Das nun veröffentlichte finale FAQ-Dokument entspricht in weiten Teilen der Entwurfsfassung aus Dezember 2025. Bei näherer Betrachtung lassen sich jedoch verschiedene Anpassungen feststellen, die überwiegend klarstellender Natur sind.
Das Europäische Parlament und der Rat der EU erheben keinen Einspruch gegen den neuen Rechtsakt. Zudem veröffentlicht die Europäische Kommission FAQs zur Anwendung der Erleichterungen.
Mit der nun veröffentlichten Aktualisierung des Knowledge Papers wird den zwischenzeitlichen Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene Rechnung getragen.
Die Änderungen betreffen insbesondere Anlage C von ESRS 1 und sind im Kontext des umfassenderen Omnibus-Pakets zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu sehen.
Ziel ist es, die Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aus der EU-Richtlinie, die bereits bis zum 6. Juli 2024 umzusetzen war, nach dem 1 zu 1 Prinzip in deutsches Recht umzusetzen.