Neue EU-Schutzmaßnahmen für Stahlimporte
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Mit der Verordnung (EU) 2026/1384 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 hat die Europäische Union einen neuen und umfassenden Rahmen zur Bewältigung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf dem Stahlmarkt der Union geschaffen. Die Verordnung sieht die Eröffnung jährlicher Zollkontingente für eine Vielzahl von Stahlwarenkategorien vor. Außerhalb des Zollkontingents wird ein Wertzollsatz von 50 sowie die Möglichkeit bilateraler Schutzmaßnahmen gegenüber Drittländern mit Freihandelsabkommen vorgesehen. Weiterhin wird eine eigenständige Nachweispflicht des Landes des „Schmelzens und Gießens“ eingeführt. Die Verordnung gilt grundsätzlich ab dem 01. Juli 2026 mit bestimmten Ausnahmen z.B. bzgl. der Nachweisführung zum Herstellungsland.
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