Der SBTi CNZS Version 2.0 verankert Klimaziele in der Geschäftsstrategie – was das für Ihr Unternehmen bedeutet
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Der neue Corporate Net-Zero Standard ist da – und ändert die Spielregeln der Klimazielsetzung grundlegend.
Die Science Based Targets initiative (SBTi) hat im Juni 2026 den Corporate Net-Zero Standard (CNZS) Version 2.0 veröffentlicht – mit wesentlichen Änderungen: eine neue Unternehmenseinteilung mit eigenen Anforderungen, neue Scope-3-Zielsetzungsmethoden, Umgang mit Restemissionen ab 2035 und eine Prüfpflicht per Limited Assurance. Insbesondere der Weg zum Ziel spielt durch Maßnahmen, Governance und Transitionspläne nun eine zentrale Rolle.
Viele Unternehmen stellen sich jetzt die Frage: Wo stehen sie in ihrer Klimazielsetzung und welches Framework sollten sie nutzen?
Mit der Veröffentlichung des CNZS Version 2.0 reagiert die Science Based Targets initiative auf zentrale Schwächen der bisher maßgeblichen Version 1. Die bisherigen Metriken und Ambitionen galten vielen Unternehmen als zu starr. Beispielsweise zwangen feste Abdeckungsregeln in Scope 3 zur Aufnahme nicht-steuerbarer Aktivitäten in die Zielgrenzen und die 42 % Emissionsreduktion in Scope 1 und 2 war bis 2030 bei neuen Validierungen praktisch nicht mehr erreichbar. Außerdem haben sich seit Einführung des CNZS in seiner Version 1 die Klimabilanzierung und Zielsetzung hinsichtlich Branchenstandards und Best Practice weiterentwickelt. Zudem wurden neue regulatorische Rahmenwerke wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der EU oder der Climate Corporate Data Accountability Act in Kanada mit zusätzlichen Anforderungen etabliert.
Vor diesem Hintergrund war eine Überarbeitung notwendig: Version 2.0 soll wissenschaftliche Evidenz mit höherer Anwendbarkeit verbinden und das Rahmenwerk stärker an aktuelle regulatorische, methodische und unternehmerische Anforderungen anpassen.
Die zentralen Neuerungen im Überblick
Mit der CNZS Version 2.0 vollzieht die SBTi den Schritt vom reinen Zielsetzungsstandard hin zu einem umfassenden Rahmenwerk, das den gesamten Weg zur Netto-Null strukturiert begleitet, von der Zielsetzung über die Umsetzung bis zur Prüfung. Folgende ausgewählte Neuerungen stechen dabei besonders hervor:
- Company Categorization: Version 2.0 unterscheidet zwei Kategorien. Viele Pflichten (z. B. Scope-3-Ziele, Assurance) sind für Kategorie-B-Unternehmen optional.
- Kategorie A umfasst große Unternehmen (ab 450 Mio € Umsatz oder ≥ 1.000 Mitarbeitende) sowie mittlere Unternehmen (Scope 1 und 2 ≥10.000 t CO2e oder zwei der folgenden: Bilanz ≥ 25 Mio €, Umsatz ≥ 50 Mio €, FTE ≥ 250) aus einkommensstarken Ländern.
- Kategorie B umfasst kleine und mittlere Unternehmen aus einkommensschwachen Regionen.
- End-to-End Validation Model: Ziele werden nun nicht nur einmal zum Zeitpunkt der Festlegung durch die SBTi geprüft. Nach Erreichung von Near-Term Targets wird der Fortschritt der Zielerreichung ebenfalls durch die SBTi validiert und bei Abweichungen startet ein Dialog mit dem Unternehmen über erforderliche Anpassungsmaßnahmen.
- Market-Based Instrumente Scope 3: Sind nun unter Beachtung von Qualitätsvorgaben und Nachweisanforderungen anwendbar.
- Beyond Value Chain Mitigation: Ab 2035 sollen Kategorie A Unternehmen verpflichtend Verantwortung für verbleibende ausgestoßene Emissionen pro Jahr übernehmen, zunächst 1 % linear steigend bis 100 % im Netto-Null-Jahr.
- Prüfpflicht (Limited Assurance): Für Kategorie A Unternehmen verpflichtend sowohl für Base-Year-Daten als auch für Fortschrittsberichte der Zielerreichung.
- Neue Target-Setting-Methoden (v. a. Scope 3): Neben absoluter Reduktion gibt es Intensitäts- und Asset-Transition-Pfade. Scope-3-Zielsetzungsmethoden sind deutlich flexibler und fokussieren auf signifikante Kategorien und sogenannte emissionsintensive Aktivitäten (EIA) (≥ 5 % am gesamt Scope 3) mit differenzierten Methoden pro Scope 3 Kategorie (u. a. Supplier-/Customer- und Product-Alignment).
- Reporting von EIAs: Unternehmen müssen emissionsintensive Aktivitäten (EIAs) identifizieren, quantifizieren sowie bei ≥ 5 % am Scope-3-Anteil (Kategorien 1-14) gezielt adressieren und im Transitionsplan offenlegen.
- Governance & Transitionspläne: Ziele müssen vom höchsten Gremium freigegeben, in die Strategie integriert und durch verpflichtende Transitionspläne unterlegt werden.
Version 2.0 macht die Zielsetzung praxisnäher, rückt die Zielerreichung in den Mittelpunkt und konkretisiert die späten Phasen der Dekarbonisierung. Des Weiteren sind Anforderungen und Grenzwerte an die CSRD angepasst und fördern so eine hohe Interoperabilität, z. B. verpflichtende Transitionspläne, Prüfungspflicht mit Limited Assurance, oder Grenzwerte der Company Categorization.
Signifikante Scope 3 Kategorien und EIAs: mehr Fokus und Praxisnähe
Ein Kritikpunkt der Version 1.3.1 war, dass Unternehmen Ziele für Emissionen setzen mussten, die kaum in ihrem Einflussbereich standen – etwa Emissionen aus nachgelagertem Transport oder der Weiterverarbeitung verkaufter Produkte. Klimaziele konnten hierdurch nicht mit geeigneten Maßnahmen untermauert werden und die erforderliche Gesamtreduktion musste durch Überperformance in anderen Bereichen erreicht werden. Klimaziele hatten somit den falschen Fokus, waren schwer implementierbar und verloren an Glaubwürdigkeit.
Die SBTi greift das auf: In der neuen Version wird ein relevanzbasierter Ansatz vorgestellt, wonach Near-Term Scope 3 Ziele alle Scope-3-Kategorien abdecken müssen, die >5 % der Scope-3-Emissionen (Kategorien 1-14) betragen. Außerdem erlaubt er Ausschlüsse aus der Zielgrenze für vordefinierte Kategorien ohne praktische Einflussmöglichkeiten. Zusätzlich müssen kategorieunabhängig emissionsintensive Aktivitäten (EIA) identifiziert werden. Ausschlüsse sollen begründet und zusammen mit EIAs quantifiziert und mit geplanten Mitigationsmaßnahmen im Transitionsplan hinterlegt werden.
Dadurch können sich Unternehmen auf beeinflussbare Emissionsquellen fokussieren und glaubwürdige, mit Maßnahmen hinterlegte und realistisch erreichbare Klimaziele formulieren. Insgesamt gestaltet Version 2.0 die Zielsetzung für Unternehmen fokussierter und praxisnäher.
Transitionspläne: Durch konkrete Maßnahmen und Verantwortung zur Zielerreichung
Mit der Überarbeitung des CNZS führt die SBTi den Transitionsplan als operatives Herzstück der Klimazielsetzung ein. Er übersetzt validierte Ziele in einen zeitgebundenen Umsetzungspfad von Reduktionsmaßnahmen. Pflichtinhalte sind alle Ziele, deren Emissionsumfang, Maßnahmen (Near-Term plus 5-Jahres-Ausblick, für Kategorie A Unternehmen zusätzlich eine Langfrist-Roadmap), zentrale Annahmen und Abhängigkeiten sowie, falls relevant, ein EIA-Dekarbonisierungsplan.
Warum das tief in die Organisation eingreift
Der Plan muss vom höchsten Gremium freigegeben, in die Unternehmensstrategie integriert und regelmäßig überprüft werden. Er verbindet Klimaziele direkt mit unternehmerischen Kernentscheidungen – Kapitalallokation, Investitionen, Beschaffung und Asset-Management. Die Ziele „sitzen“ damit nicht mehr neben dem Geschäft, sondern sind mittendrin verankert und liegen in der Verantwortung der Entscheider:innen im Unternehmen.
Folgende Kernprozesse beeinflusst der Transitionsplan:
- Entscheidungen: Investitionen und Beschaffung müssen zum Dekarbonisierungspfad passen.
- Verantwortung & Anreize: klare Rollen, Governance und Anreizmechanismen – Klimaziele werden zur persönlichen Verantwortung und vergütungsrelevant.
- Steuerung: Die SBTi fordert den Aufbau einer unterstützenden Governance, um Klimaziele zu steuern und ihre Aktualität zu verfolgen.
- Geschäftsmodell: Ggfs. ist ein Ausstiegspfad aus fossilen Erlösen erforderlich.
Kurz: Eine klare Governance-Struktur und eindeutig definierte Verantwortung auf Topmanagement-Ebene verankern den Transitionsplan in den strategischen und operativen Prozessen und ermöglichen dadurch Dekarbonisierung und Zielerreichung.
Version 1 oder 2.0 – welcher Standard passt zu Ihrem Reifegrad?
Die gute Nachricht vorweg: Der Wechsel muss nicht überstürzt erfolgen. Version 2.0 wurde am 11. Juni 2026 veröffentlicht und tritt zum 1. Februar 2027 in Kraft. Klimaziele können zunächst weiterhin nach Version 1 entwickelt und eingereicht werden, bis Validierungen nach Version 1 ab dem 31. Januar 2028 eingestellt werden. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt maßgeblich vom Reifegrad Ihrer Zielsetzung ab.
Handlungsempfehlung je Reifegrad
- Sie sind „committed“ oder starten neu? Falls Sie bereits mitten im Prozess sind, sollten Sie nicht warten und zügig Ihre Ziele ggf. nach Version 1 einreichen. Stehen Sie noch ganz am Anfang, prüfen Sie den Direkteinstieg in Version 2.0. Dadurch sparen Sie sich den Anpassungsaufwand Ihrer Zielstrukturen in der Transition. In jedem Fall empfehlen wir, die Strukturen der überarbeiteten Version bzgl. Governance, Steuerung und Reporting aufzubauen, denn sie sind das Werkzeug zur Zielerreichung, glaubwürdiger Kommunikation und erfüllen automatisch künftige regulatorische Anforderungen (CSRD/ESRS E1-1).
- Sie haben bereits validierte Ziele nach Version 1? Hier lohnt eine Abwägung. Bestehende Ziele bleiben i. d. R. für ihre Laufzeit gültig, sofern sie nicht aufgrund einer Basisjahrneuberechnung nach aktueller Regulatorik neu eingereicht werden müssen. Nutzen Sie den bestehenden Zielzyklus zur Umstellung auf die neue Version 2.0, um doppelten Aufwand zu sparen. Nutzen Sie die Zeit bis zum Ablauf ihrer Ziele bzw. dem verpflichtenden 5-Jahres-Review-Zeitpunkt, um Datenqualität (Limited Assurance), EIA-Identifikation und Governance-Strukturen vorzubereiten und die neuen Zieloptionen für sich zu bewerten.
- Sie stehen vor einer Neu-Validierung oder einem Zyklusende? Validierungen nach Version 1 sind bis zum 31. Januar 2028 noch möglich, und Sie sollten auch hier abwägen, ob ein direkter Umstieg auf Version 2.0 Ihrer Organisation einen Mehrwert bietet. Profitieren Sie von den Flexibilisierungsmöglichkeiten des neuen Standards, oder wäre eine Umstellung, insbesondere der Governance-Strukturen, kurzfristig nur schwer umsetzbar? Welche Außenwirkung möchten Sie mit der SBTi-Zielsetzung erreichen, die unter Version 2.0 nochmals an Zugkraft gewinnt? Möchten Sie zu den Erstanwendern gehören oder im neuen Validierungszyklus bereits von Best-Practice-Erfahrungen profitieren? Diese und weitere Fragen sollten sorgfältig abgewogen werden, um zwischen beiden Versionen zu entscheiden.
Allgemeingültige Abwägungen
Neben dem Reifegrad Ihrer Zielsetzung spielen außerdem die spezifischen Gegebenheiten ihres Unternehmens eine entscheidende Rolle. Version 2.0 bietet flexiblere Zielsetzungsmethoden als Version 1. Wenn hohe, kaum beeinflussbare Emissionen in den Scopes 3.1, 3.2, 3.3, 3.7, 3.8, 3.9, 3.10 und 3.14 in Ihrer THG-Bilanz vorliegen, können Sie insbesondere von den Ausschlussmöglichkeiten der neuen Version profitieren. Zudem empfiehlt es sich zu prüfen, inwiefern bestehende Berichtspflichten, z.B. unter der CSRD ESRS E1 (Transitionsplan, Governanceaufbau und vollständiges Treibhausgasinventar), bereits den Weg für Version 2.0 geebnet haben und welcher zusätzliche Aufwand für Sie tatsächlich entsteht.
Fazit: Der CNZS Version 2.0 passt die Vorgaben zur Zielsetzung an die aktuellen Herausforderungen an. Der Fokus verlagert sich deutlich von der reinen Zieldefinition hin zur Zielerreichung, und er schafft erstmals konkretere Regelungen für den Umgang mit Restemissionen. Ein Wechsel erfordert frühzeitige Vorbereitung, da die tiefere Verankerung in Governance und Prozessen entsprechenden Vorlauf benötigt.
Finden Sie sich in einer der oben beschriebenen Situationen wieder? Dann nehmen Sie gerne Kontakt auf. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Entscheidung für Ihre Klimastrategie.
Weiterführende Links:
- SBTi Corporate Net-Zero Standard 1.3.1
- SBTi Corporate Net-Zero Standard Version 2.0
- Revised European sustainability reporting standards (ESRS Revised 2026)
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