanforderungen für Produkte mit Anlageoptionen
  • Einführung einer standardisierten Berechnungslogik für nachhaltige Investitionen gemäß SFDR
  • Einführung von quantitativen Schwellenwerten und Kriterien bei der DNSH-Prüfung

Änderung an den PAI-Indikatoren und dem zugehörigen Rahmenwerk und Einführung weiterer Indikatoren

Um die Lücke in der sozialen Berichterstattung zu schließen, wurden neue soziale PAI-Indikatoren, darunter drei verpflichtende und acht freiwillige soziale PAI-Indikatoren eingeführt.

Zur Ausweitung der Konsistenz zwischen CSRD und PAI-Offenlegung wurden Definitionen und Formeln der neuen sozialen PAI-Indikatoren sowie bestehender PAI-Indikatoren, wenn sinnvoll, an die ESRS angeglichen. Dies könnte sich positiv auf die Datenqualität und -verfügbarkeit auswirken.

Auch am Rahmenwerk der PAIs wurden wesentliche Änderungen vorgenommen. Die Berechnungsgrundlage der PAI-Indikatoren soll im Nenner weiterhin „alle Investitionen“ umfassen und nicht auf Basis aller „relevanten Investitionen“ berechnet werden. Für jeden PAI-Indikator ist der Anteil direkt erhaltener und geschätzter Informationen in der Spalte „Erklärungen“ offenzulegen. Berichtet das Zielinvestment über die Wertschöpfungskette oder sind die Informationen zur Wertschöpfungskette leicht verfügbar, müssen diese in die PAI-Berechnung einbezogen werden. Derivate sollen gemäß der Umrechnungsmethode aus der AIFMD in die Berechnung der PAI-Indikatoren aufgenommen werden. 

Diese Anpassungen münden in einer mittleren Betroffenheit der Business Units ESG Daten/Strategien, Reporting und IT. Die Auswirkungen der Neuerungen an den PAI-Indikatoren, Berechnungslogiken und -methodiken lassen sich als mittel bis hoch einwerten. Von diesen Anpassungen sind alle Finanzdienstleistungsinstitute betroffen, die den „Comply“-Ansatz im PAI-Statement verfolgen, PAIs auf Produktebene berücksichtigen und/oder PAI-basierte DNSH-Prüfung durchführen.

Neue Anforderungen für Produkte mit Treibhausgasemissionszielen

Zu Produkten, die Treibhausgasreduktionsziele verfolgen, müssen spezifische Informationen zum Reduktionsansatz und den jeweiligen Zielen über alle drei Produktoffenlegungen veröffentlicht werden. Dabei müssen die Reduktionsziele in Bezug auf die finanzierten Treibhausgasemissionen1 auf der Grundlage aller relevanten Investitionen festgelegt werden. Die ausführlichsten Informationen werden auf der Website gefordert.

Eine Reduktionsstrategie kann diverse Ansätze verfolgen. Ein Beispiel ist die Portfolioumschichtung, bei der Vermögenswerte mit hohen THG-Emissionen veräußert und Anlagen mit vergleichsweisen geringen Emissionen getätigt werden. Die Reduktionsziele sind gemäß den Berechnungsmethoden für die finanzierte Treibhausgasintensität und inkl. entsprechendem Zieldatum offenzulegen.

Eine vereinfachte Offenlegung ist bei Produkten möglich, die eine EU-Klima-Benchmark wie Climate Transition Benchmarks (CTB) oder Paris-Aligned Bechmarks (PAB) passiv verfolgen. Hierbei ist eine Zusammenfassung der ESG-Faktoren, die in die Benchmark einfließen, und ein Hyperlink zur Benchmark-Methode ausreichend.

Die Anforderungen der „THG Reduktionsziele“ betreffen viele Business Units wie Produkt-Offenlegung, Produktmanagement, ESG Daten/Strategien und IT. Alle Anforderungen sind neu, weshalb nicht auf bestehende quantitative und qualitative Informationen zurückgegriffen werden kann. Die Auswirkungen werden daher als hoch eingestuft.

Umfangreiche Anpassungen der Anforderungen an die Produktoffenlegungen

Im Rahmen der Produktoffenlegung (vorvertraglichen Informationen, regelmäßigen Berichte, Website-Offenlegungen) hat eine umfangreiche Überarbeitung der Anforderungen und Templates stattgefunden. 

Innerhalb der vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten wurden insbesondere folgende inhaltliche Anpassungen vorgenommen:

  • Einführung des Dashboards als Titelseite
  • Entfernung des Baumdiagramms zur Investmentallokation
  • Tiefergehende Offenlegung zur guten Unternehmensführung
  • Erweiterte Informationen zur Verwendung von nachhaltigen Investitionen
  • Sektion zu Treibhausgasreduktionszielen 

Informationen und Fragen wurden umorganisiert, Formulierungen angepasst und teilweise konsolidiert, um Redundanzen zu vermeiden. Zusätzlich wurden grafische Anpassungen vorgenommen. Beispielsweise wurde „Grün“ als Farbe entfernt und die Dokumente für den elektronischen Versand umgearbeitet. 

Für Produkte mit Investmentoptionen wurden neue Vorlagen für ein Dashboard mit erweiterten Informationen eingeführt. Je Investmentoption sind zusätzlich Angaben zu Charakteristika und Quoten zu tätigen. Es ist erlaubt, die Informationen über einen Hyperlink in der Website-Offenlegung des Produkts zur Verfügung zu stellen.

Auch auf der Produktwebsite ist das neue Dashboard in die Zusammenfassung einzufügen. Neben den neuen und ausführlichen Angaben bei Produkten mit Treibhausgasreduktionszielen gibt es keine wesentlichen Neuerungen innerhalb der Website-Offenlegungen.

Die Neuerungen und Anpassungen zum Themenschwerpunkt „Produktoffenlegungen“ betreffen ebenfalls eine Vielzahl an Business Units wie Reporting, Operation Management, Records Management, ESG-Daten und IT. Die Auswirkung der Anpassung von Layout und Inhalt wird insgesamt als mittel eingewertet, wobei dieser stark vom Automatisierungsgrad des Offenlegungsprozesses abhängig ist. 

Fazit

Die Neuerungen im Abschlussbericht des SFDR RTS bedeuten erhebliche Anpassungsaufwände für Finanzdienstleistungsinstitute. Die Anpassungen sind vielschichtig und es bedarf einer engen Abstimmung zwischen verschiedenen Stakeholdern. 

Finanzdienstleistungsinstitute sollten daher schon jetzt hinterfragen, welche Auswirkungen die geplanten Anpassungen auf Ihr Institut haben und ob Sie auf die anstehenden Änderungen vorbereitet sind. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unseren SFDR Health Check. Innerhalb des SFDR Health Check überprüfen wir neben der Auswirkungsanalyse zu den geplanten Anpassungen des SFDR RTS, ob Sie die bestehenden SFDR-Anforderungen angemessen umgesetzt haben.

Weiterführende Links:

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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