EU-Taxonomie: FAQ-Dokument mit Fokus auf den Berichtspflichten von Finanzunternehmen im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Am 8. November 2024 wurden im Rahmen der dritten Bekanntmachung der Kommission weitere Fragen und Antworten zum delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Mit diesem Dokument, auf das Sie hier zugreifen können, stellt die Europäische Kommission im Wesentlichen Leitlinien zur Auslegung und Umsetzung für Finanzunternehmen zur Verfügung, nachdem sich die ersten beiden Bekanntmachungen hauptsächlich auf Nicht-Finanzunternehmen konzentrierten.
Der Entwurf der dritten Bekanntmachung wurde im Dezember 2023 veröffentlicht. In der nun offiziell veröffentlichten endgültigen Fassung wurden vereinzelt inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
- FAQ 4: Risikopositionen gegenüber OGAW oder AIF sind anhand spezifischer Informationen zum jeweiligen Fonds zu bewerten, anstatt anhand der KPIs des Asset Managers.
- FAQ 15/47: Kreditvergaben mit allgemeinem Verwendungszweck an regionale Gebietskörperschaften gehören nach Art. 7 Abs. 1 des delegierten Rechtsakts zu den Berichtspflichten gemäß Artikel 8 Taxonomie-Verordnung in den Nenner der Green Asset Ratio. Im Zähler sollen diese Kredite nicht berücksichtigt werden dürfen.
- FAQ 71: Geänderter Ausweis (unterschiedliche Zuordnung zu Zeilen) von KPIs bei (Rück-) Versicherungsunternehmen
Keine Änderungen wurden an den kontrovers diskutierten Ausführungen der Europäischen Kommission zu Finanzkonglomeraten (FAQ 7), zu den Befreiungsregelungen von Tochterunternehmen (FAQ 8) und zu Mischkonzernen (FAQ 9) vorgenommen. Die beiden letztgenannten FAQs können sich auch auf die Berichterstattung von Nicht-Finanzunternehmen auswirken. Derzeit bestehen begründete Zweifel, ob diese Vorgaben im Einklang mit dem Berichtsvorgaben stehen oder darüber hinausgehen.
Zur Erinnerung: Die Antworten der Europäischen Kommission auf die häufig gestellten Fragen sind Klarstellungen der geltenden Rechtsvorschriften. Sie haben keine rechtsbindende Wirkung und erweitern nicht die Rechte und Pflichten, die sich aus den Rechtsvorschriften ergeben. Unternehmen sollten sich zusätzlich zur Verordnung und den delegierten Rechtsakten dennoch mit den von der EU-Kommission veröffentlichten FAQ-Dokumenten eingehend auseinandersetzen, um Auslegungshilfen zu erhalten. Die grundlegende Berücksichtigung der FAQ wird auch von der ESMA im Rahmen der Prüfungsschwerpunkte 2024 betont.
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