Die EmpCo-Richtlinie – Wird ihre Bedeutung von Versicherern unterschätzt?

Neue Spielregeln für nachhaltige Umweltaussagen: Wie Versicherer sich auf die EmpCo-Richtlinie vorbereiten sollten.

Mit der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo-Richtlinie) und der geplanten Green Claims Directive (GCD) verstärkt die EU den Kampf gegen Greenwashing. Die Grundlage der beiden Richtlinien ist der EU Green Deal. Das Ziel ist, einheitliche Regeln zu schaffen und so die Veröffentlichung transparenter und wahrheitsgemäßer Informationen sicherzustellen. 

Unternehmen bedeutet das: Nachhaltigkeitsaussagen müssen künftig klar, objektiv, öffentlich einsehbar und überprüfbar sein. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen irreführende Umweltaussagen durch strenge Vorschriften zur Prüf- und Nachvollziehbarkeit vermieden werden. Unternehmen müssen sich auf Mehraufwand durch Analysen und den Aufbau von Prozessen einstellen.

Strenge Anforderungen an Umweltaussagen können Versicherer in hohem Maße treffen

Die EmpCo-Richtlinie legt den Fokus auf den Verbraucherschutz und enthält strenge Vorgaben an umweltbezogene Werbeaussagen, um Greenwashing entgegenzuwirken. Hiervon betroffen sind alle Unternehmen und Produkte sowie Dienstleistungen - die Betroffenheit der Versicherer ist hoch. Versicherer sind nicht nur Dienstleister, sondern auch große Kapitalanleger. Sie verwalten Milliardenbeträge, die direkte Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben. Wenn Marketingaussagen wie „grüne Versicherung“ nicht mit den tatsächlichen Investitionen oder Underwriting-Praktiken übereinstimmen, drohen rechtliche und reputative Risiken. Die EmpCo-Richtlinie zwingt zu Konsistenz zwischen Kommunikation und Kerngeschäft der Versicherung. 

Die EmpCo Richtlinie muss bis März 2026 in nationales Recht umgesetzt und ab September 2026 angewandt werden. Dies erfolgt in Deutschland durch die Änderungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Folgende Änderungen sind zu erwarten: 

  1. Allgemeine Umweltaussagen, die nicht nachweisbar sind oder nicht konkret genug sind, werden verboten. In diesem Zusammenhang greift die Richtlinie Begriffe wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „klimafreundlich“ oder „energieeffizient“ auf und lässt den Gebrauch nur noch zu, sofern sie durch belastbare Daten und Prozesse gestützt werden (z. B. Lebenszyklusanalysen für Versicherungsprodukte). 
  2. Nachhaltigkeitssiegel sind nur mit hinterlegtem Zertifizierungssystem erlaubt 
  3. Aussagen über künftige Umweltaussagen müssen durch Umsetzungspläne mit messbaren und zeitgebundenen Zielen belastbar sein und von externen Sachverständigen regelmäßig geprüft werden. 
  4. Umweltaussagen zur Kompensation von Treibhausgasemissionen (bspw. durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten), sollen verboten werden, sofern ein Produkt oder eine Dienstleistung als klimaneutral beworben wird. Hintergrund ist, dass solche Aussagen häufig irreführend für den Verbraucher sind. Kompensationsaussagen bleiben nur erlaubt, sofern sie sich konkret auf den Produktlebenszyklus beziehen und nicht auf die allgemeine Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette (z.B. mit Bezug zur gesamten Geschäftstätigkeit).

Herausforderungen für Unternehmen

Für Unternehmen gilt es ihre bestehenden Produkte und Dienstleistungen, zugehörige Umweltaussagen sowie Marketingunterlagen zu überprüfen. Eine besondere Herausforderung ist hierbei die klare Abgrenzung und Überprüfbarkeit der Umweltleistung im Hinblick auf Produktlebenszyklen bzw. auf die gesamte Geschäftstätigkeit.

Sofern künftige Umweltaussagen - wie Klimaziele - bestehen, sind zudem Umsetzungspläne zu erstellen und deren Überprüfung durch einen externen Sachverständigen sicherzustellen. 

Die EmpCo-Richtlinie greift zwar nicht in bestehende regulatorische Rahmenwerke wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ein, jedoch sind Auslegungsfragen in diesem Zusammenhang zu klären. Diese betreffen insbesondere die Besonderheiten von Finanzdienstleistungen und Versicherungsprodukten und Aussagen über künftige Umweltleistungen. Beispielsweise gilt es hier auszulegen, inwiefern Anreize zu nachhaltigem Kundenverhalten durch Versicherungsprodukte im Sinne der EmpCo-Richtlinie zu bewerten sind. Die konkrete Umweltleistung ist hier nur schwer nachweisbar und kann kaum durch den Versicherer gesteuert werden. Eine weitere Herausforderung in diesem Zusammenhang ist, dass es bislang kein einheitliches Siegel zur Zertifizierung von Versicherungsprodukten gibt. Entwicklungen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) zielen zwar mit der geplanten Produktkategorien für den Bereich der Lebensversicherung in diese Richtung, jedoch bleiben Vorgaben für die Kompositversicherung bisher offen.

Weitere Inkonsistenzen bestehen bei Umweltaussagen auf Konzernebene, wenn diese auch für Tochterunternehmen gelten. Laut aktuellem Stand der EmpCo-Richtlinie würden die Nachweispflichten für alle einbezogenen Tochterunternehmen gelten und einen erheblichen Mehraufwand bei der Nachweispflicht bedeuten. 

Eine weitere Herausforderung ist, dass die EmpCo-Richtlinie lediglich allgemeine Anforderungen enthält und nur Bezug zu allgemeinen Umweltaussagen nimmt. Die detaillierte Ausgestaltung sollte durch die Green Claims Directive erfolgen, deren Verabschiedung derzeit ausstehend und ungewiss ist.

Vorteile einer frühzeitigen Umsetzung

Die konsequente Ausrichtung auf verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln bietet Unternehmen nicht nur die Chance, ihre Attraktivität für Investoren und Geschäftspartner deutlich zu steigern, sondern schafft zugleich eine starke Basis für langfristigen Unternehmenserfolg. Investoren bewerten Unternehmen zunehmend nach Kriterien wie Zukunftsfähigkeit, Stabilität und verantwortungsbewusster Unternehmensführung – Faktoren, die durch die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie aktiv gestärkt werden. Gleichzeitig wirkt sich diese Haltung positiv auf das Employer Branding aus: Sie fördert die Identifikation der Mitarbeitenden mit den Unternehmenswerten und erhöht die Bindung bestehender Talente, während sie gleichzeitig neue, qualifizierte Fachkräfte anzieht. Damit wird verantwortungsvolles Handeln zu einem zentralen Hebel für Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum.

Darüber hinaus birgt die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie weitere zentrale Chancen. Zu diesen zählt insbesondere die Steigerung der Kundenbindung durch ehrliche und transparente Kommunikation sowie damit einhergehenden Schutz vor Reputationsrisiken und Greenwashing- oder auch Greenhushing-Vorwürfen, das heißt dem bewussten Zurückhalten von Nachhaltigkeitsinformationen. Zudem kann eine gezielte Umsetzung ein Differenzierungsmerkmal und einen Wettbewerbsvorteil am Markt darstellen. 

Handlungsbedarf und nächste Schritte für Unternehmen

Die Implikationen der EmpCo-Richtlinie für die Versicherungsbranche sind nicht zu unterschätzen. Die Nachweisbarkeit konkreter Umweltleistungen muss sichergestellt und der Aufbau von zugehörigen Prozessen frühzeitig mitgedacht werden. In die Analyse der Umweltaussagen und Produktlebenszyklen sind viele Bereiche wie Produktdesign, Marketing, Vertrieb involviert. Dies kann unter Umständen einen großen Umsetzungsaufwand erfordern. 

Um sich auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten, können folgende Schritte helfen:

  1. Analyse der aktuellen Nachhaltigkeitsaussagen und Risikobewertung 
  2. Beginn der Nachweiserhebung für die Überprüfbarkeit der Aussagen
  3. Überarbeitung von Kommunikationsmaterialien und ggf. Umformulierung der werbenden Aussagen zur Einhaltung der Anforderungen 
  4. Definition eines Prozesses für Kommunikationsinhalte
  5. Interner Wissensaufbau, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen 
  6. Stärkung der Kundenkommunikation durch Transparenz
  7. Aufbau von Monitoring und Reporting, um die dauerhafte Einhaltung sicherzustellen

Wie schätzen Sie die Vorbereitung in Ihrem Haus auf künftige Anforderungen rund um die EmpCo ein? Für einen Austausch oder eine gezielte Unterstützung steht Ihnen unser Expert:innenteam gerne zur Verfügung.

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Christoph Schellhas

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Frankfurt am Main

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