Umweltbezogene Angaben und Nachhaltigkeitskennzeichnungen: Was Unternehmen im Jahr 2026 wissen müssen
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Green Claiming: EU schärft die Standards für glaubwürdige und überprüfbare Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Herausforderungen, die Unternehmen aktuell beschäftigen
- Nächste Schritte: Wie Unternehmen jetzt starten können
Mit der Empowering-Consumers-Directive-Richtlinie (EmpCo) kommen 2026 strengere Regeln auf Unternehmen zu – und neue Risiken. Unternehmen müssen sich jetzt darauf einstellen, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich transparenter und belastbarer zu gestalten. Warum jetzt Handeln zählt und wo Unternehmen ansetzen sollten.
Nachhaltigkeit ist in den vergangenen Jahren zu einem zentralen Bestandteil von Wertversprechen und Markenidentität geworden. Gleichzeitig hat sich das Risiko von Greenwashing deutlich erhöht – und zwar branchenübergreifend.
Mit der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Richtlinie (EU) 2024/825, „EmpCo“) hat die EU einen neuen, verbindlichen Rahmen geschaffen, der Verbraucher vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen schützt und Unternehmen zu nachweisbaren, transparenten Angaben verpflichtet. Die bevorstehende Umsetzung in nationales Recht in ganz Europa hat konkrete Auswirkungen auf Umweltangaben und Nachhaltigkeitslabels. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht überführen, die neuen Vorschriften gelten ab dem 27. September 2026. Da die Umsetzung und Durchführung auf nationaler Ebene variieren kann, sollten insbesondere multinationale Unternehmen lokale Entwicklungen genau verfolgen – und dennoch bereits heute ihre internen Prozesse an die klar definierten EU-Anforderungen anpassen.
Unternehmen stehen zunehmend im Fokus von Verbrauchern, Aufsichtsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen und sehen sich steigenden Risiken und praktischen Fragen gegenüber. Sie müssen sicherstellen, dass ökologische oder soziale Eigenschaften von Produkten im Business-to-Consumer-Kontext korrekt, belegbar und nicht irreführend kommuniziert werden – sowohl bei Umweltaussagen als auch bei selbst entwickelten Nachhaltigkeitskennzeichnungen.
In einem vorangegangenen Beitrag haben wir die wichtigsten Änderungen dargestellt, die sich aus der Umsetzung der EmpCo in Deutschland ergeben. Mit dem Beschluss zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) am 19. Dezember 2025 ist das nationale Gesetzgebungsverfahren weitgehend abgeschlossen. Offen bleibt nun die konkrete Umsetzung bis zum Inkrafttreten im September 2026.
Die neuen Vorgaben der EmpCo und die erweiterte Liste verbotener Aussagen und Maßnahmen im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG erfordern einen sorgfältig organisierten, evidenzbasierten und funktionsübergreifend abgestimmten Ansatz. Unternehmen müssen hierfür ihre Kommunikation, ihre Steuerung und Verantwortung sowie ihre umfassenderen Compliance-Strategien aufeinander abstimmen, um eine transparente, präzise und evidenzbasierte Umweltkommunikation und Nachhaltigkeitslabels zu gewährleisten.
Herausforderungen, die Unternehmen aktuell beschäftigen
Vor dem Hintergrund zunehmender Durchsetzungsmaßnahmen in mehreren europäischen Ländern – von irreführenden Angaben auf Webseiten bis hin zu nicht-konformen, selbsterstellten Nachhaltigkeitskennzeichnungen – und der laufenden Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in nationales Recht in den EU-Mitgliedstaaten stellen Unternehmen wichtige Fragen, wie zum Beispiel:
- Gelten die Vorgaben bereits heute, obwohl die nationale Umsetzung noch läuft? Und wann ist der richtige Zeitpunkt, um mit der Vorbereitung zu beginnen?
- Wie können Unternehmen, die Produkte in mehreren EU-Ländern vertreiben, unterschiedliche nationale Anforderungen effizient überwachen? Ist ein zentralisiertes Compliance Modell sinnvoll – oder braucht es marktspezifische Varianten? Modell sinnvoll – oder braucht es marktspezifische Varianten?
- Was ändert sich konkret im Vergleich zur bisherigen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG, UCPD)? Welche neuen Verbote und Anforderungen ergeben sich aus EmpCo und dem geänderten UWG?
Unternehmen sollten die Entwicklungen aufmerksam beobachten, zentrale Anforderungen strukturiert prüfen und ihre Compliance‑Prozesse rechtzeitig anpassen. So lassen sich Risiken minimieren und zukünftige Nachhaltigkeitsaussagen rechtskonform und belastbar gestalten.
Nächste Schritte: Wie Unternehmen jetzt starten können
Die regulatorische Landschaft in Europa verändert sich rasant. Während die Diskussionen um die Omnibus-Richtlinie und die Nachhaltigkeitsberichterstattung weitergehen, verändern neue Gesetze und Vorschriften bereits grundlegend die Art und Weise, wie Unternehmen Nachhaltigkeit managen. EmpCo ist Teil dieses Wandels – Unternehmen müssen jetzt handeln, um sich vorzubereiten, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und das Risiko von Fehlverhalten zu begrenzen.
Praktische erste Schritte, die Unternehmen jetzt unternehmen können:
- Erstellen Sie ein vollständiges Verzeichnis aller Aussagen und Kennzeichnungen – inklusive aller Umweltaussagen, Logos, Umweltzeichen und Marketingmaterialien über sämtliche Kanäle und Produkte hinweg.
- Klären Sie, ob es bereits einen internen, schriftlichen Prozess zur Prüfung und Genehmigung von Nachhaltigkeitsaussagen gibt, der gegebenenfalls aktualisiert wird.
- Führen Sie eine umfassende Risikobewertung durch und gleichen Sie bestehende Aussagen mit den EmpCo-Anforderungen ab, um unmittelbare Lücken und Risiken zu identifizieren insbesondere bei Aussagen, die allgemeine Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ verwenden. Prüfen Sie, ob nachweisbare Belege für eine anerkannte, herausragende Umweltleistung im Zusammenhang mit diesen Aussagen vorliegen.
- Richten Sie eine funktionsübergreifende Arbeitsgruppe ein, die Recht, Compliance, Marketing & Kommunikation, Produkt-/Vertriebseinheiten sowie Länderverantwortliche einbindet. Planen Sie regelmäßige Checkpoints bis September 2026 ein, um die Bereitschaft voranzutreiben.
- Abstimmung mit der Berichterstattung: Vernetzen Sie die Arbeitsgruppe mit dem Berichts-/ESG-Team, um die Konsistenz zwischen CSRD-Offenlegungen, Nachhaltigkeitsberichten und allen Angaben für Verbraucher sicherzustellen. Binden Sie Vertriebseinheiten sowie Länderverantwortliche ein und planen Sie regelmäßige Checkpoints bis September 2026.
Häufige Fallstricke, die es zu vermeiden gilt:
- Die Umsetzung als rein rechtliche Formalität betrachten – die Vorbereitungen müssen operativ und funktionsübergreifend sein.
- Die Auswirkungen auf Daten, Systeme und Nachweisstrukturen zu unterschätzen – Berichterstattung und Prüfpfade können erhebliche IT-Änderungen erfordern.
- Zu späte Einbindung lokaler Teams – aufgrund lokaler Unterschiede bei der Umsetzung und Marktpraktiken müssen die Länderteams frühzeitig einbezogen werden.
Die Empowering Consumers Directive (EmpCo) markiert einen Paradigmenwechsel – weg von unverbindlichen Selbstverpflichtungen hin zu nachweisbarer, überprüfbarer Nachhaltigkeitskommunikation. Unternehmen, die jetzt proaktiv handeln, sichern sich nicht nur gegen regulatorische Risiken und Reputationsschäden ab, sondern schaffen die Grundlage für eine glaubwürdige Markenpositionierung.
Der September 2026 mag noch entfernt wirken, doch angesichts der Komplexität der Anforderungen und der unterschiedlichen nationalen Umsetzungspfade ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Weichen für eine belastbare und zukunftsfähige Nachhaltigkeitskommunikation zu stellen.
Weiterführende Links:
- Werbung mit Green Claims in Deutschland 2026 – Chancen, Risiken und Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- EmpCo-Richtlinie
- Blog: Die EmpCo-Richtlinie – Wird ihre Bedeutung von Versicherern unterschätzt?
- Anti-Greenwashing Framework
- Nachhaltigkeitskommunikation – Mit der richtigen ESG-Kommunikationsstrategie den Unternehmenserfolg sichern
- Werbung mit Green Claims in Deutschland 2026 – Chancen, Risiken und Handlungsempfehlungen für Unternehmen
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